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   OLG Stuttgart, 14.01.1999 - 16 UF 135/98   

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https://dejure.org/1999,7634
OLG Stuttgart, 14.01.1999 - 16 UF 135/98 (https://dejure.org/1999,7634)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 14.01.1999 - 16 UF 135/98 (https://dejure.org/1999,7634)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 14. Januar 1999 - 16 UF 135/98 (https://dejure.org/1999,7634)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1570 § 1579 Nr. 3, 4 § 1585c
    Kürzung des Betreuungsunterhalts bei Herbeiführung einer Schwangerschaft durch künstliche Befruchtung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1999, 1136
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 17.04.1986 - IX ZR 200/85

    Abrede über den Gebrauch empfängnisverhütender Mittel unter Partnern einer

    Auszug aus OLG Stuttgart, 14.01.1999 - 16 UF 135/98
    Entscheidung BGHZ 97, 372 befasst, die ein unverheiratetes Paar betraf.
  • BGH, 04.12.1986 - III ZR 51/85

    Begriff des Erfolgshonorars

    Auszug aus OLG Stuttgart, 14.01.1999 - 16 UF 135/98
    § 1585 c BGB für die Zeit nach der Scheidung grundsätzlich möglich ist, kann nicht durch einseitige Erklärung (vgl. BGH, BB 1987, 1064, 1065), sondern nur durch Erlassvertrag zustande kommen.
  • BGH, 08.07.1981 - IVb ZR 593/80

    Zumutbarkeit der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit durch den Unterhaltsberechtigten

    Auszug aus OLG Stuttgart, 14.01.1999 - 16 UF 135/98
    Ausreichend hierfür ist, wenn sich das Verhalten des Unterhaltsberechtigten nach Grad und Intensität von der Norm deutlich abhebt, wenn es sich nicht mehr im Bereich diskutabler Verhaltensweisen bewegt und der Berechtigte sich der Bedürftigkeit als möglicher Folge seines Verhaltens bewusst war (BGH in ständiger Rechtsprechung seit der Entscheidung FamRZ 1981, 1042, 1044).
  • BGH, 20.12.1983 - VI ZR 19/82

    Bestimmung der Tragweite eines wechselseitigen Anspruchsverzichts durch Auslegung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 14.01.1999 - 16 UF 135/98
    An die Feststellung eines rechtsgeschäftlichen Verzichtswillens sind strenge Anforderungen zu stellen; er ist im Zweifel nicht zu vermuten (BGH, NJW 1984, 1346 ).
  • BGH, 13.04.1988 - IVb ZR 34/87

    Unterhaltsberechtigung minderjähriger unverheirateter Kinder neben dem

    Auszug aus OLG Stuttgart, 14.01.1999 - 16 UF 135/98
    Zur Zahlung des verlangten Ehegattenunterhalts neben dem um 20, 00 DM aufgestockten Kindesunterhalt ist der Antragsgegner auch ohne Gefährdung seines (den eheangemessenen Bedarf übersteigenden) notwendigen Selbstbehalts in der Lage, selbst wenn der Splittingvorteil aus der Wiederverheiratung bei seinem Einkommen unberücksichtigt bleibt, weil er ihn für den Unterhalt seiner (gegenüber der Antragstellerin und dem gemeinsamen Kind nachrangigen, vgl. BGH FamRZ 1988, 705 ) neuen Ehefrau benötigen dürfte; zieht man den freiwillig bezahlten Kindesunterhalt (Tabellenbetrag) und den verlangten Ehegattenunterhalt von seinem vom Familiengericht festgestellten (unbereinigten) Erwerbseinkommen ab, so verbleibt auf seiner Seite ein Betrag von monatlich rund 1.550,00 DM zuzüglich der gesamten Spesen (die das Familiengericht nur mit einem Anteil von 1/3 in die Unterhaltsberechnung eingestellt hat), was auch zu dem seitens der Antragstellerin verlangten Ehegattenunterhalt in angemessener Relation steht.
  • BGH, 20.05.1981 - IVb ZR 570/80

    Zustandekommen eines Verzichts auf Unterhalt durch Unterlassen der Geltendmachung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 14.01.1999 - 16 UF 135/98
    Erforderlich ist ein unzweideutiges Verhalten des Berechtigten, das vom Erklärungsgegner als Aufgabe - nicht nur als derzeitige Nichtgeltendmachung - des Rechts verstanden werden kann (BGH, FamRZ 1981, 763 ).
  • BGH, 21.02.2001 - XII ZR 34/99

    Kein Unterhaltssausschluß für die Ehefrau bei Vornahme einer homologen

    Das Urteil des Oberlandesgerichts (veröffentlicht in FamRZ 1999, 1136) hält im Ergebnis, wenn auch nicht in allen Teilen der Begründung, einer Überprüfung stand.
  • OLG Koblenz, 17.12.2019 - 9 WF 815/19

    Auswirkungen des Erhalts einer Erwerbsminderungsrente auf einen Anspruch auf

    Insoweit ist grundsätzlich ein strenger Maßstab anzulegen, weil der Gläubiger regelmäßig keinen Anlass hat, auf eine bestehende Forderung zu verzichten (vgl. BGH, Urteil vom 4. Dezember 2015 - V ZR 142/14 -, juris, Rdnr. 24; OLG Stuttgart, Urteil vom 14. Januar 1999 - 16 UF 135/98 -, juris, Rdnr. 46; Gsell/Krüger/Lorenz/Reymann-Paffenholz, beck-online.GROSSKOMMENTAR, Stand: 1. Oktober 2019, § 397 BGB, Rdnr. 56; Staudinger-Lugani, Eckpfeiler des Zivilrechts, Neubearb.
  • OLG Stuttgart, 19.11.1998 - 7 U 93/98

    Krankenversicherung: Behandlung in einer gemischten Krankenanstalt - Absonderung

    Fundstelle NVersZ 1999, 265-266 (Leitsatz und Gründe) OLGR Stuttgart 1999, 188 (red. Leitsatz und Gründe) MDR 1999, 870 (red. Leitsatz und Gründe).
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