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   OLG Köln, 30.06.1986 - 14 WF 93/86   

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OLG Köln, 30.06.1986 - 14 WF 93/86 (https://dejure.org/1986,7046)
OLG Köln, Entscheidung vom 30.06.1986 - 14 WF 93/86 (https://dejure.org/1986,7046)
OLG Köln, Entscheidung vom 30. Juni 1986 - 14 WF 93/86 (https://dejure.org/1986,7046)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 1987, 183
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • OLG Dresden, 29.07.2005 - 20 WF 99/05

    Streitwert in Ehesachen

    Wenn, wie hier, das zu berücksichtigende Vermögen in einer Wohnimmobilie besteht, soll nach verbreiteter Auffassung das in einem Zeitraum von drei Monaten ersparte Nutzungsentgelt für ein vergleichbares Mietobjekt (Nettokaltmiete) in die Berechnung einfließen (z.B. OLG Köln, FamRZ 1987, 183).
  • OLG Brandenburg, 23.06.2014 - 15 WF 11/14

    Wertfestsetzung im Scheidungsverbundverfahren: Wertberechnung der Ehesache und

    Die Berücksichtigung eines Freibetrages in dieser Höhe entspricht nicht nur der Rechtsprechung mehrerer Oberlandesgerichte (z.B. OLG München, FamRZ 2009, 1703; OLG Stuttgart, FamRZ 2010, 1940; AGS 2011, 451; OLG Koblenz, FamRZ 2003, 1681; OLG Hamm, FamRZ 2005, 605); sie trägt auch dem teilweise in der Rechtsprechung (vgl. OLG Köln, FamRZ 2008, 2051; OLG Schleswig, AGS 2003, 319; OLG Dresden, FamRZ 2003, 1679; OLG Köln, FamRZ 1987, 183) auf unterschiedliche Weise zum Ausdruck kommenden Anliegen Rechung, die Aufwendungen der Ehegatten für ein angemessenes Hausgrundstück, und zwar unabhängig davon, ob ein solches - wie hier - angeschafft oder ein hierfür erforderlicher Geldbetrag angespart worden ist, bei der Vermögensbewertung außer Ansatz zu lassen.
  • OLG Köln, 02.06.2008 - 12 WF 51/08

    Streitwert eines Ehescheidungsverfahrens; Ermittlung des monatlichen

    Der Senat schließt sich damit der von OLG Köln, FamRZ 1987, 183 und OLG Dresden, MDR 2003, 535 vertretenen Auffassung zur Einbeziehung selbstgenutzter Eigenheime an.
  • OLG Zweibrücken, 28.04.2008 - 6 WF 196/07

    Streitwertbemessung im Ehescheidungsverfahren: Höhe der Vermögensfreibeträge;

    Eine Heranziehung des Verkehrswertes als Berechnungsgrundlage unterbleibt hingegen, jedenfalls solange die Immobilie nicht als Luxusobjekt anzusehen ist und von den Parteien oder nach der Trennung von einer der Parteien in Fortsetzung der zuvor gemeinsamen ehelichen Nutzung zu privaten Wohnzwecken genutzt wird und das Maß der Nutzung den ehelichen Verhältnissen angemessen ist (im Anschluss an OLG Köln, FamRZ 1987, 183; Schl-HolstOLG, OLGR 2003, 14; Schneider/Herget, Streitwert-Komm., 12.Aufl.,Rdn. 1322).
  • OLG Dresden, 08.08.2002 - 10 WF 321/02

    Ehesache; Streitwert; Grundvermögen; Hausgrundstück; Verkehrswert; Mietersparnis

    Angesichts der hierdurch entstehenden Zeitverzögerung und der Mehrkosten, die zudem infolge des nur mit 5% bis 10% in die Bemessung einfließenden Grundstückswertes regelmäßig dazu führen würden, dass die sich für den Justizfiskus ergebenden Mehreinnahmen von den Aufwendungen für Sachverständige übertroffen würden, hält der Senat in einem solchen Fall eine Bewertung für angemessen, die auf die mit dem Bewohnen des Eigenheimes verbundene Mietersparnis abstellt (so auch OLG Köln, FamRZ 1987, 183 = KostRspr GKG § 12 Nr. 110; Schneider/Herget, Streitwertkommentar, 11. Aufl., Stichwort "Ehesachen" Rn 1115f.).
  • OLG Schleswig, 23.09.2002 - 13 WF 120/02

    Streitwert in Ehesachen; Eigenheim als Vermögen

    Dies bezieht sich allerdings nur auf Vermögen in Form eines durchschnittlichen, den üblichen Wohnbedarf deckenden Eigenheims (ebenso OLG Köln, FamRZ 1987, 183; Zöller-Herget, ZPO, 23. Aufl., § 3 Rn. 16 Stichwort "Ehesachen"; Schneider-Herget, Streitwertkommentar, 11. Aufl., Rn. 1115 f.).
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