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OLG Köln, 03.03.1998 - 25 UF 182/97 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- rewis.io
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Köln, 25.06.1997 - 316 F 115/94
- OLG Köln, 03.03.1998 - 25 UF 182/97
Papierfundstellen
- NJW 1998, 3785
- FamRZ 1999, 656
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 24.10.1990 - XII ZR 101/89
Verkündung des Urteils im Anschluß an Beweisaufnahme; Zustellung der …
Auszug aus OLG Köln, 03.03.1998 - 25 UF 182/97
Gleiches würde umgekehrt bei etwa aus dem Veranlagungszeitraum anfallenden Steuerschulden gelten (vgl. dazu BGH FamRZ 1991, 43 (48)).
- OLG Dresden, 25.06.2010 - 24 UF 800/09
Einbeziehung von Steuererstattungsansprüchen in den Zugewinnausgleich
Anknüpfend hieran sind in der obergerichtlichen Rechtsprechung auch Ansprüche auf Steuererstattungen in den Zugewinnausgleich einbezogen worden (vgl. etwa OLG Köln, NJW 1998, 3785). - OLG Düsseldorf, 20.03.2001 - 24 U 126/00
Haftungsausfüllende Kausalität eines Beratungsfehlers
Die Erstattungsforderung entsteht nämlich nicht erst mit dem Erlass des Steuerbescheides (dieser begründet nur die Fälligkeit des Zahlungsanspruchs, § 36 Abs. 4 EStG), sondern gemäß § 36 Abs. 1 EStG bereits mit dem Ablauf des Veranlagungszeitraums (vgl. dazu OLG Köln FamRZ 1999, 656 und zum umgekehrten Fall der Steuernachzahlung BGH FamRZ 1991, 1547, 1551f unter Nr. 10), also jeweils mit Ablauf des 31. Dezember der Jahre 1992 und 1993.Richtig ist auch, dass die Frage, wie eine Steuererstattung unter den Ehegatten im Innenverhältnis aufzuteilen ist, in vielen Einzelheiten umstritten ist (vgl. die Nachweise oben und aus der obergerichtlichen Rechtsprechung beispielsweise OLG Köln FamRZ 1999, 656f; OLG Düsseldorf -10. ZS-, FamRZ 1993, 70f m.w.N.).