Rechtsprechung
   BVerfG, 25.02.2004 - 1 BvR 1000/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,4270
BVerfG, 25.02.2004 - 1 BvR 1000/98 (https://dejure.org/2004,4270)
BVerfG, Entscheidung vom 25.02.2004 - 1 BvR 1000/98 (https://dejure.org/2004,4270)
BVerfG, Entscheidung vom 25. Februar 2004 - 1 BvR 1000/98 (https://dejure.org/2004,4270)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,4270) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde hinsichtlich der fiktiven Zurechnung von Einkommen im Rahmen der Verurteilung zur Zahlung nachehelichen Ehegattenunterhalts und Kindesunterhalts; Pflichten des Staates auf Grund des grundrechtlichen Schutzes der Ehe; Umfang dieser Gewährleistungen

  • Judicialis

    GG Art. 6 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 6 Abs. 1
    Berechnung fiktiver Einkünfte bei Unterhaltsbemessungen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 2, 337
  • FamRZ 2004, 1949
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 17.07.2002 - 1 BvF 1/01

    Lebenspartnerschaftsgesetz

    Auszug aus BVerfG, 25.02.2004 - 1 BvR 1000/98
    Die für die Beurteilung maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen zum Schutzbereich des Art. 6 Abs. 1 GG sind durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts beantwortet (vgl. BVerfGE 6, 55 ; 10, 59 ; 28, 104 ; 57, 361 ; 68, 256 ; 82, 60 ; 87, 1 ; 105, 313 ).

    a) Art. 6 Abs. 1 GG begründet als wertentscheidende Grundsatznorm für den gesamten Bereich des die Ehe betreffenden privaten und öffentlichen Rechts die Pflicht des Staates, die Ehe zu schützen und zu fördern (vgl. BVerfGE 6, 55 ; 28, 104 ; 82, 60 ; 87, 1 ; 105, 313 ).

  • BVerfG, 14.07.1981 - 1 BvL 28/77

    Erstes Eherechtsreformgesetz

    Auszug aus BVerfG, 25.02.2004 - 1 BvR 1000/98
    Die für die Beurteilung maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen zum Schutzbereich des Art. 6 Abs. 1 GG sind durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts beantwortet (vgl. BVerfGE 6, 55 ; 10, 59 ; 28, 104 ; 57, 361 ; 68, 256 ; 82, 60 ; 87, 1 ; 105, 313 ).

    Er schützt die Ehe als Lebensgemeinschaft gleichberechtigter Partner (vgl. BVerfGE 10, 59 ), in der die Ehegatten ihre persönliche und wirtschaftliche Lebensführung in gemeinsamer Verantwortung bestimmen und dabei insbesondere selbstverantwortlich darüber entscheiden, wie sie untereinander die Familien- und Erwerbsarbeit aufteilen wollen (vgl. BVerfGE 57, 361 ; 68, 256 ).

  • BVerfG, 14.11.1984 - 1 BvR 14/82

    Unterhaltspflicht - Wiederheirat - Elternteil

    Auszug aus BVerfG, 25.02.2004 - 1 BvR 1000/98
    Die für die Beurteilung maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen zum Schutzbereich des Art. 6 Abs. 1 GG sind durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts beantwortet (vgl. BVerfGE 6, 55 ; 10, 59 ; 28, 104 ; 57, 361 ; 68, 256 ; 82, 60 ; 87, 1 ; 105, 313 ).

    Er schützt die Ehe als Lebensgemeinschaft gleichberechtigter Partner (vgl. BVerfGE 10, 59 ), in der die Ehegatten ihre persönliche und wirtschaftliche Lebensführung in gemeinsamer Verantwortung bestimmen und dabei insbesondere selbstverantwortlich darüber entscheiden, wie sie untereinander die Familien- und Erwerbsarbeit aufteilen wollen (vgl. BVerfGE 57, 361 ; 68, 256 ).

  • BVerfG, 17.01.1957 - 1 BvL 4/54

    Steuersplitting

    Auszug aus BVerfG, 25.02.2004 - 1 BvR 1000/98
    Die für die Beurteilung maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen zum Schutzbereich des Art. 6 Abs. 1 GG sind durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts beantwortet (vgl. BVerfGE 6, 55 ; 10, 59 ; 28, 104 ; 57, 361 ; 68, 256 ; 82, 60 ; 87, 1 ; 105, 313 ).

    a) Art. 6 Abs. 1 GG begründet als wertentscheidende Grundsatznorm für den gesamten Bereich des die Ehe betreffenden privaten und öffentlichen Rechts die Pflicht des Staates, die Ehe zu schützen und zu fördern (vgl. BVerfGE 6, 55 ; 28, 104 ; 82, 60 ; 87, 1 ; 105, 313 ).

  • BVerfG, 29.07.1959 - 1 BvR 205/58

    Elterliche Gewalt

    Auszug aus BVerfG, 25.02.2004 - 1 BvR 1000/98
    Die für die Beurteilung maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen zum Schutzbereich des Art. 6 Abs. 1 GG sind durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts beantwortet (vgl. BVerfGE 6, 55 ; 10, 59 ; 28, 104 ; 57, 361 ; 68, 256 ; 82, 60 ; 87, 1 ; 105, 313 ).

    Er schützt die Ehe als Lebensgemeinschaft gleichberechtigter Partner (vgl. BVerfGE 10, 59 ), in der die Ehegatten ihre persönliche und wirtschaftliche Lebensführung in gemeinsamer Verantwortung bestimmen und dabei insbesondere selbstverantwortlich darüber entscheiden, wie sie untereinander die Familien- und Erwerbsarbeit aufteilen wollen (vgl. BVerfGE 57, 361 ; 68, 256 ).

  • BVerfG, 18.03.1970 - 1 BvR 498/66

    Formerfordernisse der Verfassungsbeschwerde - Ruhen des Rentenanspruchs eines in

    Auszug aus BVerfG, 25.02.2004 - 1 BvR 1000/98
    Die für die Beurteilung maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen zum Schutzbereich des Art. 6 Abs. 1 GG sind durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts beantwortet (vgl. BVerfGE 6, 55 ; 10, 59 ; 28, 104 ; 57, 361 ; 68, 256 ; 82, 60 ; 87, 1 ; 105, 313 ).

    a) Art. 6 Abs. 1 GG begründet als wertentscheidende Grundsatznorm für den gesamten Bereich des die Ehe betreffenden privaten und öffentlichen Rechts die Pflicht des Staates, die Ehe zu schützen und zu fördern (vgl. BVerfGE 6, 55 ; 28, 104 ; 82, 60 ; 87, 1 ; 105, 313 ).

  • BVerfG, 29.05.1990 - 1 BvL 20/84

    Steuerfreies Existenzminimum

    Auszug aus BVerfG, 25.02.2004 - 1 BvR 1000/98
    Die für die Beurteilung maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen zum Schutzbereich des Art. 6 Abs. 1 GG sind durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts beantwortet (vgl. BVerfGE 6, 55 ; 10, 59 ; 28, 104 ; 57, 361 ; 68, 256 ; 82, 60 ; 87, 1 ; 105, 313 ).

    a) Art. 6 Abs. 1 GG begründet als wertentscheidende Grundsatznorm für den gesamten Bereich des die Ehe betreffenden privaten und öffentlichen Rechts die Pflicht des Staates, die Ehe zu schützen und zu fördern (vgl. BVerfGE 6, 55 ; 28, 104 ; 82, 60 ; 87, 1 ; 105, 313 ).

  • BVerfG, 07.07.1992 - 1 BvL 51/86

    Trümmerfrauen

    Auszug aus BVerfG, 25.02.2004 - 1 BvR 1000/98
    Die für die Beurteilung maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen zum Schutzbereich des Art. 6 Abs. 1 GG sind durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts beantwortet (vgl. BVerfGE 6, 55 ; 10, 59 ; 28, 104 ; 57, 361 ; 68, 256 ; 82, 60 ; 87, 1 ; 105, 313 ).

    a) Art. 6 Abs. 1 GG begründet als wertentscheidende Grundsatznorm für den gesamten Bereich des die Ehe betreffenden privaten und öffentlichen Rechts die Pflicht des Staates, die Ehe zu schützen und zu fördern (vgl. BVerfGE 6, 55 ; 28, 104 ; 82, 60 ; 87, 1 ; 105, 313 ).

  • BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 1291/85

    Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 25.02.2004 - 1 BvR 1000/98
    Die Entscheidung über die Festsetzung des Gegenstandswertes folgt aus § 113 Abs. 2 Satz 3 BRAGO (vgl. auch BVerfGE 79, 365 ).
  • BVerfG, 10.01.1984 - 1 BvL 5/83

    Unterhalt III

    Auszug aus BVerfG, 25.02.2004 - 1 BvR 1000/98
    Dabei gilt dieser Schutz unterschiedslos jeder - mithin der geschiedenen wie der bestehenden - Ehe (vgl. BVerfGE 55, 114 ; 66, 84 ).
  • BVerfG, 21.10.1980 - 1 BvR 179/78

    Auslegung - Heiratsabfindung - Dritte Eheschließung - Verfassungsmäßigkeit von

  • OLG Düsseldorf, 21.07.2010 - 1 U 69/09

    Ersatzfähigkeit der Aufwendungen für die Pflege eines Angehörigen

    Die Ehegatten bestimmen ihre persönliche und wirtschaftliche Lebensführung in gemeinsamer Verantwortung, insbesondere wie sie untereinander die Familien- und Erwerbsarbeit aufteilen wollen (BVerfG, FamRZ 2004, Seite 1949).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht