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   OLG Hamm, 25.11.1992 - 5 UF 25/92   

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https://dejure.org/1992,5023
OLG Hamm, 25.11.1992 - 5 UF 25/92 (https://dejure.org/1992,5023)
OLG Hamm, Entscheidung vom 25.11.1992 - 5 UF 25/92 (https://dejure.org/1992,5023)
OLG Hamm, Entscheidung vom 25. November 1992 - 5 UF 25/92 (https://dejure.org/1992,5023)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Bedarfsbemessung für Trennungsunterhalt; Auskünfte über eigenes Vermögen ; Überdurchschnittliches Einkommen; Verweisung des Unterhaltsgläubigers auf den Vermögensstamm

Papierfundstellen

  • FamRZ 1993, 1085
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 16.01.1985 - IVb ZR 60/83

    Bestreitung des Unterhalts des getrennt lebenden Ehegatten aus dem Stamm seines

    Auszug aus OLG Hamm, 25.11.1992 - 5 UF 25/92
    Die Verweisung auf den Vermögensstamm ist aber auch beim Trennungsunterhalt nicht von vornherein ausgeschlossen (vgl. BGH, FamRZ 1985, 360 ff.).

    Jedenfalls nach dem Vortrag des Beklagten, die Klägerin müsse unter Berücksichtigung der in der Entscheidung BGH, FamRZ 1985, 360 ff. dargelegten Kriterien auch ihren Vermögensstamm einsetzen, war diese auch ohne entsprechenden rechtlichen Hinweis des Senats gehalten, den Wert ihres Vermögens konkret vorzutragen.

  • OLG Köln, 25.11.1991 - 10 UF 105/91

    Unterhalt; Lebensstandard; Aufrechterhaltung; Aufwendungen;

    Auszug aus OLG Hamm, 25.11.1992 - 5 UF 25/92
    Diese Berechnungsmethode ist auf einfache und mittlere Einkommen zugeschnitten, während es bei deutlich überdurchschnittlichen Einkommensverhältnissen regelmäßig angezeigt erscheint, den Unterhaltsbedarf konkret nach den Beträgen zu bemessen, die zur Aufrechterhaltung des ehelichen Lebensstandards für Wohnung, Kleidung, Pkw etc aufgewandt werden müssen (vgl. OLG Köln, FamRZ 1992, 322 ff. m.w.N.).
  • BGH, 26.10.1983 - IVb ZR 13/82

    Berücksichtigung von steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten bei der Bemessung

    Auszug aus OLG Hamm, 25.11.1992 - 5 UF 25/92
    Tatsächlich mindern Abschreibungen für die Abnutzung von Gebäuden das unterhaltsrechtlich maßgebliche Einkommen nicht (siehe BGH, FamRZ 1984, 39 ff.).
  • OLG Karlsruhe, 26.08.1999 - 2 UF 228/98

    Auskunft - Unterhaltsbedarf - überdurchschnittliche Einkünfte

    Deshalb wird wenigstens das verteilbare Einkommen angemessen gequotelt (hierzu im einzelnen Wendl/Gerhardt, aaO., § 4, Rn. 372; OLG Hamm FamRZ 1993, 1085, 1087).

    Bei einer solchen Unterhaltsbemessung sind alle zur Aufrechterhaltung des bisherigen Lebensstandards benötigten Lebenshaltungskosten konkret zu ermitteln, etwa die Aufwendungen für das Wohnen, für Kleidung, Geschenke, Putzhilfe, Reisen, Urlaub, sportliche Aktivitäten, kulturelle Bedürfnisse, Pkw-Nutzung und sonstige notwendige Lebenshaltungskosten (vgl. Wendl/Gerhardt, aaO., § 4, Rn. 366 f.; BGH FamRZ 1987, 691, 693; BGH FamRZ 1990, 280, 281; OLG Hamm FamRZ 1993, 1085,1087; FamRZ 1995, 1578; OLG Köln FamRZ 1993, 64, 65).

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