Rechtsprechung
   LG Koblenz, 15.10.1998 - 2 T 590/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,9254
LG Koblenz, 15.10.1998 - 2 T 590/98 (https://dejure.org/1998,9254)
LG Koblenz, Entscheidung vom 15.10.1998 - 2 T 590/98 (https://dejure.org/1998,9254)
LG Koblenz, Entscheidung vom 15. Oktober 1998 - 2 T 590/98 (https://dejure.org/1998,9254)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,9254) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Teilnahme des Betreuers an Strafverhandlung, Vermögenssorge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • FamRZ 1999, 464
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • LG Frankenthal, 11.02.1998 - 1 T 44/98
    Auszug aus LG Koblenz, 15.10.1998 - 2 T 590/98
    Grundsätzlich ist es hierbei nicht Aufgabe eines Betreuers, einen Betroffenen rundherum persönlich zu versorgen, sondern vielmehr in dem entsprechenden Wirkungskreis organisatorisch die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, wobei der Betreuer lediglich an sich dafür Sorge zu tragen hat, daß der Betroffene einen Gerichtstermin wahrnehmen kann (vgl. Beschluß des LG Frankenthal vom 11. Februar 1998 Az.: 1 T 44/98 , BtPrax 1998, 151).
  • OLG Dresden, 19.11.2001 - 3 Ws 77/01

    Kostenfestsetzung

    Zwar kann es durchaus nahe liegen, den Betreuer als Zeugen zu laden und zu hören (BGH FamRZ 1997, 175); in einem solchen Fall ist für den Betreuer als Zeugen eine Entschädigung gemäß § 16 Abs. 1 ZSEG festzusetzen (vgl. auch LG Koblenz FamRZ 1999, 464; Elzer BtPrax 2000, 140 - 5 -.

    508; LG Koblenz FamRZ 1999, 464; Palandt, a.a.O., § 1836, Rdnr. 19; zum Ganzen: Elzer BtPrax 2000, 140; ferner BayObLG FamRZ 1999, 740).

  • OLG Köln, 19.12.2001 - 16 Wx 255/01

    Absoluter Vorrang des natürlichen Willens des Betreuten bei der Betreuerauswahl

    Indes ist bisher dem Umstand nicht hinreichend Rechnung getragen worden, dass der Wille der Betroffenen bei der Auswahl des Betreuers gem. § 1897 Abs. 4 S. 1 BGB unbedingten Vorrang hat und der von ihr gewünschte Betreuer nur dann nicht zu bestellen ist, wenn die ernsthafte Gefahr besteht, dass der Ausgewählte sein Amt nicht zum Wohle des Betroffenen führen wird (vgl. Senatsbeschlüsse NJWE-FER 1999, 323 = OLGR 1999, 373 LS = FamRZ 2000, 513 LS; NJWE-FER 1999, 57; OLG Düsseldorf NJWE-FER 2000, 291).
  • OLG Zweibrücken, 19.01.2001 - 3 W 268/00

    Vergütung des Berufsbetreuers - Teilnahme an strafprozessualer Hauptverhandlung

    (vgl. insoweit BayObLG FamRZ aaO; LG Memmingen FamRZ 1998, 508, 509; LG. Koblenz FamRZ 1999, 464, 465).
  • OLG Köln, 24.08.2001 - 16 Wx 165/01
    (vgl. Senatsbeschlüsse OLGR Köln 1997, 256, NJWE-FER 1999, 57 u. 323; Palandt/Diederichsen, BGB 60. Auflage, § 1897 Rdn. 20 mit weiteren Nachweisen).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht