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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 10.08.2001 - 9 WF 88/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,11560
OLG Brandenburg, 10.08.2001 - 9 WF 88/01 (https://dejure.org/2001,11560)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 10.08.2001 - 9 WF 88/01 (https://dejure.org/2001,11560)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 10. August 2001 - 9 WF 88/01 (https://dejure.org/2001,11560)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aufhebung der Prozesskostenhilfebewilligung bei Nichteinhaltung der Frist aufgrund grober Fahrlässigkeit ; Sanktionscharakter des § 124 Nr. 2 Zivilprozessrecht (ZPO)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    ZPO § 120 Abs. 4 S. 2 § 124 Nr. 2 § 127 Abs. 2
    Rechtsfolgen der verspäteten Einlegung einer unbefristeten Beschwerde; Aufhebung der Prozesskostenhilfebewilligung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2002, 403
  • Rpfleger 2002, 34
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Brandenburg, 03.03.2004 - 9 WF 49/04

    Prozesskostenhilfebewilligungsverfahren für ein Ehescheidungsverbundverfahren:

    In dem nach Abschluss der Instanz sich fortsetzenden Prozesskostenhilfeverfahren ist die Partei der richtige Adressat (Brandenburgisches OLG FamRZ 2002, 403).
  • OLG Brandenburg, 14.11.2006 - 9 WF 345/06

    Prozesskostenhilfe: Aufhebung der Bewilligung wegen Nichtbeantwortung

    Danach kann das Gericht den Umstand, dass die geforderten Unterlagen nicht fristgemäß eingegangen sind, im Rahmen der nach pflichtgemäßem Ermessen zu treffenden Entscheidung über die Aufhebung berücksichtigen und die Prozesskostenhilfebewilligung insgesamt aufheben, wenn die Nichteinhaltung der Frist zumindest auf grober Fahrlässigkeit beruht (Brandenburgisches Oberlandesgericht FamRZ 2005, 47; 2002, 403).
  • LSG Baden-Württemberg, 30.06.2021 - L 8 AL 3520/20

    Sozialgerichtliches Verfahren - Prozesskostenhilfe - Erinnerungsverfahren gegen

    Nach anderer Rechtsauffassung (Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 10.08.2001 - 9 WF 88/01 -, in juris) ist das betreffende Mandat mit Rechtskraft der Entscheidung in der Hauptsache erloschen und in dem nach Abschluss der Instanz sich fortsetzenden Prozesskostenhilfeverfahren die Partei der richtige Adressat.
  • OLG Dresden, 06.04.2010 - 21 WF 160/10

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Ablehnung der Prozesskostenhilfe;

    Nach der vom Oberlandesgericht Dresden vertretenen Auffassung zur Art dieses Prüfungsverfahrens, die schon bei der Frage, ob die Aufforderung zur Abgabe der Erklärung nach § 120 Abs. 4 Satz 2 ZPO sowie die nachfolgende Aufhebungsentscheidung an die Partei oder den Anwalt zu richten ist, geäußert wurde, handelt es sich um ein selbständiges Verwaltungsverfahren (OLG Dresden, NJ 2008, 315; Beschluss vom 17.11.2009, Az.: 3 W 980/09, zitiert nach juris, Rdn. 12; OLG München, FamRZ 1993, 580; OLG Brandenburg, RPfleger 2002, 34; OLG Koblenz, FamRZ 2005, 531; OLG Hamm, FamRZ 2009, 1234; a.A. OLG Hamm, Beschluss vom 30.01.2007, 2 WF9/07, juris-Dokument, Rdn. 14 m.w.N.; OLG Brandenburg, FamRZ 2008, 72; LAG Rheinland-Pfalz, MDR 2007, 432; BAG, NZA 2006, 1128).
  • OLG Brandenburg, 09.11.2006 - 9 WF 345/06
    Danach kann das Gericht den Umstand, dass die geforderten Unterlagen nicht fristgemäß eingegangen sind, im Rahmen der nach pflichtgemäßem Ermessen zu treffenden Entscheidung über die Aufhebung berücksichtigen und die Prozesskostenhilfebewilligung insgesamt aufheben, wenn die Nichteinhaltung der Frist zumindest auf grober Fahrlässigkeit beruht (Brandenburgisches Oberlandesgericht FamRZ 2005, 47; 2002, 403).
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 12.07.2001 - 9 WF 112/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,8742
OLG Brandenburg, 12.07.2001 - 9 WF 112/01 (https://dejure.org/2001,8742)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 12.07.2001 - 9 WF 112/01 (https://dejure.org/2001,8742)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 12. Juli 2001 - 9 WF 112/01 (https://dejure.org/2001,8742)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Verfahrensfehler; Zuständigkeit; Rechtspfleger; Amtsgericht; Prozesskostenhilfe

  • Judicialis

    ZPO § 127 Abs. 2 Satz 2; ; ZPO § 124 Nr. 2; ; ZPO § 124 Nr. 3; ; ZPO § 124 Nr. 2 Hs. 1; ; ZPO § 124 Nr. 2 Hs. 2; ; ZPO § 120 Abs. 4

  • rechtsportal.de

    ZPO § 120 Abs. 4; ZPO § 124 Nr. 2, 3
    Abändernde Entscheidung nach § 120 Abs. 4 ZPO bei Erwerb eines erheblichen Vermögens nach Bewilligung der Prozesskostenhilfe

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2002, 403 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BVerwG, 12.06.2012 - 5 PKH 7.11

    Ausgleichsfunktion; Bewilligung; Einkommen; Einsatz des Vermögens; Genugtuung;

    Erwirbt der Beteiligte jedoch nachträglich Vermögen, aus dem die Kosten der Prozessführung ohne Weiteres aufgebracht werden können, kann die Zahlung eines Betrags aus dem Vermögen angeordnet werden (vgl. etwa OLG Brandenburg, Beschluss vom 12. Juli 2001 - 9 WF 112/01 - FamRZ 2002, 403; OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 11. Dezember 2000 - 9 W 74/00 - AnwBl 2001, 373 f. und vom 18. Juni 2010 - I-4 W 22/10 - juris Rn. 3; Olbertz, in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO , § 166 Rn. 58; Neumann, in: Sodan/Ziekow, VwGO , 3. Aufl. 2010, § 166 Rn. 172; Reichold, in: Thomas/Putzo, ZPO , 29. Aufl., § 120 Rn. 13).
  • OLG Brandenburg, 19.12.2006 - 9 WF 373/06

    Prozesskostenhilfe: Zahlungsanordnung nach der Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Insoweit kommt zwar nicht die Aufhebung der Bewilligung, wohl aber die Anordnung der Zahlung aller bereits fällig gewordener Kosten in Betracht (Brandenburgisches OLG FamRZ 2002, 403; Zöller/Philippi, ZPO, 26. Aufl., § 120 Rn. 24 m.w.N.).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 12.06.2001 - 9 WF 136/01   

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https://dejure.org/2001,12875
OLG Hamm, 12.06.2001 - 9 WF 136/01 (https://dejure.org/2001,12875)
OLG Hamm, Entscheidung vom 12.06.2001 - 9 WF 136/01 (https://dejure.org/2001,12875)
OLG Hamm, Entscheidung vom 12. Juni 2001 - 9 WF 136/01 (https://dejure.org/2001,12875)
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Volltextveröffentlichungen (5)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 799
  • FamRZ 2002, 403
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