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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 14.08.1997 - 2 W 3/97   

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https://dejure.org/1997,4476
OLG Karlsruhe, 14.08.1997 - 2 W 3/97 (https://dejure.org/1997,4476)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 14.08.1997 - 2 W 3/97 (https://dejure.org/1997,4476)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 14. August 1997 - 2 W 3/97 (https://dejure.org/1997,4476)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 372a § 387
    Abstammungsfeststellungsverfahren - Duldung einer Blutgruppenuntersuchung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 1998, 563
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 14.06.1972 - IV ZR 53/71

    Vertretung des Kindes in einem Ehelichkeitsanfechtungsprozeß

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.08.1997 - 2 W 3/97
    Die Mutter des am 15.6.1981 geborenen Beklagten, die nach Scheidung vom Kläger alleinige Inhaberin des Sorgerechts ist, ist zwar zu dessen Vertretung im vorliegenden Verfahren gemäß § 1629 Abs. 1 Satz 2 BGB befugt, solange ihr das Vertretungsrecht nicht entzogen ist (vgl. hierzu BGH, FamRZ 1972, 498 = NJW 1972, 1708, bei gegensätzlichen Interessen von Kind und Mutter im Ehelichkeitsanfechtungsprozeß; OLG Karlsruhe - 5. ZS -, FamRZ 1991, 1337 ).
  • BGH, 09.04.1986 - IVb ZR 27/85

    Verweigerung der Blutentnahme zum Vaterschaftsnachweis; Beweisvereitelndes

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.08.1997 - 2 W 3/97
    Deshalb ist bei der notwendigen Ausschöpfung aller zur Verfügung stehenden Beweismittel diese Art der medizinischen Begutachtung in den Vordergrund zu stellen (vgl. BGH, FamRZ 1986, 663, 664; Senat, Beschluß v. 31.10.1993 - 2 U 12/93 - ebenfalls zu § 372a ZPO ).
  • BGH, 08.12.1958 - GSSt 3/58

    Geistig unreife Beweispersonen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.08.1997 - 2 W 3/97
    In § 81 c Abs. 3 Satz 2 StPO n. F. hat der Gesetzgeber jedoch die Grundsätze übernommen, die vom Bundesgerichtshof (Großer Senat für Strafsachen, NJW 1959, 445) zur Untersuchung von Beweispersonen (hier Entnahme einer Blutprobe) entwickelt worden sind.
  • BGH, 11.07.1973 - IV ZR 36/72

    Ehelichkeitsanfechtung; Frist

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.08.1997 - 2 W 3/97
    Allein die Vermutung, die Mutter habe vor der im Jahr 1983 erfolgten Trennung der Ehegatten ein Verhältnis mit ihrem jetzigen Lebensgefährten gehabt, reicht für eine Kenntnis im Sinne von § 1594 Abs. 2 BGB nicht aus (vgl. BGH, NJW 1973, 1875).
  • BGH, 19.05.1978 - IV ZR 54/77

    In Gang setzen der Anfechtungsfrist zur Feststellung der Unehelichkeit eines

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.08.1997 - 2 W 3/97
    Der Beklagte, der für das Vorliegen der Kenntnis darlegungs- und beweispflichtig ist (vgl. BGH, NJW 1978, 1629, 1630), hat nicht dargetan, der Kläger habe bereits damals gewußt, daß die Beschwerdeführerin zu 2 in, der gesetzlichen Empfängniszeit (im Jahre 1980) Geschlechtsverkehr mit einem anderen Mann gehabt habe.
  • BGH, 06.12.1966 - 1 StR 561/66

    Verständnis des Zeugnisverweigerungsrechts einer an mittleren Schwachsinn

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.08.1997 - 2 W 3/97
    Für die Ausübung des Zeugnisverweigerungsrechts hat die Rechtsprechung u.a. auch mit Blick auf die Bestimmungen über die Einwilligung eines Kindes in seine Ehelichkeitserklärung (jetzt §§ 1726, 1729 BGB ) entschieden, daß der minderjährige Zeuge das Weigerungsrecht, sofern er die für eine selbstverantwortliche Entscheidung erforderliche Verstandesreife besitzt (wofür die Vollendung des 14. Lebensjahres einen Anhaltspunkt bieten kann), selbst ausübt (vgl. BayObLG, NJW 1967, 206, 209 zu § 383 ZPO ; BGH, NJW 1967, 360 zu § 52 StPO a.F., der damals die Regelung für Minderjährige noch nicht enthielt).
  • BayObLG, 17.10.1966 - BReg. 1b Z 64/66

    Minderjährige; Zeugnisverweigerung; Zustimmung; Sorgeberechtigter; Verweigerung;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.08.1997 - 2 W 3/97
    Für die Ausübung des Zeugnisverweigerungsrechts hat die Rechtsprechung u.a. auch mit Blick auf die Bestimmungen über die Einwilligung eines Kindes in seine Ehelichkeitserklärung (jetzt §§ 1726, 1729 BGB ) entschieden, daß der minderjährige Zeuge das Weigerungsrecht, sofern er die für eine selbstverantwortliche Entscheidung erforderliche Verstandesreife besitzt (wofür die Vollendung des 14. Lebensjahres einen Anhaltspunkt bieten kann), selbst ausübt (vgl. BayObLG, NJW 1967, 206, 209 zu § 383 ZPO ; BGH, NJW 1967, 360 zu § 52 StPO a.F., der damals die Regelung für Minderjährige noch nicht enthielt).
  • OLG Oldenburg, 27.03.1973 - 4 W 37/73

    Abstammung; Entscheidungserheblichkeit; Beweisbedürftigkeit

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.08.1997 - 2 W 3/97
    Eine im Vordringen befindliche Auffassung hält gestützt auf den Begriff der "erforderlichen" Untersuchung in § 372a Abs. 1 ZPO die Überprüfung der Beweiserheblichkeit für notwendig (vgl. OLG Oldenburg, NJW 1973, 1419 ; Baumbach/Hartmann, ZPO , 55. Aufl., § 372a Rn. 4; Zöller/Greger, a.a.O., Rn. 3).
  • BGH, 01.03.2006 - XII ZR 210/04

    Gerichtliches Abstammungsgutachten auch dann verwertbar, wenn es nicht hätte

    Von diesem Weigerungsrecht des seinerzeit 9 Jahre alten und deshalb der erforderlichen Verstandesreife für eine eigene Entscheidung ermangelnden Beklagten hat der für ihn nach § 1909 Abs. 1 BGB bestellte Ergänzungspfleger, der hierzu berufen gewesen wäre (vgl. OLG Karlsruhe FamRZ 1998, 563, 564), keinen Gebrauch gemacht.
  • OLG Naumburg, 11.01.2000 - 3 WF 220/99

    Blutgruppenuntersuchung eines minderjährigen Kindes

    »Nach §§ 372 a Abs. 2, 390 Abs. 1 ZPO kann bei Untersuchungen im Rahmen eines Kindschaftsverfahrens insbesondere zur Feststellung der Abstammung lediglich der gesetzliche Vertreter eines Minderjährigen über die Duldung und / oder Weigerung der Blutgruppenuntersuchung entscheiden, wenn der Minderjährige wegen mangelnder Verstandesreife von der Bedeutung seines Weigerungsrechts nach § 372 a Abs. 1 letzter Halbsatz ZPO keine genügende Vorstellung hat (vgl. OLG Karlsruhe FamRZ 1998, 563 -564).«.

    Nach §§ 372 a Abs. 2, 390 Abs. 1 ZPO kann bei Untersuchungen im Rahmen eines Kindschaftsverfahrens insbesondere zur Feststellung der Abstammung lediglich der gesetzliche Vertreter eines Minderjährigen über die Duldung und/oder Weigerung der Blutgruppenuntersuchung entscheiden, wenn der Minderjährige wegen mangelnder Verstandesreife von der Bedeutung seines Weigerungsrechts nach § 372 a Abs. 1 letzter Halbsatz ZPO keine genügende Vorstellung hat (vgl. OLG Karlsruhe, FamRZ 1998, 563, 564).

  • OLG Jena, 22.01.2007 - 1 UF 454/06

    Fehlende Mitwirkung des Kindes und der Kindesmutter an einem Abstammungsgutachten

    Für die Ausübung des Zeugnisverweigerungsrechts hat die Rechtsprechung entschieden, dass der minderjährige Zeuge das Weigerungsrecht nur, sofern er die für eine selbstverantwortliche Entscheidung erforderliche Verstandesreife besitzt (wofür die Vollendung des 14. Lebensjahres einen Anhaltspunkt bieten kann), selbst ausübt (vgl. OLG Karlsruhe, FamRZ 1998, 563 m w N).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 20.08.1997 - 2 WF 94/97   

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https://dejure.org/1997,7205
OLG Karlsruhe, 20.08.1997 - 2 WF 94/97 (https://dejure.org/1997,7205)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 20.08.1997 - 2 WF 94/97 (https://dejure.org/1997,7205)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 20. August 1997 - 2 WF 94/97 (https://dejure.org/1997,7205)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    BGB § 1629 Abs. 1 S. 3, Abs. 2 S. 2
    Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen des Kindes bei gemeinsamer elterlicher Sorge

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 1998, 563
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 29.09.1988 - I ARZ 589/88

    Kosten der Vollstreckungserinnerung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.08.1997 - 2 WF 94/97
    Die Kostenentscheidung folgt aus §§ 91, 100 Abs. 1 ZPO (vgl. BGH, MDR 1989, 142 ; Zöller/Herget, ZPO , 20. Aufl., § 97 Rn. 10).
  • OLG Frankfurt, 17.07.1991 - 2 WF 102/91

    Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen eines Kindes durch einen Elternteil bei

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.08.1997 - 2 WF 94/97
    Allein diese Rechtsanwendung ermöglicht eine prozeßökonomische, unkomplizierte Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen ohne zeitraubende und vorausgegangene Sorgerechtsänderung bzw. Bestellung eines Ergänzungspflegers, wie es eine Mindermeinung (vgl. OLG Frankfurt, FamRZ 1993, 228 ) fordert, der sich der Senat nicht anschließt.
  • OLG Stuttgart, 13.03.1995 - 8 W 74/95

    Geltendmachung von Kindesunterhalt bei beidseitiger elterlicher Sorge

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.08.1997 - 2 WF 94/97
    Dabei kann dahingestellt bleiben, ob dieses Ergebnis durch eine analoge Anwendung des § 1629 Abs. 2 Satz 2 BGB (OLG Düsseldorf, DAVorm 1997, 515 ; FamRZ 1994, 767 ; OLG Stuttgart, 8. Zivilsenat, Die Justiz 1995, 204 ff) oder über § 1629 Abs. 1 Satz 3 BGB (so OLG Stuttgart, FamRZ 1986, 595 ff) gefunden wird (zum Streitstand allgemein vgl. Palandt/Diederichsen, BGB , 56. Aufl., § 1629 Rn. 9).
  • OLG Stuttgart, 11.04.1986 - 15 WF 94/86

    Elterliche Sorge; Rechtskräftige Ehescheidung; Gemeinsames Sorgerecht; Alleinige

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.08.1997 - 2 WF 94/97
    Dabei kann dahingestellt bleiben, ob dieses Ergebnis durch eine analoge Anwendung des § 1629 Abs. 2 Satz 2 BGB (OLG Düsseldorf, DAVorm 1997, 515 ; FamRZ 1994, 767 ; OLG Stuttgart, 8. Zivilsenat, Die Justiz 1995, 204 ff) oder über § 1629 Abs. 1 Satz 3 BGB (so OLG Stuttgart, FamRZ 1986, 595 ff) gefunden wird (zum Streitstand allgemein vgl. Palandt/Diederichsen, BGB , 56. Aufl., § 1629 Rn. 9).
  • OLG Dresden, 26.03.1996 - 10 UF 488/95

    Lebensstellung des volljährigen Kindes; Berechnung des Bedarfs; Berücksichtigung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.08.1997 - 2 WF 94/97
    Dabei kann dahingestellt bleiben, ob dieses Ergebnis durch eine analoge Anwendung des § 1629 Abs. 2 Satz 2 BGB (OLG Düsseldorf, DAVorm 1997, 515 ; FamRZ 1994, 767 ; OLG Stuttgart, 8. Zivilsenat, Die Justiz 1995, 204 ff) oder über § 1629 Abs. 1 Satz 3 BGB (so OLG Stuttgart, FamRZ 1986, 595 ff) gefunden wird (zum Streitstand allgemein vgl. Palandt/Diederichsen, BGB , 56. Aufl., § 1629 Rn. 9).
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