Weitere Entscheidung unten: OLG Zweibrücken, 14.09.1992

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   BayObLG, 17.09.1992 - 3Z BR 112/92   

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BayObLG, 17.09.1992 - 3Z BR 112/92 (https://dejure.org/1992,2753)
BayObLG, Entscheidung vom 17.09.1992 - 3Z BR 112/92 (https://dejure.org/1992,2753)
BayObLG, Entscheidung vom 17. September 1992 - 3Z BR 112/92 (https://dejure.org/1992,2753)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Sachkunde für Sachverständigengutachten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGG § 68b Abs. 1 S. 1
    Anforderungen an ein Sachverständigengutachten zur Feststellung der Voraussetzungen einer Betreuerbestellung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Miesbach - XVII 172/92
  • LG München II - 2 T 3727/92
  • BayObLG, 17.09.1992 - 3Z BR 112/92

Papierfundstellen

  • FamRZ 1993, 351
  • Rpfleger 1993, 324
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 25.01.1978 - IV ZB 9/76

    Antrags- und Beschwerderecht eines geschäftsunfähigen Pflegebefohlenen

    Auszug aus BayObLG, 17.09.1992 - 3Z BR 112/92
    b) Ein Betreuer darf erst bestellt werden, nachdem ein Gutachten eines Sachverständigen über die Notwendigkeit der Betreuung eingeholt wurde (§ 68b Abs. 1 Satz 1 FGG ; zum früheren Recht BGHZ 70, 252/261).
  • BayObLG, 04.12.1991 - ZGS 1/91
    Auszug aus BayObLG, 17.09.1992 - 3Z BR 112/92
    Die (Erst-) Beschwerde der Betroffenen gegen die Versagung der Prozeßkostenhilfe durch das Landgericht ist nicht statthaft (BayObLG - Großer Senat für Zivilsachen - BayObLGZ 1991, 414).
  • BayObLG, 26.08.1986 - BReg. 3 Z 119/86

    Zwangspflegschaft; Geschäftsunfähigkeit; Aufrechterhaltung; Anordnung

    Auszug aus BayObLG, 17.09.1992 - 3Z BR 112/92
    Als Gutachter ist - jedenfalls bei psychischen Erkrankungen - regelmäßig ein Nervenarzt (Psychiater) auszuwählen (vgl. etwa - Bassenge/Herbst FGG/ RPflG 6. Aufl. § 68b FGG Anm. 2 d unter Hinweis auf Zimmermann FamRZ 1991, 270/273; Bienwald Betreuungsrecht § 68b FGG Rn. 36; Damrau/Zimmermann Betreuungsgesetz § 68b FGG Rn. 7; Knittel Betreuungsgesetz § 68b FGG Abschn. IV 2); es kann auch ein öffentlich bestellter Amtsarzt mit psychiatrischer Vorbildung und - jedenfalls in Bayern - ein Landgerichtsarzt hinzugezogen werden (vgl. BayObLGZ 1986, 338/340).
  • BayObLG, 20.10.1988 - BReg. 3 Z 143/88

    Wirksamkeit der Unterbringung in einer geschlossenen Abteilung eines

    Auszug aus BayObLG, 17.09.1992 - 3Z BR 112/92
    Das Gutachten eines Assistenzarztes einer psychiatrischen Klinik reicht in der Regel nicht, wenn nicht festgestellt ist, dass er die im Einzelfall erforderliche Sachkunde besitzt (BayObLG FamRZ 1989, 319).
  • BayObLG, 28.01.1988 - BReg. 3 Z 11/88

    Erfordernis einer Genehmigung des Vormundschaftsgerichts für eine mit einer

    Auszug aus BayObLG, 17.09.1992 - 3Z BR 112/92
    Auch bei Sachverständigen in Facharztausbildung bedarf die Sachkunde besonderer Feststellungen (BayObLG NJW 1988, 2384).
  • BGH, 09.02.2011 - XII ZB 526/10

    Betreuung: Prüfung der freien Willensbestimmung bei Ablehnung der

    Nur bei psychischen Krankheiten oder geistig-seelischen Behinderungen "ist grundsätzlich" ein Facharzt für Psychiatrie oder Neurologie zu beauftragen, zumindest aber ein in der Psychiatrie erfahrener Arzt (zum früheren Recht vgl. OLG Brandenburg Beschluss vom 16. Januar 2007 - 11 Wx 66/06 - juris Rn. 7; BayObLG FamRZ 1993, 351, 352).
  • BayObLG, 24.08.2001 - 3Z BR 246/01

    Voraussetzungen der Feststellung einer psychischen Krankheit oder seelischen

    Zumindest muss der Sachverständige ein in der Psychiatrie erfahrener Arzt sein (vgl. BayObLG FamRZ 1993, 351/352; KG FamRZ 1995, 1379/1380).
  • BayObLG, 13.11.1996 - 3Z BR 278/96

    (Betreuungsverfahren: Anspruch auf rechtliches Gehör und Beweisverwertung;

    Bei psychischen Krankheiten und geistigen/seelischen Behinderungen ist grundsätzlich ein Facharzt für Psychiatrie oder Neurologie zu beauftragen (vgl. BayObLG FamRZ 1993, 351/352; Jürgens/Mertens aaO; Knittel aaO).

    Zumindest muß der Sachverständige ein in der Psychiatrie erfahrener Arzt sein (vgl. BayObLG FamRZ 1993, 351/352; KG FamRZ 1995, 1379/1380; Bienwald aaO; Damrau/Zimmermann aaO).

  • AG Brandenburg, 07.12.2016 - 97 XIV 216/16

    Zum Verhältnis öffentlich-rechtlichen und zivilrechtlichen Unterbringung und zur

    Nach dem ärztlichen Gutachten vom 18.11.2016 - welches den Anforderungen des § 321 Abs. 1 FamFG entspricht, da der erstellende Arzt ... als Facharzt für Psychiatrie, Forensische Psychiatrie und medizinische Begutachtung die vom Gesetz geforderte Qualifikation auf dem Gebiet der Psychiatrie und insofern auch die hier erforderliche Sachkunde besitzt (vgl. u.a.: BGH , Beschluss vom 13.07.2016, Az.: XII ZB 46/15, u.a. in: NJW-RR 2016, Seiten 1157 f.; BGH , Beschluss vom 16.12.2015, Az.: XII ZB 381/15, u.a. in: FamRZ 2016, Seite 456; BGH , Beschluss vom 09.02.2011, Az.: XII ZB 526/10, u.a. in: FamRZ 2011, Seiten 630 ff.; BGH , Beschluss vom 19.01.2011, Az.: XII ZB 256/10, u.a. in: FamRZ 2011, Seiten 637 f.; BGH , Beschluss vom 15.09.2010; Az.: XII ZB 383/10, u.a. in: FamRZ 2010, Seiten 1726 f.; OLG Naumburg , Beschluss vom 06.07.2007, Az.: 8 Wx 22/07, u.a. in: FamRZ 2008, Seiten 186 f.; OLG Schleswig , Beschluss vom 15.03.2007, Az.: 2 W 9/07, u.a. in: FamRZ 2008, Seiten 77 f.; OLG Brandenburg , Beschluss vom 16.01.2007, Az.: 11 Wx 66/06; KG Berlin , FamRZ 2007, Seite 1127; OLG Zweibrücken , OLG-Report 2006, Seiten 875 ff. = FGPrax 2006, Seiten 235 ff.; OLG Zweibrücken , FamRZ 2005, Seite 1196; OLG Zweibrücken , BtPrax 2003, Seiten 80 f.; BayObLG , FamRZ 1997, Seiten 1565 f.; BayObLG , FamRZ 1997, Seiten 901 f.; KG Berlin , FamRZ 1995, Seite 1379; BayObLG , FamRZ 1993, Seiten 351 f.; BayObLG , FamRZ 1993, Seite 51; BayObLG , …
  • OLG Brandenburg, 16.01.2007 - 11 Wx 66/06

    Betreuungsrecht: Anordnung einer Betreuung gegen den Willen eines psychisch

    Die erforderlichen Feststellungen sind aufgrund eines Sachverständigengutachtens (§ 68 b Abs. 1 S. 1 FGG) zu treffen; bei psychischen Krankheiten und geistig-seelischen Behinderungen ist grundsätzlich ein Facharzt für Psychiatrie oder Neurologie zu beauftragen, zumindest aber ein in der Psychiatrie erfahrener Arzt (BayObLG, FamRZ 1993, 351/352).
  • OLG Brandenburg, 13.10.2008 - 11 Wx 16/08

    Rechtsbeschwerde gegen die Bestellung eines Überwachungsbetreuers:

    Die erforderlichen Feststellungen sind aufgrund eines Sachverständigengutachtens (§ 68 b Abs. 1 S. 1 FGG) zu treffen; bei psychischen Krankheiten und geistig-seelischen Behinderungen ist grundsätzlich ein Facharzt für Psychiatrie oder Neurologie zu beauftragen, zumindest aber ein in der Psychiatrie erfahrener Arzt (BayObLG, FamRZ 1993, 351/352).
  • BayObLG, 23.10.2002 - 3Z BR 180/02

    Wesentliche Erweiterung des Aufgabenkreises eines Betreuers - Umgang mit

    Die erforderlichen Feststellungen sind aufgrund eines Sachverständigengutachtens (vgl. § 68b Abs. 1 Satz 1 FGG) zu treffen; bei psychischen Krankheiten und geistigen/seelischen Behinderungen ist grundsätzlich ein Facharzt für Psychiatrie oder Neurologie zu beauftragen, zumindest aber ein in der Psychiatrie erfahrener Arzt (BayObLG FamRZ 1993, 351/352).
  • LG München I, 02.12.1997 - 13 T 18460/97
    (BayObLG FamRZ 1993, 351 m. w. N.).
  • OLG Brandenburg, 08.05.2000 - 9 Wx 7/00

    Anforderungen an die Erstattung eines Gutachtens durch einen Sachverständigen

    Zwar hat dieses Gutachten - wie auch aus dem Kopf des Gutachtens erkennbar - Frau Dr. ..., bei der es sich um eine Ärztin in der Facharztausbildung handelte und an deren Qualifikation als Sachverständige insoweit Bedenken bestehen könnten (allgemein dazu BayObLG, FamRZ 1993, 351 ; Keidel/Kuntze/Winkler-Kayser, FGG , 14. Aufl. 1999, § 68 b Rdn. 6), erarbeitet.
  • BayObLG, 23.01.2002 - 3Z BR 396/01

    Erweiterung des Aufgabenkreises des Betreuers ohne Einwilligung des Betreuten

    Die erforderlichen Feststellungen sind aufgrund eines Sachverständigengutachtens (vgl. § 68b Abs. 1 Satz 1 FGG) zu treffen; bei psychischen Krankheiten und geistigen/seelischen Behinderungen ist grundsätzlich ein Facharzt für Psychiatrie oder Neurologie zu beauftragen, zumindest aber ein in der Psychiatrie erfahrener Arzt (BayObLG FamRZ 1993, 351/352).
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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 14.09.1992 - 2 AR 69/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,5075
OLG Zweibrücken, 14.09.1992 - 2 AR 69/92 (https://dejure.org/1992,5075)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 14.09.1992 - 2 AR 69/92 (https://dejure.org/1992,5075)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 14. September 1992 - 2 AR 69/92 (https://dejure.org/1992,5075)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Unterbringungsverfahren; Betreuungsverfahren; Vormundschaftsgericht; Entscheidung; Betreuer; Zweckmäßigkeit; Persönlichkeitsretardierung

  • Bt-Recht (Leitsatz)

    Abgabe Betreuungsverfahrens

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    FGG §§ 12, 13, 33, 50 b

Papierfundstellen

  • FamRZ 1993, 351
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG München, 26.01.2005 - 33 AR 3/05

    Betreuungsverfahren; Abgabe; Zustimmung des Betreuers; Schweigen des Betreuers

    Das bloße Schweigen auf eine gerichtliche Anfrage stellt kein derartiges Indiz dar (a.A. OLG Zweibrücken FamRZ 1993, 351, welches in solchen Fällen grundsätzlich von einer konkludenten Zustimmung ausgeht, wenn keine gegenteiligen Anhaltspunkte vorliegen; wie hier: BayObLG FamRZ 1995, 753; Bassenge/Herbst/Roth FGG/RPflG 10. Aufl. § 46 FGG Rn. 6; Keidel/Engelhardt aaO); dies wäre allenfalls dann anzunehmen, wenn das Gericht bei seiner Anfrage auf diese Rechtsfolge eines Schweigens hingewiesen hätte.
  • BayObLG, 05.01.2005 - 3Z AR 44/04

    Schweigen auf Anfrage des Gerichts als verweigerte Zustimmung zur Abgabe der

    Das bloße Schweigen auf eine gerichtliche Anfrage stellt kein derartiges Indiz dar (a. A. OLG Zweibrücken FamRZ 1993, 351, welches in solchen Fällen grundsätzlich von einer konkludenten Zustimmung ausgeht, wenn keine gegenteiligen Anhaltspunkte vorliegen; wie hier: BayObLG FamRZ 1995, 753; Bassenge/Herbst/Roth FGG/RPflG 10. Aufl. § 46 FGG Rn. 6; Keidel/Engelhardt § 46 Rn. 19); dies wäre allenfalls dann anzunehmen, wenn das Gericht bei seiner Anfrage auf diese Rechtsfolge eines Schweigens hingewiesen hätte.
  • BayObLG, 11.02.1998 - 3Z AR 6/98

    Absehen von der Abgabe eines Betreuungsverfahrens

    Bei einem solchen Betroffenen kann die mit der Anhörung gemäß § 65a Abs. 2 Satz 1 FGG angestrebte Verstärkung seiner verfahrensrechtlichen Stellung nicht erreicht werden (vgl. OLG Zweibrücken FamRZ 1993, 351 ).
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