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   OLG Karlsruhe, 25.08.1993 - 16 WF 58/93   

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https://dejure.org/1993,3558
OLG Karlsruhe, 25.08.1993 - 16 WF 58/93 (https://dejure.org/1993,3558)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 25.08.1993 - 16 WF 58/93 (https://dejure.org/1993,3558)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 25. August 1993 - 16 WF 58/93 (https://dejure.org/1993,3558)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Befangenheit; Bearbeitung; Umgangsrecht; Antrag; Richter

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 1634; ZPO § 42

Papierfundstellen

  • FamRZ 1994, 46
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • OLG Naumburg, 02.06.2005 - 10 W 26/05

    Richterablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit - Erstattung einer Strafanzeige

    Denn das prozessuale Vorgehen eines Richters rechtfertigt allenfalls dann die Besorgnis der Befangenheit, wenn es einer ausreichenden gesetzlichen Grundlage entbehrt oder wenn es sich von der normalerweise geübten Verfahrenspraxis so weit entfernt, dass sich für die dadurch betroffene Partei der Eindruck einer sachwidrigen, auf Voreingenommenheit beruhenden Benachteiligung aufdrängen muss (vgl. BayOblG DriZ 1977, 245 m.w.N.; OLG Oldenburg FamRZ 1992, 193; OLG Karlsruhe FamRZ 1994, 46; OLG Frankfurt OLGR 2000, 36; Vollkommer in Zöller, ZPO, 25. Aufl., § 42 ZPO Rdn. 24).
  • OLG Naumburg, 24.05.2005 - 10 W 25/05

    Entscheidung über ein Ablehnungsgesuch gegen einen Einzelrichter

    Ungeachtet der fehlenden Glaubhaftmachung rechtfertigt das prozessuale Vorgehen eines Richters erst dann die Besorgnis der Befangenheit, wenn es einer ausreichenden gesetzlichen Grundlage entbehrt oder wenn es sich von der normalerweise geübten Verfahrenspraxis so weit entfernt, dass sich für die dadurch betroffene Partei der Eindruck einer sachwidrigen, auf Voreingenommenheit beruhenden Benachteiligung geradezu aufdrängen muss (BayObLG, DRiZ 1977, 245 m. w. N.; OLG Oldenburg, FamRZ 1992, 193; OLG Karlsruhe FamRZ 1994, 46; OLG Frankfurt OLGR Frankfurt 2000, 36).
  • OLG Naumburg, 23.05.2005 - 10 W 29/05

    Richterablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit - Rubrumsberichtigung ohne

    Das prozessuale Vorgehen eines Richters rechtfertigt erst dann die Besorgnis der Befangenheit, wenn es einer ausreichenden gesetzlichen Grundlage entbehrt oder wenn es sich von der normalerweise geübten Verfahrenspraxis so weit entfernt, dass sich für die dadurch betroffene Partei der Eindruck einer sachwidrigen, auf Voreingenommenheit beruhenden Benachteiligung geradezu aufdrängen muss (BayObLG, DRiZ 1977, 245 m. w. N.; OLG Oldenburg, FamRZ 1992, 193; OLG Karlsruhe FamRZ 1994, 46; OLG Frankfurt OLGR Frankfurt 2000, 36).
  • LSG Bayern, 22.05.2000 - L 5 AR 77/00

    Richterablehnungsgesuch wegen dem Besorgnis der Befangenheit (Ablehnungsgrund der

    Eine Verfahrensverzögerung ist als Ablehnungsgrund nur denkbar, wenn insbesondere Umstände vorliegen, nach denen das Vorgehen des Richters den Anschein der Willkür erweckt und sich der dadurch betroffenen Partei der Eindruck einer sachwidrigen, auf Voreingenommenheit beruhenden Benachteiligung aufdrängt (vgl. OLG Oldenburg, FamRZ 1992, 192, 193 m.w.N.; OVG Münster, NJW 1993, 2259; OLG Karlsruhe, FamRZ 1994, 46; Zöller-Vollkommer, a.a.O., § 42 Rdnr.24; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 53. Auflage, § 42 Rdnr.52, Stichwort "Untätigkeit").
  • BayObLG, 09.02.1998 - 1Z BR 10/98

    Befangenheit aufgrund verzögerlicher Verfahrensführung

    Die Begründetheit der Richterablehnung wird daher in Fällen dieser Art auf gröbliche, den Beteiligten nicht mehr zumutbare Verzögerungen beschränkt bleiben müssen (vgl. auch den Sachverhalt zu OLG Karlsruhe FamRZ 1994, 46 ), zumal jede Richterablehnung notwendigerweise zu einer weiteren Verfahrensverzögerung führt.
  • AG Freiberg, 18.08.2010 - 4 C 255/10

    Zulässigkeit der Verwendung eines Laptops durch einen Rechtsanwalt in einer

    Dies kann dann der Fall sein, wenn das prozessuale Vorgehen des Richters einer ausreichenden gesetzlichen Grundlage entbehrt und sich so sehr von dem normalen geübten Verfahren entfernt, dass sich für die dadurch betroffene Partei der Eindruck einer sachwidrigen auf Voreingenommenheit beruhenden Benachteiligung aufdrängt (OLG Karlsruhe FamRZ 1994 S. 46 ).
  • LSG Bayern, 29.04.2002 - L 5 AR 28/02
    Die Besorgnis der Befangenheit lässt sich daher aus einer als ungewöhnlich angesehenen Verfahrensdauer nur dann begründen, wenn die verfahrensleitenden Handlungen oder Unterlassungen des mit der Sache befassten Richters unter Berücksichtigung aller Umstände objektiv als schlechthin unvertretbar erscheinen und sich subjektiv aus der Sicht des Ablehnenden deshalb der Anschein der Willkür und der Eindruck einer sachwidrigen, auf Voreingenommenheit beruhenden Benachteiligung aufdrängt (vgl. Beschluss des erkennenden Senats vom 22.05.2000, L 5 AR 77/00 RJ; OLG Oldenburg, FamRZ 1992, 192, 193 m.w.N.; OVG Münster, a.a.O.; OLG Karlsruhe, FamRZ 1994, 46; Zöller-Vollkommer, a.a.O., § 42 Rdnr.24; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 58. Auflage, § 42 Rdnr.52, Stichwort "Untätigkeit").
  • LSG Bayern, 21.01.2002 - L 5 AR 187/01
    Die Besorgnis der Befangenheit lässt sich daher aus einer als ungewöhnlich angesehenen Verfahrensdauer nur dann begründen, wenn die verfahrensleitenden Handlungen oder Unterlassungen des mit der Sache befassten Richters unter Berücksichtigung aller Umstände objektiv als schlechthin unvertretbar erscheinen und sich subjektiv aus der Sicht des Ablehnenden deshalb der Anschein der Willkür und der Eindruck einer sachwidrigen, auf Voreingenommenheit beruhenden Benachteiligung aufdrängt (vgl. Beschluss des erkennenden Senats vom 22.05.2000, L 5 AR 77/2000 RJ; OLG Oldenburg, FamRZ 1992, 192, 193 m.w.N.; OVG Münster, a.a.O.; OLG Karlsruhe, FamRZ 1994, 46; Zöller-Vollkommer, a.a.O., § 42 Rdnr.24; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 53. Auflage, § 42 Rdnr.52, Stichwort "Untätigkeit").
  • BayObLG, 21.12.1995 - 3Z BR 310/95
    Zwar kann auch eine unsachgemäße Verfahrensleitung die Besorgnis der Befangenheit begründen, wenn sich das Vorgehen des Richters so sehr von dem normalerweise geübten Verfahren entfernt, daß für den dadurch betroffenen Beteiligten der Eindruck einer sachwidrigen, auf Voreingenommenheit beruhenden Benachteiligung entsteht, wie etwa bei einer sachlich nicht mehr verständlichen Verzögerung des Verfahrens (vgl. OLG Karlsruhe FamRZ 1994, 46).
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