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   OLG Köln, 13.01.1999 - 14 UF 220/98   

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https://dejure.org/1999,1087
OLG Köln, 13.01.1999 - 14 UF 220/98 (https://dejure.org/1999,1087)
OLG Köln, Entscheidung vom 13.01.1999 - 14 UF 220/98 (https://dejure.org/1999,1087)
OLG Köln, Entscheidung vom 13. Januar 1999 - 14 UF 220/98 (https://dejure.org/1999,1087)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    §§ 1618 IV BGB, 19, 52 FGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erforderlichkeit der persönlichen Anhörung aller Beteiligten im Verfahren zur Zustimmung der Einbenennung eines unverheirateten Kindes nach § 52 des Gesetzes über die Angelegenheiten der Freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG); Vorliegen triftiger Gründe für eine ...

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1999, 729
  • FamRZ 1999, 734
 
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Wird zitiert von ... (35)

  • OLG Frankfurt, 18.12.2019 - 1 UF 140/19

    Ersetzung der Einwilligung in Namensänderung setzt keine Kindeswohlgefährdung

    Daneben war auch die mit der Namensänderung erst hergestellte Namensgleichheit mit dem jüngeren, in der Familie lebenden, Geschwisterkind von A ein beachtlicher und für die Kindeswohlerforderlichkeit sprechender Gesichtspunkt (vgl. auch OLG Nürnberg FamRZ 1999, 1379; OLG Köln FamRZ 1999, 734 und OLG Dresden FamRZ 1999, 1738).
  • OLG Brandenburg, 18.06.2001 - 10 UF 74/01

    Erforderlichkeit des Einvernehmens der Beteiligten hinsichtlich der Einbenennung

    Die Verpflichtung zur persönlichen Anhörung folgt nicht nur aus §§ 12, 50 a und 50 b FGG, sondern auch aus § 52 FGG (OLG Celle, FamRZ 1999, 1377, 1378; OLG Köln, FamRZ 1999, 734; OLG Oldenburg, a.aO.; Oelkers/Kreutzfeldt, a.a.O.).

    Voraussetzung für eine Ersetzung ist die Erforderlichkeit der Einbenennung zum Wohl des Kindes, weil § 1618 BGB das Interesse des nicht sorgeberechtigten Elternteils am Fortbestand des namensrechtlichen Bandes zwischen ihm und seinem Kind schützt (OLG Oldenburg, FamRZ 2000, 692, 693; FamRZ 2000, 693, 694; OLG Köln, FamRZ 1999, 734).

    Dabei kann das persönliche Verhalten des Vaters gegenüber dem Kind von Bedeutung sein (OLG Köln, FamRZ 1999, 734 f; OLG Oldenburg, FamRZ 2000, 694).

  • OLG Frankfurt, 14.07.2021 - 4 WF 51/21

    Ersetzung der Einwilligung des Kindsvaters zur Einbenennung des Kindes

    Daneben ist auch die mit der angestrebten Namensänderung hergestellte Namensgleichheit mit dem jüngeren, in der Familie lebenden, Geschwisterkind von B ein beachtlicher und für die Kindeswohlerforderlichkeit sprechender Gesichtspunkt (vgl. auch OLG Nürnberg FamRZ 1999, 1379; OLG Köln FamRZ 1999, 734 und OLG Dresden FamRZ 1999, 1738).
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