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   OLG Düsseldorf, 06.04.1982 - 6 UF 221/81   

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https://dejure.org/1982,7262
OLG Düsseldorf, 06.04.1982 - 6 UF 221/81 (https://dejure.org/1982,7262)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 06.04.1982 - 6 UF 221/81 (https://dejure.org/1982,7262)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 06. April 1982 - 6 UF 221/81 (https://dejure.org/1982,7262)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • familienrecht-deutschland.de PDF

    BGB § 1603; EheG §§ 58 ff; ZPO § 323
    Unterhaltsrecht; Ermittlung des unterhaltsrelevanten Einkommens; Privatentnahmen des selbständigen Unterhaltsschuldners; Bemessung des Unterhalts; Leistungsfähigkeit eines Selbständigen.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 1983, 397
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 23.04.1980 - IVb ZR 510/80

    Ermittlung des die Leistungsfähigkeit bestimmenden Einkommens; Rückschluß auf die

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.04.1982 - 6 UF 221/81
    Als allgemein anerkannt kann gelten, daß die Zurechnung der Summe der Privatentnahmen als Bruttoeinkommen (s. dazu unten II. 3.) in Betracht kommt, wenn der Unterhaltsschuldner, der Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit erzielt, seine (behauptete) Leistungsunfähigkeit nicht auf dem von der Rechtsprechung vorgezeichneten Wege (vgl. hierzu insbesondere BGH FamRZ 1980, 770 = BGHF 2, 113) nachprüfbar darlegt; dieser Zurechnung steht nicht einmal zwingend ein nach steuerlichen Grundsätzen bilanzierter Verlust entgegen, zumal der Unterhaltspflichtige unter Umständen auch seine Kreditfähigkeit und seinen Vermögensstamm einzusetzen hat (vgl. insbesondere OLG Düsseldorf [3. FamS] DAVorm 1981, 293, 295; OLG Düsseldorf [4. FamS] FamRZ 1981, 480, 481; Göppinger/Wenz, Unterhaltsrecht 4. Aufl. Rdn. 1179; vgl. ferner Kalthoener/Haase-Becher/Büttner, Die Rechtsprechung zur Höhe des Unterhalts 2. Aufl. Rdn.
  • BGH, 16.05.1979 - IV ZR 57/78

    Möglichkeit einer freien, von der bisherigen Höhe des Unterhalts unabhängigen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.04.1982 - 6 UF 221/81
    Sollte das Amtsgericht nach der weiteren Sachaufklärung zu dem Ergebnis gelangen, daß der Beklagte noch über ein nennenswertes anrechenbares Nettoeinkommen verfügt, wird es weiter zu beachten haben, daß § 323 ZPO keine freie, von der bisherigen Höhe unabhängige Neufestsetzung des Unterhalts, sondern nur eine den veränderten Verhältnissen entsprechende Anpassung des Unterhaltsvergleichs ermöglicht (vgl. BGH FamRZ 1979, 694 = BGHF 1, 493).
  • OLG Düsseldorf, 05.03.1981 - 4 UF 184/80
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.04.1982 - 6 UF 221/81
    Als allgemein anerkannt kann gelten, daß die Zurechnung der Summe der Privatentnahmen als Bruttoeinkommen (s. dazu unten II. 3.) in Betracht kommt, wenn der Unterhaltsschuldner, der Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit erzielt, seine (behauptete) Leistungsunfähigkeit nicht auf dem von der Rechtsprechung vorgezeichneten Wege (vgl. hierzu insbesondere BGH FamRZ 1980, 770 = BGHF 2, 113) nachprüfbar darlegt; dieser Zurechnung steht nicht einmal zwingend ein nach steuerlichen Grundsätzen bilanzierter Verlust entgegen, zumal der Unterhaltspflichtige unter Umständen auch seine Kreditfähigkeit und seinen Vermögensstamm einzusetzen hat (vgl. insbesondere OLG Düsseldorf [3. FamS] DAVorm 1981, 293, 295; OLG Düsseldorf [4. FamS] FamRZ 1981, 480, 481; Göppinger/Wenz, Unterhaltsrecht 4. Aufl. Rdn. 1179; vgl. ferner Kalthoener/Haase-Becher/Büttner, Die Rechtsprechung zur Höhe des Unterhalts 2. Aufl. Rdn.
  • OLG Düsseldorf, 10.02.1981 - 6 UF 187/80
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.04.1982 - 6 UF 221/81
    Bei ordnungsgemäßer Würdigung des Vorbringens des Beklagten einschließlich der von ihm vorgelegten Bilanzen hätte daher das Amtsgericht die Beweisanträge des Beklagten nicht übergehen dürfen, schon gar nicht im Rahmen der Klage, für deren anspruchsbegründende Voraussetzungen sogar die Klägerin voll beweispflichtig ist (vgl. Senatsurteil FamRZ 1981, 587).
  • OLG Düsseldorf, 29.06.2004 - 1 UF 24/04
    Privatentnahmen, welche der selbständige Unterhaltspflichtige aus seinem Betrieb herausnimmt, können im Unterhaltsprozess ein Hilfsmittel sein, um das unterhaltsrechtlich relevante Einkommen festzustellen; die Höhe der Entnahmen kann ein Anhaltspunkt für die tatsächliche Lebensstellung des Selbständigen sein (vgl. OLG Düsseldorf, FamRZ 1983, 397, 398).

    Das gilt allerdings dann nicht, wenn der Unternehmensgewinn solche Entnahmen nicht rechtfertigt, da diese aus einem verschuldeten Unternehmen genommen werden oder zur Verschuldung führen (OLG Düsseldorf, FamRZ 1983, 397, 399).

  • AG Flensburg, 24.04.2020 - 94 F 244/16

    Unterhaltsrechtliche Einkommensermittlung bei einem

    Die Höhe der Entnahmen kann ein Anhaltspunkt für die tatsächliche Lebensstellung des Selbständigen sein (vgl. OLG Düsseldorf, FamRZ 1983, 397).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 10.02.2005 - L 12 RA 23/02

    Anspruch auf eine Witwerrente unter den sonstigen Voraussetzungen des geltenden

    Das OLG Düsseldorf (Urteil vom 6.4.1982 - 6 UF 221/81 -, zitiert nach JURIS) hat entschieden, die Privatentnahmen eines Selbständigen aus seinem Unternehmen könnten ein Hilfsmittel sein, um das unterhaltsrechtlich relevante Einkommen festzustellen.
  • OLG Koblenz, 03.07.2000 - 13 UF 102/00

    Vergleich über Kindesunterhalt - Abänderung bei substantiellen Privatentnahmen

    Werden die Entnahmen hingegen zu Lasten der Substanz des Betriebsvermögens getätigt und lebt der Unterhaltsschuldner -wie möglicherweise zuvor bereits die gesamte Familie- von der Substanz des Betriebes, so kann von ihm nicht verlangt werden, die nicht verdienten Entnahmen weiterhin zu Lasten einer fortschreitenden Verschuldung des Unternehmens zu tätigen und durch zusätzliche Darlehensaufnahmen zu finanzieren, weil dies notwendig zu einer Überschuldung des Betriebes und dem Verlust der aufgebauten Existenz führen würde (vgl. OLG Düsseldorf, FamRZ 1983, 397 ff; OLG Hamm, FamRZ 1997, 674 f).
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