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   OLG Frankfurt, 15.03.2006 - 4 UF 112/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,4374
OLG Frankfurt, 15.03.2006 - 4 UF 112/05 (https://dejure.org/2006,4374)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 15.03.2006 - 4 UF 112/05 (https://dejure.org/2006,4374)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 15. März 2006 - 4 UF 112/05 (https://dejure.org/2006,4374)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 1671 BGB
    Gemeinsame elterliche Sorge bei Getrenntleben: Tiefgreifendes Zerwürfnis der Eltern wegen Verschweigens der HIV-Infektion durch den Vater

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag auf Übertragung des alleinigen Sorgerechtes; Verschweigen einer HIV-Infektion vor der Familie; Voraussetzungen einer Härtefallscheidung; Alleiniges Sorgerecht eines Elternteils zum Wohle des Kindes

  • Judicialis

    BGB § 1671

  • RA Kotz

    Sorgerechtsübertragung - Verschweigen einer HIV-Infektion

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1671
    Kein gemeinsames Sorgerecht ohne verlässliche Vertrauensbasis zwischen den Eltern - Verschweigen einer HIV-Infektion

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • IWW (Kurzinformation)

    Sorgerecht - Verschweigen einer HIV-Infektion

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Ehemann verschwieg der Frau HIV-Infektion - Keine Chance mehr auf ein gemeinsames Sorgerecht für die Tochter

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2006, 1627
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamm, 03.04.1987 - 5 UF 25/86

    Beamtenversorgungsrechtliche Anwartschaft; Zeitpunkt einer Entscheidung; Änderung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.03.2006 - 4 UF 112/05
    Nachdem der Antragsgegner die Berufung im übrigen zurückgenommen hat, stellt sich sein nur noch auf Abänderung der Sorgerechtsentscheidung gerichtetes Rechtsmittel als Beschwerde dar, über die durch Beschluss zu entscheiden ist (vgl. OLG Hamm, FamRZ 1988, 625; Zöller/Philippi, ZPO, 25. Aufl., § 629 a Rdnr.9).
  • OLG Frankfurt, 16.12.2021 - 1 UF 113/21

    Paritätisches Wechselmodell

    Schließlich ist vorliegend zugleich zu beachten, dass insbesondere bei Gewalttätigkeit des früheren Partners nachvollziehbare Gründe für die Ablehnung weiterer Kommunikation bestehen können (vgl. Staudinger/Coester, BGB Stand: 07.05.2021, § 1671 Rn. 137; vgl OLG Frankfurt FamRZ 2006, 1627; vgl. auch BVerfG FamRZ 2004, 354).
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