Weitere Entscheidung unten: OLG Karlsruhe, 08.03.2004

Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 22.01.2003 - 11 WF 5/03   

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https://dejure.org/2003,11348
OLG Stuttgart, 22.01.2003 - 11 WF 5/03 (https://dejure.org/2003,11348)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 22.01.2003 - 11 WF 5/03 (https://dejure.org/2003,11348)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 22. Januar 2003 - 11 WF 5/03 (https://dejure.org/2003,11348)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sofortige Beschwerde gegen Versagung von Prozesskostenhilfe; Private Lebensversicherung als gem. § 115 Abs. 2 S. 1 Zivilprozessordnung (ZPO) einzusetzendes Vermögen; Privilegierung eines Zweitwagens hinsichtlich des Anspruches auf Prozesskostenhilfe

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2004, 1651
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Köln, 05.11.2001 - 16 Wx 220/01

    Erblindung allein kein Betreuungsgrund

    Auszug aus OLG Stuttgart, 22.01.2003 - 11 WF 5/03
    Eine hilfsbedürftige Partei hat den Rückkaufswert solcher Lebensversicherungen zur Deckung der Verfahrenskosten einzusetzen, wenn es ihr rechtlich möglich und zumutbar ist (vgl. hierzu OLG Stuttgart, FamRz. 1999, 598; OLG Stuttgart FamRB 2002, 143).
  • OLG Brandenburg, 05.01.2006 - 9 WF 358/05

    Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren in einer Familiensache: Zumutbare

    Eine vorhandene Lebensversicherung muss einer Verwertung zugeführt werden - sei es im Wege der Beleihung, sei es im Wege der Realisierung des Rückkaufswertes - bevor die Solidarität der Allgemeinheit durch Gewährung von Prozesskostenhilfe in Anspruch genommen wird (allgemein dazu OLG Stuttgart, FamRZ 2004, 1651; OLG Köln, FamRZ 2004, 382; KG FamRZ 2003, 1394; AG Pforzheim FamRZ 2005, 467, 468).
  • OLG Karlsruhe, 11.05.2005 - 2 WF 51/05

    Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren: Bestimmung des Schonvermögens; Zumutbarkeit

    nach Beleihung derselben - letztlich möglicherweise zu einer Vernichtung wirtschaftlicher Werte führt, weil der Rückkaufswert hinter dem wahren Wert der Versicherung zurückbleibt, begründet ebenfalls keine Härte im Sinn des § 90 Abs. 3 SGB XII (so ausdrücklich BVerwGE 106, 105; OLG Stuttgart, OLG-Report 1999, 63 = FamRZ 1999, 598, bestätigt in FamRZ 2004, 1651).
  • OLG Brandenburg, 08.01.2008 - 9 UF 207/07

    Erforderliche Erwerbsbemühungen des Antragstellers nachehelichen Unterhalts wegen

    Vorhandenes Sparvermögen muss einer Verwertung zugeführt werden - sei es im Wege der Beleihung, sei es im Wege der Realisierung des Rückkaufswertes - bevor die Solidarität der Allgemeinheit durch Gewährung von Prozesskostenhilfe in Anspruch genommen wird (allgemein dazu BAG FamRZ 2006, 1445; BVerwG NJW 2004, 3647, 3648; OLG Nürnberg FamRZ 2006, 1284; OLG Stuttgart, FamRZ 2004, 1651; OLG Köln, FamRZ 2004, 382; KG FamRZ 2003, 1394; AG Pforzheim FamRZ 2005, 467, 468).

    Eine vorhandene Lebensversicherung muss einer Verwertung zugeführt werden - sei es im Wege der Beleihung, sei es im Wege der Realisierung des Rückkaufswertes - bevor die Solidarität der Allgemeinheit durch Gewährung von Prozesskostenhilfe in Anspruch genommen wird (BAG FamRZ 2006, 1445; BVerwG NJW 2004, 3647, 3648; OLG Nürnberg FamRZ 2006, 1284; OLG Stuttgart, FamRZ 2004, 1651; OLG Köln, FamRZ 2004, 382; KG FamRZ 2003, 1394; Götsche, jurisPR-FamR 16/2007 Anm. 3).

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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 08.03.2004 - 5 WF 26/04   

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https://dejure.org/2004,30613
OLG Karlsruhe, 08.03.2004 - 5 WF 26/04 (https://dejure.org/2004,30613)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 08.03.2004 - 5 WF 26/04 (https://dejure.org/2004,30613)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 08. März 2004 - 5 WF 26/04 (https://dejure.org/2004,30613)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 2004, 1651
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