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   OLG Köln, 03.03.1998 - 25 UF 182/97   

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https://dejure.org/1998,4577
OLG Köln, 03.03.1998 - 25 UF 182/97 (https://dejure.org/1998,4577)
OLG Köln, Entscheidung vom 03.03.1998 - 25 UF 182/97 (https://dejure.org/1998,4577)
OLG Köln, Entscheidung vom 03. März 1998 - 25 UF 182/97 (https://dejure.org/1998,4577)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1998, 3785
  • FamRZ 1999, 656
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 24.10.1990 - XII ZR 101/89

    Verkündung des Urteils im Anschluß an Beweisaufnahme; Zustellung der

    Auszug aus OLG Köln, 03.03.1998 - 25 UF 182/97
    Gleiches würde umgekehrt bei etwa aus dem Veranlagungszeitraum anfallenden Steuerschulden gelten (vgl. dazu BGH FamRZ 1991, 43 (48)).
  • OLG Dresden, 25.06.2010 - 24 UF 800/09

    Einbeziehung von Steuererstattungsansprüchen in den Zugewinnausgleich

    Anknüpfend hieran sind in der obergerichtlichen Rechtsprechung auch Ansprüche auf Steuererstattungen in den Zugewinnausgleich einbezogen worden (vgl. etwa OLG Köln, NJW 1998, 3785).
  • OLG Düsseldorf, 20.03.2001 - 24 U 126/00

    Haftungsausfüllende Kausalität eines Beratungsfehlers

    Die Erstattungsforderung entsteht nämlich nicht erst mit dem Erlass des Steuerbescheides (dieser begründet nur die Fälligkeit des Zahlungsanspruchs, § 36 Abs. 4 EStG), sondern gemäß § 36 Abs. 1 EStG bereits mit dem Ablauf des Veranlagungszeitraums (vgl. dazu OLG Köln FamRZ 1999, 656 und zum umgekehrten Fall der Steuernachzahlung BGH FamRZ 1991, 1547, 1551f unter Nr. 10), also jeweils mit Ablauf des 31. Dezember der Jahre 1992 und 1993.

    Richtig ist auch, dass die Frage, wie eine Steuererstattung unter den Ehegatten im Innenverhältnis aufzuteilen ist, in vielen Einzelheiten umstritten ist (vgl. die Nachweise oben und aus der obergerichtlichen Rechtsprechung beispielsweise OLG Köln FamRZ 1999, 656f; OLG Düsseldorf -10. ZS-, FamRZ 1993, 70f m.w.N.).

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