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   OLG Köln, 23.06.1992 - 4 UF 21/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,4237
OLG Köln, 23.06.1992 - 4 UF 21/92 (https://dejure.org/1992,4237)
OLG Köln, Entscheidung vom 23.06.1992 - 4 UF 21/92 (https://dejure.org/1992,4237)
OLG Köln, Entscheidung vom 23. Juni 1992 - 4 UF 21/92 (https://dejure.org/1992,4237)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nutzungsentschädigung; Ehegatten; Ehewohnung; Zuweisung; Leistungsfähigkeit; Unterschiede; Einkommen; Miete; Verhältnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1993, 562
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • OLG Brandenburg, 21.06.2001 - 9 U 17/00

    Zur Nutzungsentschädigung auf der Grundlage des § 745 Abs. 2 BGB bei Trennung der

    Ein Ungleichgewicht in den finanziellen Einkommensverhältnissen der Parteien allein wird aber regelmäßig nicht ausreichen, um Unbilligkeit annehmen zu können (OLG Köln FamRZ 1993, 562).
  • OLG Düsseldorf, 23.02.2010 - 24 U 164/09

    Anwaltsregress wegen unterbliebener Bezifferung eines Nutzungsvergütungsanspruchs

    So hat sich der Kläger aufgrund seines Verhaltens selbst zuzuschreiben, dass - obwohl ein Getrenntleben in der ausreichend großen Ehewohnung bzw. der Einliegerwohnung grundsätzlich möglich gewesen wäre - eine Zuweisung an den anderen Gatten erforderlich war (vgl. OLG Köln FamRZ 1993, 562; Staudinger/Voppel, a.a.O., § 1361 b Rn. 76 am Ende).
  • OLG Brandenburg, 14.02.2008 - 10 UF 97/07

    Nutzungsvergütunganspruch des Alleineigentümers einer Ehewohnung nach der

    Dies gilt umso mehr, als der Antragsteller unstreitig über ein Nettoeinkommen von 7.000 EUR verfügt (vgl. zur Bedeutung des Einkommens bei der Billigkeitsabwägung auch OLG Köln, FamRZ 1993, 562 f.).
  • OLG Frankfurt, 30.06.1995 - 6 UF 60/95

    Umgangsbefugnis des Vaters: Verdacht des sexuellen Mißbrauchs des Kindes durch

    Allerdings darf und muß das Familiengericht, und damit auch der zweitinstanzlich berufene Senat, die konkrete Situation aller Beteiligten bei der näheren Ausgestaltung der Umgangsbefugnis des abwesenden Vaters bedenken und dementsprechend eine dem Wohle der beiden Kinder gerecht werdende Einzelfallregelung treffen (Bundesverfassungsgericht FamRZ 1993, 562).
  • OLG Düsseldorf, 23.02.2010 - 24 U 164/10

    Haftung wegen unzureichender Beratung

    So hat sich der Kläger aufgrund seines Verhaltens selbst zuzuschreiben, dass - obwohl ein Getrenntleben in der ausreichend großen Ehewohnung bzw. der Einliegerwohnung grundsätzlich möglich gewesen wäre - eine Zuweisung an den anderen Gatten erforderlich war (vgl. OLG Köln FamRZ 1993, 562; Staudinger/Voppel, a.a.O., § 1361 b Rn. 76 am Ende).
  • AG Eschwege, 09.05.2000 - 5 F 538/99

    Höhe der Nutzungsentschädigung für die Alleinnutzung eines beiden Ehegatten

    Die Höhe der Nützungsvergütung richtet sich gemäß § 2 HausrVO nach Billigkeitsgesichtspunkten (dazu OLG Köln in FamRZ 1993, 562 f).
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