Rechtsprechung
OLG Dresden, 10.12.2001 - 22 WF 454/01 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Umfang der Tätigkeit eines in einem Sorgerechtsverfahren bestellten Verfahrenspflegers; Rechtmäßigkeit der Anordnung des Ruhens der Verfahrenspflegschaft im Zusammenhang mit dem Erlass einer vorläufigen Sorgerechtsregelung
- Väteraufbruch für Kinder e.V.
Aufgaben des Verfahrenspflegers, Anordnung des Ruhens der Verfahrenspflegschaft in nicht abgeschlossenen Verfahren nicht gerechtfertigt ,noch gesetzlich vorgesehen.
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGG § 50
Fortdauer der Verfahrenspflegschaft in einem Sorgerechtsverfahren - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Dippoldiswalde, 03.05.2001 - 5 F 478/00
- AG Dippoldiswalde, 30.05.2001 - 5 F 478/00
- OLG Dresden, 10.12.2001 - 22 WF 454/01
Papierfundstellen
- FamRZ 2002, 1211
Wird zitiert von ...
- OLG Naumburg, 01.04.2003 - 8 WF 33/03
Aufgabenbereich des Verfahrenspflegers
Vor diesem Hintergrund kann sich der Verfahrenspfleger bei seiner Tätigkeit nicht bloß auf die Vertretung des Kindes vor Gericht beschränken, sondern er muss zur Vorbereitung der gerichtlichen Vertretung auch außergerichtlich tätig werden, um die von ihm wahrzunehmenden und zu vertretenden Interessen des Kindes zu ermitteln (OLG Dresden in FamRZ 2002, 1211; OLG Karlsruhe in FamRZ 2001, 1166).Vor diesem Hintergrund kann sich der Verfahrenspfleger bei seiner Tätigkeit nicht bloß auf die Vertretung der Kinder vor Gericht beschränken, sondern muss zur Vorbereitung der gerichtlichen Vertretung auch außergerichtlich tätig werden, um die von ihm wahrzunehmenden und zu vertretenden Interessen des Kindes zu ermitteln (OLG Dresden, FamRZ 2002, 1211, OLG Karlsruhe, FamRZ 2001, 1166).