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Rechtsprechung
   BayObLG, 15.06.1999 - 3Z BR 135/99   

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https://dejure.org/1999,11285
BayObLG, 15.06.1999 - 3Z BR 135/99 (https://dejure.org/1999,11285)
BayObLG, Entscheidung vom 15.06.1999 - 3Z BR 135/99 (https://dejure.org/1999,11285)
BayObLG, Entscheidung vom 15. Juni 1999 - 3Z BR 135/99 (https://dejure.org/1999,11285)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1836
    Zeitaufwand des Betreuers zur Durchsetzung seines Vergütungsanspruchs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei) (Leitsatz)

    Zeitaufwand für Durchsetzung des Vergütungsanspruchs

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1999, 1606
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BayObLG, 19.02.1996 - 3Z BR 302/95

    Zeitaufwand eines Betreuers

    Auszug aus BayObLG, 15.06.1999 - 3Z BR 135/99
    Dem Berufsbetreuer sind danach die Tätigkeiten zu vergüten, die er zur Erfüllung der Aufgaben im übertragenen Aufgabenkreis für erforderlich halten durfte (BayObLGZ 1996, 47).
  • OLG Schleswig, 25.06.1998 - 2 W 95/98

    Vergütung für Vergütungsantrag des Betreuers

    Auszug aus BayObLG, 15.06.1999 - 3Z BR 135/99
    Zu Recht hat es den Zeitaufwand des Betreuers zur Durchsetzung seines Vergütungsanspruchs nicht als vergütungsfähig angesehen (vgl. SchlHOLG , BtPrax 1998, 238 ; LG Saarbrücken, BtPrax 1997, 124 ).
  • BayObLG, 10.02.1999 - 3Z BR 8/99

    Vergütung für den Zeitaufwand eines Betreuers

    Auszug aus BayObLG, 15.06.1999 - 3Z BR 135/99
    a) Zutreffend ist das Landgericht davon ausgegangen, daß sich die Vergütung für den Zeitaufwand eines Betreuers vor dem 1.1.1999 nach § 1836 BGB a.F. bestimmt (BayObLGZ 1999, 21, 23).
  • BayObLG, 20.01.1994 - 3Z BR 129/93

    Arm ; Fixieren; Betreuter; Ernährung; Magensonde; Herausziehen; Gefahr;

    Auszug aus BayObLG, 15.06.1999 - 3Z BR 135/99
    Für Tätigkeiten außerhalb der Befugnisse des Betreuers besteht dagegen keine Vergütungspflicht gemäß §§ 1908 i, 1836 BGB (vgl. BayObLGZ 1994, 4, 6).
  • LG Saarbrücken, 16.01.1997 - 5 T 593/96
    Auszug aus BayObLG, 15.06.1999 - 3Z BR 135/99
    Zu Recht hat es den Zeitaufwand des Betreuers zur Durchsetzung seines Vergütungsanspruchs nicht als vergütungsfähig angesehen (vgl. SchlHOLG , BtPrax 1998, 238 ; LG Saarbrücken, BtPrax 1997, 124 ).
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Rechtsprechung
   LG Dortmund, 07.06.1999 - 9 T 602/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,12885
LG Dortmund, 07.06.1999 - 9 T 602/99 (https://dejure.org/1999,12885)
LG Dortmund, Entscheidung vom 07.06.1999 - 9 T 602/99 (https://dejure.org/1999,12885)
LG Dortmund, Entscheidung vom 07. Juni 1999 - 9 T 602/99 (https://dejure.org/1999,12885)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Bt-Recht (Leitsatz)

    Vergütung, Stundensatz bei vermögenden Betroffenen, Diplomkaufmann

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB § 1836 Abs. 1, 2; BVormVG § 1

Papierfundstellen

  • FamRZ 1999, 1606
 
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Wird zitiert von ...

  • BayObLG, 15.12.1999 - 3Z BR 330/99

    Höhe des aus dem Vermögen des Betroffenen zu zahlenden Stundensatzes des

    Soweit § 1 Abs. 1 BVormVG nach der Qualifikation des Berufsbetreuers in einer typisierten dreistufigen Skala Beträge von 35, 45 bzw. 60 DM festlegt, schließt das seit 1.1.1999 geltende Recht nicht aus, Betreuern vermögender Betroffener höhere Stundensätze zuzubilligen (vgl. LG Dortmund FamRZ 1999, 1606; Bestelmeyer Rpfleger 1999, 536; Palandt/Diederichsen BGB 59. Aufl. § 1836 Rn. 8; a. A. Pfälz. OLG Zweibrücken BtPrax 1999, 241; LG Frankenthal FamRZ 1999, 1604; vgl. auch Wesche Rpfleger 1998, 93/96).
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