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   OLG Braunschweig, 14.10.1998 - 1 UF 164/98   

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https://dejure.org/1998,5366
OLG Braunschweig, 14.10.1998 - 1 UF 164/98 (https://dejure.org/1998,5366)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 14.10.1998 - 1 UF 164/98 (https://dejure.org/1998,5366)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 14. Oktober 1998 - 1 UF 164/98 (https://dejure.org/1998,5366)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 1684 Abs. 3 S. 1 BGB; § 1684 Abs. 3 S. 2 BGB; § 1684 Abs. 1 BGB
    Recht eines Kindes zum Umgang mit dem von der Ausübung der persönlichen Sorge ausgeschlossenen abwesenden Elternteil; Aufnahme des Kontakts zu einer Beratungsstelle zur Anbahnung des Umgangsrechts mit dem Kind; Notwendigkeit beider Elternteile als Identifikationspersonen ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Recht eines Kindes zum Umgang mit dem von der Ausübung der persönlichen Sorge ausgeschlossenen abwesenden Elternteil; Aufnahme des Kontakts zu einer Beratungsstelle zur Anbahnung des Umgangsrechts mit dem Kind; Notwendigkeit beider Elternteile als Identifikationspersonen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1999, 185
 
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Wird zitiert von ... (10)

  • OLG Brandenburg, 11.04.2014 - 3 UF 50/13

    Elterliche Sorge: Änderung einer gerichtlichen Entscheidung; Übertragung des

    Nach längerer Unterbrechung des Umganges bedarf es einer behutsamen Wiederbelebung des Kontaktes (OLG Braunschweig FamRZ 1999, 185).
  • OLG Zweibrücken, 09.05.2005 - 6 UF 4/05

    Umgangsregelung: Art und Umfang bei einem gezielt herbeigeführten elterlichen

    Das gilt gerade auch im Hinblick auf den Vater als männliche Bezugsperson, wenn das Kind im Übrigen bei der Mutter aufwächst und von ihr das mütterliche Identifikationsbild erhält (vgl. zu alledem Rauscher in Staudinger, BGB 13. Aufl. Rdn. 7 b zu § 1684 m.w.N.; OLG Braunschweig FamRZ 1999, 185; OLG Bamberg FamRZ 2000, 46; OLG Bamberg MDR 1998, 1167, jew. m.w.N.).
  • OLG Stuttgart, 26.07.2000 - 17 UF 99/00

    Umgang des Kindes - Wiederanbahnung eines abgebrochenen Kontaktes -

    Die Ausübung des Umgangsrechts durch den leiblichen Vater hat auch Vorrang vor einer seitens der Mutter beabsichtigten störungsfreien Eingliederung des Kindes in eine neue Familiengemeinschaft (OLG Karlsruhe, a.a.O.; ebenso OLG Braunschweig FamRZ 1999, 185; OLG Bamberg FamRZ 2000, 46).

    Voraussetzung ist allerdings, daß die Mutter ihrer aus § 1684 Abs. 2 S. 1 BGB herzuleitenden Wohlverhaltenspflicht nachkommt, zu welcher auch gehört, die Umgangsbereitschaft des Kindes aktiv zu fördern (OLG Braunschweig FamRZ 1999, 185; OLG Thüringen FuR 2000, 121, 122; OLG Karlsruhe OLG-Report 2000, 160, 161).

    Außerdem folgt die Verpflichtung der Eltern, zur Ermöglichung eines regelmäßigen Umgangskontakts eine Therapie zu machen, auch aus ihrer Wohlverhaltenspflicht gem. § 1684 Abs. 2 S. 1 (vgl. OLG Braunschweig FamRZ 1999, 185).

  • OLG Brandenburg, 15.02.2016 - 10 UF 213/14

    Elterliche Sorge: Voraussetzungen der gerichtlichen Anordnung des sog.

    Primärer Zweck des Umgangsrechts ist es, dem Umgangsberechtigten zu ermöglichen, sich von dem körperlichen und geistigen Befinden des Kindes und seiner Entwicklung durch Augenschein und gegenseitige Aussprache fortlaufend zu überzeugen, die verwandtschaftlichen Beziehungen zu dem Kind aufrechtzuerhalten, einer Entfremdung vorzubeugen bzw. der Verfestigung einer bereits eingetretenen Entfremdung entgegenzuwirken (OLG Hamm, FamRZ 1997, 307; vgl. auch OLG Hamm, FamRZ 1993, 1233, 1234; OLG Braunschweig, FamRZ 1999, 185; OLG Koblenz, FamRZ 2008, 714) sowie dem gegenseitigen Liebesbedürfnis Rechnung zu tragen (vgl. BVerfGE 31, 194, 205; BGHZ 42, 364; Staudinger/Rauscher a. a. O. Rn 30 m. w. N.), und so zu einer gedeihlichen Entwicklung des Kindes beizutragen (Palandt/Götz, BGB 75. Aufl., § 1684 Rn. 1).
  • OLG Köln, 20.05.2003 - 4 UF 137/02

    Regelung des Umgang des Kindes mit den Eltern

    unter Zurückstellung eigener Befindlichkeiten - dem Umgang nicht nur positiv gegenüber steht, sondern ihn auch aktiv fördert, indem er auf das Kind mit dem Ziel einwirkt, psychische Widerstände gegen den Umgang mit dem anderen Teil abzubauen und eine positive Einstellung zu gewinnen (vgl. OLG Braunschweig FamRZ 1999, 185).
  • OLG Jena, 03.04.2006 - 1 UF 183/05

    Anschließung in einem Verfahren über die Regelung der elterlichen Sorge,

    Das Kind benötigt zum Aufbau einer gesunden Entwicklung beide Elternteile als Identifikationspersonen, auch den Vater als männliche Bezugsperson, wenn es im übrigen bei der Mutter aufwächst und von ihr das mütterliche Identifikationsbild erhält (OLG Braunschweig, FamRZ 1999, 185).
  • OLG Köln, 19.10.2004 - 4 UF 123/03

    Zur Frage der Abänderung einer Sorgerechtsentscheidung bei langfristigem

    In Betracht käme daher allenfalls eine behutsame Anbahnung von Umgangskontakten, gegebenenfalls in Anwesenheit dritter Personen gemäß § 1684 Abs. 4 Satz 3 und 4 BGB, bei denen es zunächst erst einmal um ein gegenseitiges persönliches Kennenlernen gehen kann (vgl. dazu auch Palandt/Diederichsen, a.a.O., § 1684 Rdnr. 15 mit Bezug auf OLG Braunschweig FamRZ 1999, 185).
  • OLG Karlsruhe, 29.11.2005 - 2 UF 176/02

    Streitwertvorschriften des GKG: Beschwerdewert, wenn Gegenstand eines

    Nur vor diesem Hintergrund sieht der Senat davon ab, die Antragsgegnerin auf Grund ihrer Wohlverhaltenspflicht nach § 1684 Abs. 2 S. 1 BGB (vgl. dazu OLG Braunschweig FamRZ 1999, 185; OLG Stuttgart FamRZ 2001, 932) ausdrücklich zu einer Therapie mit dem Ziel der Ermöglichung eines regelmäßigen Umgangskontaktes zu verpflichten oder hinsichtlich T.s einen Therapeutenwechsel anzuordnen.
  • OLG Jena, 17.06.1999 - 1 UF 128/99

    Familienrechtliche Ausgestaltung einer Regelung zur Aussetzung eines elterlichen

    Rspr. des Senats, wonach ein Kind das Recht auf Umgang mit dem nicht sorgeberechtigten Elternteil hat, zumal sich dadurch wesentliche Impulse für seine weitere Entwicklung ergeben können (so auch zuletzt OLG Karlsruhe, FamRZ 1999, 184; OLG Braunschweig, FamRZ 1999, 185).
  • OLG Karlsruhe, 07.11.2000 - 2 UF 255/99

    elterliche Sorge - Fehlverhalten des Sorgeberechtigten - Kindeswohl

    Auch unter diesen Aspekt muß er alles unterlassen, was das Umgangsrecht erschweren oder gar vereiteln kann (OLG Braunschweig FamRZ 1999, 185).
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