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   BayObLG, 13.01.2004 - 1Z BR 88/03   

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https://dejure.org/2004,7431
BayObLG, 13.01.2004 - 1Z BR 88/03 (https://dejure.org/2004,7431)
BayObLG, Entscheidung vom 13.01.2004 - 1Z BR 88/03 (https://dejure.org/2004,7431)
BayObLG, Entscheidung vom 13. Januar 2004 - 1Z BR 88/03 (https://dejure.org/2004,7431)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    BGB § 2361; ; FGG § 16; ; GG Art. 103 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 103 Abs. 1; BGB § 2361; FGG § 16
    Einziehung eines Erbscheins: Auslegung eines Jahrzehnte nach Erteilung gestellten Antrags - Anforderungen an eine ohne mündliche Verhandlung ergehende Entscheidung des Beschwerdegerichts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Formwirksame Einlegung der weiteren Beschwerde zu Protokoll der Geschäftsstelle des Gerichts erster Instanz ; Verwirkung einer Beschwerde gegen die Erteilung eines Erbscheins ; Zulässigkeit der Aufspaltung des prozessualen Begehrens des Beschwerdeführers; Auslegung ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2004, 1906
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 26.01.1983 - 1 BvR 614/80

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von

    Auszug aus BayObLG, 13.01.2004 - 1Z BR 88/03
    a) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts folgt aus dem Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG), dass das Gericht die Ausführungen der Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis nehmen und erwägen muss, bevor es seine Entscheidung erlässt (BVerfGE 63, 80/85 = NJW 1983, 2017 m.w.N.).

    Erlassen war der angefochtene Beschluss nicht schon damit, dass die Richter ihn am 12.5.2003 unterschrieben haben, sondern erst am 14.5.2003, als der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle die für die Verfahrensbeteiligten bestimmten Ausfertigungen an die Post hinausgegeben hat (vgl. BVerfGE 63, 80/87; BGHZ 12, 248/252; BayObLGZ 1980, 378/380 f.; 1989, 116/123 = NJW-RR 1989, 1090/1091; Keidel/Schmidt FGG 15. Aufl. § 16 Rn. 6, § 18 Rn. 3).

  • BayObLG, 05.04.1989 - BReg. 1a Z 26/88

    Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments; Maßgeblichkeit des hypothetischen

    Auszug aus BayObLG, 13.01.2004 - 1Z BR 88/03
    Erlassen war der angefochtene Beschluss nicht schon damit, dass die Richter ihn am 12.5.2003 unterschrieben haben, sondern erst am 14.5.2003, als der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle die für die Verfahrensbeteiligten bestimmten Ausfertigungen an die Post hinausgegeben hat (vgl. BVerfGE 63, 80/87; BGHZ 12, 248/252; BayObLGZ 1980, 378/380 f.; 1989, 116/123 = NJW-RR 1989, 1090/1091; Keidel/Schmidt FGG 15. Aufl. § 16 Rn. 6, § 18 Rn. 3).
  • BGH, 05.02.1954 - IV ZB 3/54

    Fürsorgeerziehung

    Auszug aus BayObLG, 13.01.2004 - 1Z BR 88/03
    Erlassen war der angefochtene Beschluss nicht schon damit, dass die Richter ihn am 12.5.2003 unterschrieben haben, sondern erst am 14.5.2003, als der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle die für die Verfahrensbeteiligten bestimmten Ausfertigungen an die Post hinausgegeben hat (vgl. BVerfGE 63, 80/87; BGHZ 12, 248/252; BayObLGZ 1980, 378/380 f.; 1989, 116/123 = NJW-RR 1989, 1090/1091; Keidel/Schmidt FGG 15. Aufl. § 16 Rn. 6, § 18 Rn. 3).
  • BayObLG, 11.12.1980 - BReg. 3 Z 86/80
    Auszug aus BayObLG, 13.01.2004 - 1Z BR 88/03
    Erlassen war der angefochtene Beschluss nicht schon damit, dass die Richter ihn am 12.5.2003 unterschrieben haben, sondern erst am 14.5.2003, als der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle die für die Verfahrensbeteiligten bestimmten Ausfertigungen an die Post hinausgegeben hat (vgl. BVerfGE 63, 80/87; BGHZ 12, 248/252; BayObLGZ 1980, 378/380 f.; 1989, 116/123 = NJW-RR 1989, 1090/1091; Keidel/Schmidt FGG 15. Aufl. § 16 Rn. 6, § 18 Rn. 3).
  • OLG München, 09.07.2007 - 31 Wx 10/07

    Erledigung der Hauptsache im Verfahren auf Entlassung des Testamentsvollstreckers

    Die landgerichtliche Entscheidung vom 20.12.2006 gilt als am 21.12.2006 erlassen, da sie an diesem Tag zur Zustellung an die Parteien hinausgegeben wurde (vgl. BayObLG FamRZ 2004, 1906).
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