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   BGH, 27.06.1990 - XII ZB 38/88   

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https://dejure.org/1990,2202
BGH, 27.06.1990 - XII ZB 38/88 (https://dejure.org/1990,2202)
BGH, Entscheidung vom 27.06.1990 - XII ZB 38/88 (https://dejure.org/1990,2202)
BGH, Entscheidung vom 27. Juni 1990 - XII ZB 38/88 (https://dejure.org/1990,2202)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Ehesscheidung - Ausland - Verfahrenseinleitende Schrift - Postweg

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anerkennung einer im Ausland ausgesprochenen Ehescheidung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1990, 3090
  • MDR 1990, 1008
  • FamRZ 1990, 1100
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BayObLG, 29.11.1974 - BReg. 2 Z 53/74
    Auszug aus BGH, 27.06.1990 - XII ZB 38/88
    An der Zurückweisung des Antrags der Mutter hat es sich jedoch durch einen Beschluß des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 29. November 1974 (BayObLGZ 1974, 471 = FamRZ 1975, 215) gehindert gesehen, in dem die Auffassung vertreten worden ist, ein derartiger Mangel werde dadurch geheilt, daß dem deutschen Beklagten die Antragsschrift tatsächlich zugegangen ist.

    Der deutsche Gesetzgeber kann zwar die Anerkennungsvoraussetzungen nachträglich erweitern, er kann sie aber nicht nachträglich rückwirkend einschränken (vgl. Staudinger/Gamillscheg aaO. Rdn. 101; BayObLGZ 1974, 471, 475).

  • BGH, 30.11.1960 - IV ZR 61/60

    Wirksamkeit sowjetzonaler Ehescheidungsurteile in der Bundesrepublik

    Auszug aus BGH, 27.06.1990 - XII ZB 38/88
    bb) Der Bundesgerichtshof hat schon in seiner Entscheidung BGHZ 34, 134, 143 dargelegt, daß u.a. die Bestimmung des § 328 Abs. 1 Nr. 2 ZPO a.F. hauptsächlich dazu dient, den deutschen Beklagten zu schützen.
  • BGH, 18.09.1975 - II ZB 9/74

    Fortsetzung der Firma eines Einzelkaufmanns durch eine GmbH & Co. KG

    Auszug aus BGH, 27.06.1990 - XII ZB 38/88
    Seine Auffassung, daß es auf die streitige Rechtsfrage ankommt, ist bindend (vgl. etwa BGH, Beschluß vom 18. September 1975 - II ZB 9/74 - NJW 1976, 48).
  • BayObLG, 17.12.1987 - BReg. 3 Z 6/87

    Anerkennungsvoraussetzungen; Anerkennungsfähigkeit; Anerkennungsentscheidung;

    Auszug aus BGH, 27.06.1990 - XII ZB 38/88
    Abweichend davon wird die Auffassung vertreten, daß das im Zeitpunkt der Entscheidung über die Anerkennung geltende Recht anzuwenden ist, wenn es die Anerkennung erleichtert, wobei allerdings eine solche nur auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens der neuen gesetzlichen Regelung zurückwirke (vgl. BayObLG NJW 1988, 2178 m.w.N.).
  • KG, 03.03.1987 - 1 VA 6/86

    Anerkennung eines ausländischen Scheidungsurteils; Internationale Zuständigkeit

    Auszug aus BGH, 27.06.1990 - XII ZB 38/88
    Das Kammergericht hält aus Gründen, die es in einer späteren Entscheidung (NJW 1988, 649 [KG Berlin 03.03.1987 - 1 VA 6/86]) nochmals dargelegt hat, die alte Fassung für anwendbar, weil sie im Zeitpunkt des ausländischen Verfahrens gegolten hat.
  • KG, 26.01.1988 - 1 VA 3/87

    Anerkennung einer Scheidung; Erbberechtigung an einem Nachlass

    Auszug aus BGH, 27.06.1990 - XII ZB 38/88
    Der Vorlagebeschluß ist veröffentlicht in FamRZ 1988, 641.
  • BGH, 02.12.1992 - XII ZB 64/91

    Fehlerhafte Zustellung durch ausländisches Gericht

    Der Vorlagebeschluß des Kammergerichts vom 26. Januar 1988 (FamRZ 1988, 641), der dieselbe Frage betraf, hat zu keiner Entscheidung geführt, weil der Senat in seinem Beschluß vom 27. Juni 1990 (XII ZB 38/88 - FamRZ 1990, 1100) darauf nicht einzugehen brauchte.

    Danach ist eine Einlassung zu verneinen (vgl. Senatsbeschluß vom 27. Juni 1990 aaO.).

  • KG, 30.10.2003 - 1 W 215/03

    Notarkosten: Vorlage an den BGH bezüglich der Frage der Verjährung der

    Die Vorlagepflicht entfällt auch nicht deshalb, weil das Verjährungsrecht nach Erlass dieser Entscheidungen geändert worden ist; ist das Gesetz - wie hier hinsichtlich der Vorlagefrage - noch in seiner früheren Fassung anzuwenden, handelt es sich um dieselbe Rechtsfrage (vgl. Senat, OLGZ 1988, 172, 174 f., insoweit bestätigt durch BGH FamRZ 1990, 1100; Keidel/Meyer-Holz, FG, 15. Aufl., § 28 Rn. 18).
  • KG, 22.07.2003 - 1 VA 27/02

    Anerkennung ausländischer Entscheidungen in Ehesachen: Berechtigung für Antrag

    Nach einhelliger und auch vom Bayerischen Obersten Landesgericht geteilter Meinung kann der deutsche Gesetzgeber die Anerkennungsvoraussetzungen jedenfalls nicht nachträglich rückwirkend einschränken (BGH FamRZ 1990, 1100, 1101; BayObLG, NJW 1988, a.a.O., S. 2179; Staudinger/Spellenberg, a.a O., § 328 ZPO Rn. 80; Zöller/Geimer, a.a.O., § 328 Rn. 273).
  • OLG Bremen, 18.06.2004 - 4 UF 10/04

    Anerkennung einer im Ausland ausgesprochenen Ehescheidung - Verzicht auf das Rüge

    Doch kann sie auf den Schutz des § 328 I Nr. 2 ZPO wirksam verzichten (BGH FamRZ 1990, 1100, 1101).
  • BayObLG, 08.05.2002 - 3Z BR 303/01

    Unzulässige Rechtsausübung im Verfahren auf Anerkennung ausländischer

    Daher kann sich ein Beteiligter, der sich nachhaltig auf den Standpunkt gestellt hat, seine Ehescheidung sei gültig, im Anerkennungsverfahren nachträglich nicht mehr auf mögliche Verfahrensfehler berufen, die zur Unwirksamkeit der Scheidung führen können (vgl. BGH FamRZ 1990, 1100/1101; Staudinger/Spellenberg Rn. 455, 456 und 785).
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