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   OLG Düsseldorf, 07.01.2002 - 3 Sa 3/01   

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https://dejure.org/2002,3883
OLG Düsseldorf, 07.01.2002 - 3 Sa 3/01 (https://dejure.org/2002,3883)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 07.01.2002 - 3 Sa 3/01 (https://dejure.org/2002,3883)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 07. Januar 2002 - 3 Sa 3/01 (https://dejure.org/2002,3883)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    FGG § 5 § 73
    Wohnsitz des Erblassers

Verfahrensgang

  • AG Duisburg - 42 VI 329/01
  • OLG Düsseldorf, 07.01.2002 - 3 Sa 3/01

Papierfundstellen

  • FGPrax 2002, 75
  • FamRZ 2002, 1128
  • Rpfleger 2002, 314
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BayObLG, 12.05.1992 - 1Z AR 22/92

    Bestimmung der Zuständigkeit eines Gerichts für Testamentseröffnungen und

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.01.2002 - 3 Sa 3/01
    Der Wohnsitz der Erblasserin in Duisburg war demnach zum Zeitpunkt des Erbfalles mit ihrem Willen bzw. dem maßgeblichen Willen der aufenthaltsbestimmungsberechtigten Betreuerin (§§ 1896, 1902 BGB; BayObLG NJW-RR 1993, 460) aufgehoben, § 7 Abs. 3 BGB.
  • OLG Braunschweig, 07.02.2022 - 9 W 3/22

    Bindungswirkung; Daseinsmittelpunkt; Gerichtsstand; Gerichtsstandbestimmung;

    Auch können insoweit beispielsweise die konkret beabsichtigte Auflösung der früheren Wohnung (OLG Düsseldorf, FamRZ 2002, 1128) oder auch ein - insbesondere bei Demenzkranken oftmals fehlender - Aufenthaltswille (Münchener Kommentar/Grziwotz, FamFG, 3. Auflage, § 343 Rn. 19) von maßgeblicher Bedeutung sein.
  • OLG Brandenburg, 23.08.2019 - 1 AR 28/19

    Voraussetzungen für eine Zuständigkeitsbestimmung

    Insoweit können beispielsweise die konkret beabsichtigte Auflösung der früheren Wohnung (OLG Düsseldorf, FamRZ 2002, 1128) oder auch ein - insbesondere bei Demenzkranken oftmals fehlender - Aufenthaltswillen (Münchener Kommentar/Grziwotz, FamFG, 3. Auflage, § 343 Rn. 19) von maßgeblicher Bedeutung sein.
  • OLG Brandenburg, 16.03.2021 - 1 AR 4/21

    Örtliche Zuständigkeit der Gerichte in Nachlasssachen; Bindungswirkung einer

    Ebenso können eine - beabsichtigte - Auflösung der früheren Wohnung (Senat a. a. O.; OLG Düsseldorf FamRZ 2002, 1128) oder ein - etwa bei Demenzkranken nicht selten fehlender - Aufenthaltswillen (Senat a. a. O.; MünchKomm./Grziwotz, FamFG, 3. Aufl., § 343, Rn. 19) von Bedeutung sein.
  • OLG Brandenburg, 29.03.2021 - 1 AR 13/21

    Bestimmung des örtlich zuständigen Gerichts in einer Nachlasssache

    Insoweit können auch andere Umstände, beispielsweise auch die Auflösung der früheren Wohnung oder die beabsichtigte Auflösung dieser (OLG Düsseldorf, FamRZ 2002, 1128) oder auch ein - insbesondere bei Demenzkranken oftmals fehlender - Aufenthaltswillen (Münchener Kommentar/Grziwotz, FamFG, 3. Auflage, § 343 Rn. 19) von maßgeblicher Bedeutung sein.
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