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   BGH, 22.10.1997 - XII ARZ 24/97   

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https://dejure.org/1997,4853
BGH, 22.10.1997 - XII ARZ 24/97 (https://dejure.org/1997,4853)
BGH, Entscheidung vom 22.10.1997 - XII ARZ 24/97 (https://dejure.org/1997,4853)
BGH, Entscheidung vom 22. Oktober 1997 - XII ARZ 24/97 (https://dejure.org/1997,4853)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Isoliertes Verfahren zur Regelung der elterlichen Sorge und zur einstweiligen Regelung des Rechtes zur Aufenthaltsbestimmung während des Getrenntlebens - Voraussetzungen einer Zuständigkeitsbestimmung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 281 Abs. 2 S. 5
    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses im FGG -Verfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 1998, 360
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 15.03.1978 - IV ARZ 17/78

    Anforderungen an den Antrag des Klägers auf Bestimmung des zuständigen Gerichts;

    Auszug aus BGH, 22.10.1997 - XII ARZ 24/97
    Gründe, welche die auch im Verfahren der Freiwilligen Gerichtsbarkeit entsprechend § 281 Abs. 2 Satz 5 ZPO zu beachtende Bindungswirkung der Verweisung ausnahmsweise entfallen lassen könnten (vgl. BGHZ 71, 69, 72 ff.), sind nicht ersichtlich.
  • BGH, 22.02.1995 - XII ARZ 2/95

    Bestimmung des zuständigen Gerichts vor Mitteilung eines nicht verkündeten

    Auszug aus BGH, 22.10.1997 - XII ARZ 24/97
    Denn noch vor dem maßgeblichen Zeitpunkt des Zugangs dieses nicht verkündeten Verweisungsbeschlusses (vgl. Senatsbeschluß vom 22. Februar 1995 - XII ARZ 2/95 - BGHR ZPO § 36 Nr. 6 Unzuständigerklärung, rechtskräftige 8) war der in der mündlichen Verhandlung vom 21. Juli 1997 verkündete Verweisungsbeschluß des Amtsgerichts Leipzig bereits seinerseits bindend geworden.
  • BGH, 22.02.1978 - IV ARZ 10/78

    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses in einer Familiensache

    Auszug aus BGH, 22.10.1997 - XII ARZ 24/97
    Die von den Eltern jeweils angerufenen Gerichte haben sich nach Zustellung der Antragsschriften an den jeweiligen Antragsgegner im Sinne der genannten Bestimmung durch den Beteiligten mitgeteilte und für sie unanfechtbare Beschlüsse (§ 281 Abs. 2 Satz 3 ZPO, vgl. BGHZ 71, 15, 17) für unzuständig erklärt.
  • BGH, 29.01.1992 - XII ARZ 1/92

    Voraussetzungen der Bestimmung des zuständigen Gerichts

    Auszug aus BGH, 22.10.1997 - XII ARZ 24/97
    Das isolierte Verfahren zur Regelung der elterlichen Sorge und zur einstweiligen Regelung des Rechtes zur Aufenthaltsbestimmung während des Getrenntlebens nach § 1672 BGB ist eine Familiensache gemäß § 621 Abs. 1 Nr. 1 ZPO, bei der sich die Bestimmung des zuständigen Gerichts gemäß § 621 a Abs. 1 Satz 2 ZPO nicht nach § 5 FGG, sondern nach § 36 Nr. 6 ZPO richtet (vgl. Senatsbeschluß vom 29. Januar 1992 - XII ARZ 1/92 - FamRZ 1992, 664).
  • BGH, 08.10.1986 - IVb ARZ 34/86

    Bindung eines Gerichts an einen Verweisungsbeschluss - Wirksamkeit von auf

    Auszug aus BGH, 22.10.1997 - XII ARZ 24/97
    Insbesondere steht der Umstand, daß die Verweisung ohne ausdrücklichen Antrag erfolgte, der Bindungswirkung unter der hier gegebenen Voraussetzung der Gewährung rechtlichen Gehörs nicht entgegen (vgl. Senatsbeschluß vom 8. Oktober 1986 - IVb ARZ 34/86 - BGHR ZPO § 281 Abs. 2 Satz 2 Rechtshängigkeit 1).
  • BGH, 12.03.1997 - XII ARZ 6/97
    Auszug aus BGH, 22.10.1997 - XII ARZ 24/97
    Es kann dahinstehen, ob der Vater dem Kind Anfang Juli 1997 einen weiteren Wohnsitz in Leipzig vermittelt hat und deshalb das Amtsgericht Leipzig gemäß §§ 621 a Abs. 1 Satz 2, 261 Abs. 3 Nr. 1 ZPO als das erste nach § 43 Abs. 1 FGG mit der Angelegenheit befaßte Gericht zur Entscheidung berufen war (vgl. Senatsbeschluß vom 12. März 1997 - XII ARZ 6/97 - BGHR FGG § 43 Abs. 1 Zuständigkeit, örtliche 2 m.N.).
  • OLG Karlsruhe, 22.02.2002 - 15 AR 42/01

    Ausschließlicher Gerichtsstand in Mietsachen: Gerichtsstandsbestimmung vor

    Der weitere Umstand, dass die Verweisung ohne ordnungsgemäßen Verweisungsantrag des Klägers ausgesprochen wurde, stellt sich zwar als verfahrenswidrig dar, wäre aber nicht geeignet, allein die Bindungswirkung nach § 281 ZPO in Fortfall zu bringen (vgl. BGH FamRZ 1998, 360, 361).
  • BayObLG, 11.11.2021 - 101 AR 145/21

    Streit über örtliche Zuständigkeit im Kindesunterhaltsverfahren bei ausländischem

    Der Beschluss ist nicht unter Verstoß gegen das Gebot rechtlichen Gehörs ergangen, so dass der Umstand, dass die Verweisung ohne ausdrücklichen Antrag erfolgte, der Bindungswirkung nicht entgegensteht (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Oktober 1997, XII ARZ 24/97, juris Rn. 8).
  • OLG Rostock, 19.10.2005 - 10 WF 222/05

    Bestimmung des örtlich zuständigen Gerichts durch das Oberlandesgericht gem. § 36

    Denn auch Verweisungsbeschlüsse, die auf einem Verfahrensmangel beruhen, sind grundsätzlich wirksam (vgl. BGH FamRZ 1998, 360, 361 li. Sp.; BGH FamRZ 1990, 1226, 1227 li. Sp.).
  • BayObLG, 13.03.2002 - 1Z AR 18/02

    Verweisungsbeschluss im Mahnverfahren - Fehlender Antrag - Bindung an

    Bei einer Verweisung ohne entsprechenden Antrag des Klägers (vgl. § 281 Abs. 1 Satz 1 ZPO) entfällt die Bindungswirkung nur dann nicht (vgl. BGH FamRZ 1984, 774; NJW 1979, 551), wenn trotzdem rechtliches Gehör in vollem Umfang gewährt wurde (BGH FamRZ 1998, 360/361).
  • OLG Brandenburg, 12.02.2004 - 10 WF 5/04
    Auch im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit kommt einem Verweisungsbeschluss entsprechend § 281 Abs. 2 Satz 4 ZPO grundsätzlich Bindungswirkung zu (vgl. hierzu BGH, FamRZ 1998, 360/361).
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