Rechtsprechung
BVerfG, 25.02.2004 - 1 BvR 1000/98 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
GG Art 6 Abs 1 verletzende fiktive Zurechnung von Einkommen im Rahmen der Verurteilung zur Zahlung nachehelichen Ehegatten- und Kindesunterhalts
- Wolters Kluwer
Verfassungsbeschwerde hinsichtlich der fiktiven Zurechnung von Einkommen im Rahmen der Verurteilung zur Zahlung nachehelichen Ehegattenunterhalts und Kindesunterhalts; Pflichten des Staates auf Grund des grundrechtlichen Schutzes der Ehe; Umfang dieser Gewährleistungen
- Judicialis
GG Art. 6 Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 6 Abs. 1
Berechnung fiktiver Einkünfte bei Unterhaltsbemessungen - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OLG Celle, 07.04.1998 - 19 UF 203/97
- BVerfG, 25.02.2004 - 1 BvR 1000/98
Papierfundstellen
- BVerfGK 2, 337
- FamRZ 2004, 1949
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (11)
- BVerfG, 17.07.2002 - 1 BvF 1/01
Lebenspartnerschaftsgesetz
Auszug aus BVerfG, 25.02.2004 - 1 BvR 1000/98
Die für die Beurteilung maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen zum Schutzbereich des Art. 6 Abs. 1 GG sind durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts beantwortet (vgl. BVerfGE 6, 55 ; 10, 59 ; 28, 104 ; 57, 361 ; 68, 256 ; 82, 60 ; 87, 1 ; 105, 313 ).a) Art. 6 Abs. 1 GG begründet als wertentscheidende Grundsatznorm für den gesamten Bereich des die Ehe betreffenden privaten und öffentlichen Rechts die Pflicht des Staates, die Ehe zu schützen und zu fördern (vgl. BVerfGE 6, 55 ; 28, 104 ; 82, 60 ; 87, 1 ; 105, 313 ).
- BVerfG, 14.07.1981 - 1 BvL 28/77
Erstes Eherechtsreformgesetz
Auszug aus BVerfG, 25.02.2004 - 1 BvR 1000/98
Die für die Beurteilung maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen zum Schutzbereich des Art. 6 Abs. 1 GG sind durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts beantwortet (vgl. BVerfGE 6, 55 ; 10, 59 ; 28, 104 ; 57, 361 ; 68, 256 ; 82, 60 ; 87, 1 ; 105, 313 ).Er schützt die Ehe als Lebensgemeinschaft gleichberechtigter Partner (vgl. BVerfGE 10, 59 ), in der die Ehegatten ihre persönliche und wirtschaftliche Lebensführung in gemeinsamer Verantwortung bestimmen und dabei insbesondere selbstverantwortlich darüber entscheiden, wie sie untereinander die Familien- und Erwerbsarbeit aufteilen wollen (vgl. BVerfGE 57, 361 ; 68, 256 ).
- BVerfG, 14.11.1984 - 1 BvR 14/82
Unterhaltspflicht - Wiederheirat - Elternteil
Auszug aus BVerfG, 25.02.2004 - 1 BvR 1000/98
Die für die Beurteilung maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen zum Schutzbereich des Art. 6 Abs. 1 GG sind durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts beantwortet (vgl. BVerfGE 6, 55 ; 10, 59 ; 28, 104 ; 57, 361 ; 68, 256 ; 82, 60 ; 87, 1 ; 105, 313 ).Er schützt die Ehe als Lebensgemeinschaft gleichberechtigter Partner (vgl. BVerfGE 10, 59 ), in der die Ehegatten ihre persönliche und wirtschaftliche Lebensführung in gemeinsamer Verantwortung bestimmen und dabei insbesondere selbstverantwortlich darüber entscheiden, wie sie untereinander die Familien- und Erwerbsarbeit aufteilen wollen (vgl. BVerfGE 57, 361 ; 68, 256 ).
- BVerfG, 17.01.1957 - 1 BvL 4/54
Steuersplitting
Auszug aus BVerfG, 25.02.2004 - 1 BvR 1000/98
Die für die Beurteilung maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen zum Schutzbereich des Art. 6 Abs. 1 GG sind durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts beantwortet (vgl. BVerfGE 6, 55 ; 10, 59 ; 28, 104 ; 57, 361 ; 68, 256 ; 82, 60 ; 87, 1 ; 105, 313 ).a) Art. 6 Abs. 1 GG begründet als wertentscheidende Grundsatznorm für den gesamten Bereich des die Ehe betreffenden privaten und öffentlichen Rechts die Pflicht des Staates, die Ehe zu schützen und zu fördern (vgl. BVerfGE 6, 55 ; 28, 104 ; 82, 60 ; 87, 1 ; 105, 313 ).
- BVerfG, 29.07.1959 - 1 BvR 205/58
Elterliche Gewalt
Auszug aus BVerfG, 25.02.2004 - 1 BvR 1000/98
Die für die Beurteilung maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen zum Schutzbereich des Art. 6 Abs. 1 GG sind durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts beantwortet (vgl. BVerfGE 6, 55 ; 10, 59 ; 28, 104 ; 57, 361 ; 68, 256 ; 82, 60 ; 87, 1 ; 105, 313 ).Er schützt die Ehe als Lebensgemeinschaft gleichberechtigter Partner (vgl. BVerfGE 10, 59 ), in der die Ehegatten ihre persönliche und wirtschaftliche Lebensführung in gemeinsamer Verantwortung bestimmen und dabei insbesondere selbstverantwortlich darüber entscheiden, wie sie untereinander die Familien- und Erwerbsarbeit aufteilen wollen (vgl. BVerfGE 57, 361 ; 68, 256 ).
- BVerfG, 18.03.1970 - 1 BvR 498/66
Formerfordernisse der Verfassungsbeschwerde - Ruhen des Rentenanspruchs eines in …
Auszug aus BVerfG, 25.02.2004 - 1 BvR 1000/98
Die für die Beurteilung maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen zum Schutzbereich des Art. 6 Abs. 1 GG sind durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts beantwortet (vgl. BVerfGE 6, 55 ; 10, 59 ; 28, 104 ; 57, 361 ; 68, 256 ; 82, 60 ; 87, 1 ; 105, 313 ).a) Art. 6 Abs. 1 GG begründet als wertentscheidende Grundsatznorm für den gesamten Bereich des die Ehe betreffenden privaten und öffentlichen Rechts die Pflicht des Staates, die Ehe zu schützen und zu fördern (vgl. BVerfGE 6, 55 ; 28, 104 ; 82, 60 ; 87, 1 ; 105, 313 ).
- BVerfG, 29.05.1990 - 1 BvL 20/84
Steuerfreies Existenzminimum
Auszug aus BVerfG, 25.02.2004 - 1 BvR 1000/98
Die für die Beurteilung maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen zum Schutzbereich des Art. 6 Abs. 1 GG sind durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts beantwortet (vgl. BVerfGE 6, 55 ; 10, 59 ; 28, 104 ; 57, 361 ; 68, 256 ; 82, 60 ; 87, 1 ; 105, 313 ).a) Art. 6 Abs. 1 GG begründet als wertentscheidende Grundsatznorm für den gesamten Bereich des die Ehe betreffenden privaten und öffentlichen Rechts die Pflicht des Staates, die Ehe zu schützen und zu fördern (vgl. BVerfGE 6, 55 ; 28, 104 ; 82, 60 ; 87, 1 ; 105, 313 ).
- BVerfG, 07.07.1992 - 1 BvL 51/86
Trümmerfrauen
Auszug aus BVerfG, 25.02.2004 - 1 BvR 1000/98
Die für die Beurteilung maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen zum Schutzbereich des Art. 6 Abs. 1 GG sind durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts beantwortet (vgl. BVerfGE 6, 55 ; 10, 59 ; 28, 104 ; 57, 361 ; 68, 256 ; 82, 60 ; 87, 1 ; 105, 313 ).a) Art. 6 Abs. 1 GG begründet als wertentscheidende Grundsatznorm für den gesamten Bereich des die Ehe betreffenden privaten und öffentlichen Rechts die Pflicht des Staates, die Ehe zu schützen und zu fördern (vgl. BVerfGE 6, 55 ; 28, 104 ; 82, 60 ; 87, 1 ; 105, 313 ).
- BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 1291/85
Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerde-Verfahren
Auszug aus BVerfG, 25.02.2004 - 1 BvR 1000/98
Die Entscheidung über die Festsetzung des Gegenstandswertes folgt aus § 113 Abs. 2 Satz 3 BRAGO (vgl. auch BVerfGE 79, 365 ). - BVerfG, 10.01.1984 - 1 BvL 5/83
Unterhalt III
Auszug aus BVerfG, 25.02.2004 - 1 BvR 1000/98
Dabei gilt dieser Schutz unterschiedslos jeder - mithin der geschiedenen wie der bestehenden - Ehe (vgl. BVerfGE 55, 114 ; 66, 84 ). - BVerfG, 21.10.1980 - 1 BvR 179/78
Auslegung - Heiratsabfindung - Dritte Eheschließung - Verfassungsmäßigkeit von …
- OLG Düsseldorf, 21.07.2010 - 1 U 69/09
Ersatzfähigkeit der Aufwendungen für die Pflege eines Angehörigen
Die Ehegatten bestimmen ihre persönliche und wirtschaftliche Lebensführung in gemeinsamer Verantwortung, insbesondere wie sie untereinander die Familien- und Erwerbsarbeit aufteilen wollen (BVerfG, FamRZ 2004, Seite 1949).