Bürgerliches Gesetzbuch
| Buch 4 - Familienrecht (§§ 1297 - 1888) |
| Abschnitt 2 - Verwandtschaft (§§ 1589 - 1772) |
| Titel 3 - Unterhaltspflicht (§§ 1601 - 1615o) |
| Untertitel 1 - Allgemeine Vorschriften (§§ 1601 - 1615) |
(1) 1Verwandte in gerader Linie sind einander verpflichtet, auf Verlangen über ihre Einkünfte und ihr Vermögen Auskunft zu erteilen, soweit dies zur Feststellung eines Unterhaltsanspruchs oder einer Unterhaltsverpflichtung erforderlich ist. 2Über die Höhe der Einkünfte sind auf Verlangen Belege, insbesondere Bescheinigungen des Arbeitgebers, vorzulegen. 3Die §§ 260, 261 sind entsprechend anzuwenden.
(2) Vor Ablauf von zwei Jahren kann Auskunft erneut nur verlangt werden, wenn glaubhaft gemacht wird, dass der zur Auskunft Verpflichtete später wesentlich höhere Einkünfte oder weiteres Vermögen erworben hat.
verpflichtete § 1602Bedürftigkeit § 1603Leistungsfähigkeit § 1604Einfluss des Güterstands § 1605Auskunftspflicht § 1606Rangverhältnisse mehrerer Pflichtiger § 1607Ersatzhaftung und gesetzlicher Forderungsübergang § 1608Haftung des Ehegatten oder Lebenspartners § 1609Rangfolge mehrerer Unterhalts-
berechtigter § 1610Maß des Unterhalts § 1610aDeckungsvermutung bei schadensbedingten Mehraufwendungen § 1611Beschränkung oder Wegfall der Verpflichtung § 1612Art der Unterhaltsgewährung § 1612aMindestunterhalt minderjähriger Kinder; Verordnungs-
ermächtigung § 1612bDeckung des Barbedarfs durch Kindergeld § 1612cAnrechnung anderer kindbezogener Leistungen § 1613Unterhalt für die Vergangenheit § 1614Verzicht auf den Unterhaltsanspruch; Vorausleistung § 1615Erlöschen des Unterhaltsanspruchs
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Rechtsprechung zu § 1605 BGB
851 Entscheidungen zu § 1605 BGB in unserer Datenbank:
- OLG Frankfurt, 02.04.2026 - 5 UF 88/25
Umfang des Auskunftsanspruchs nach § 1605 Abs. 1 BGB
- KG, 02.04.2024 - 16 UF 60/23
Stufenklage auf Kindesunterhalt: Beschwerdewert nach Abweisung eines Antrags auf ...
- OLG Düsseldorf, 08.05.2026 - 7 U 11/25
- OLG München, 06.05.2026 - 7 U 3115/23
Auskunftsanspruch, Urkundenvorlage, Treuhandverhältnis, Gesellschafterstreit, ...
- BSG, 21.11.2024 - B 8 SO 5/23 R
Sozialhilfe - Auskunftsverlangen gegenüber einem potenziell Unterhaltspflichtigen ...
Zum selben Verfahren:
- LSG Nordrhein-Westfalen, 25.01.2023 - L 12 SO 231/22
Anspruch auf Leistungen der Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII Anforderungen an ...
- LSG Nordrhein-Westfalen, 25.01.2023 - L 12 SO 231/22
- BGH, 22.10.2014 - XII ZB 385/13
Stufenklage auf Trennungsunterhalt: Erfüllung des Auskunftsanspruchs durch ...
- LSG Sachsen, 15.09.2020 - L 8 SO 91/17
- OLG Brandenburg, 07.04.2026 - 13 UF 111/25
Kein Anspruch des Kindesvaters auf Abänderung seines Vergleichs über ...
- BayObLG, 28.06.2024 - 102 VA 232/23
Akteneinsicht Dritter in das VKH-Heft
Querverweise
Auf § 1605 BGB verweisen folgende Vorschriften:
- Versorgungsausgleichsgesetz (VersAusglG)
- Der Versorgungsausgleich
- Allgemeiner Teil
- § 4 (Auskunftsansprüche)
- Kostenordnung (KostO)
- Gerichtskosten
- Gebühren in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
- 6. Sonstige Angelegenheiten
- § 124 (Eidesstattliche Versicherung)
- Zweites Buch Sozialgesetzbuch - Grundsicherung für Arbeitsuchende - (SGB II)
- Mitwirkungspflichten
- § 60 (Auskunfts-, Mitwirkungs- und Nachweispflicht Dritter)
- Drittes Buch Sozialgesetzbuch - Arbeitsförderung - (SGB III)
- Pflichten
- Pflichten im Leistungsverfahren
- Auskunfts-, Mitwirkungs- und Duldungspflichten
- § 315 (Allgemeine Auskunftspflicht Dritter)
Redaktionelle Querverweise zu § 1605 BGB:
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Familienrecht
- Verwandtschaft
- Unterhaltspflicht
- Allgemeine Vorschriften
- § 1613 I (Unterhalt für die Vergangenheit)
- Zivilprozessordnung (ZPO)
- Allgemeine Vorschriften
- Parteien
- Prozesskosten
- § 93d (weggefallen)