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   AG Berlin-Charlottenburg, 10.09.1993 - 142 F 9394/91   

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https://dejure.org/1993,6002
AG Berlin-Charlottenburg, 10.09.1993 - 142 F 9394/91 (https://dejure.org/1993,6002)
AG Berlin-Charlottenburg, Entscheidung vom 10.09.1993 - 142 F 9394/91 (https://dejure.org/1993,6002)
AG Berlin-Charlottenburg, Entscheidung vom 10. September 1993 - 142 F 9394/91 (https://dejure.org/1993,6002)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • FamRZ 1995, 749
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • LAG Hamm, 12.09.2003 - 4 Ta 470/02

    Eingeschränkte PKH-Bewilligung bei Anwaltswechsel

    Von der Entpflichtung des ersten Anwalts ist die Frage zu trennen, ob der mittellosen Partei ein anderer Anwalt im Wege der Prozeßkostenhilfe beigeordnet werden darf (AG Charlottenburg v. 10.09.1993 - 142 F 9394/91, FamRZ 1995, 749).
  • OLG Köln, 25.04.2001 - 26 WF 61/01

    Beiordnung eines neuen Anwalts bei PKH

    Eine derartige Einschränkung der Beiordnung, die in der Praxis nicht selten vorkommt, rechtfertigt sich auch nicht etwa daraus, dass bei einem Fehlen triftiger Gründe für einen Anwaltswechsel die Beiordnung eines anderen Anwalts unter dem Gesichtspunkt der Mutwilligkeit insgesamt abgelehnt werden kann (vgl. Büttner, a.a.O. und OLG Hamm FamRZ 1995, 749).
  • OLG Hamm, 13.08.2005 - 13 WF 155/05

    Einschränkung von Gebührenerstattungsansprüchen des beigeordneten Rechtsanwalts

    Eine derartige Einschränkung der Beiordnung wie hier, die in der Praxis nicht selten vorkommt, rechtfertigt sich auch nicht etwa daraus, dass bei einem Fehlen triftiger Gründe für einen Anwaltswechsel die Beiordnung eines anderen Anwalts unter dem Gesichtspunkt der Mutwilligkeit insgesamt abgelehnt werden kann (vgl. Büttner, a.a.O. und OLG Hamm FamRZ 1995, 749).
  • OLG Rostock, 07.05.2003 - 10 WF 61/03

    Möglichkeit einer Partei zur Entziehung der Vollmacht eines beigeordneten

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