Rechtsprechung
OLG Hamm, 07.01.2005 - 11 WF 289/04 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Mutwilligkeit einer Rechtsverfolgung im Sinne des § 114 Zivilprozessordnung (ZPO) bei der Geltendmachung von rückabgetretenen Unterhaltsansprüchen aus der Zeit vor Anhängigkeit der Unterhaltsklage; Umdeutung einer auf Zahlung von Unterhalt gerichteten Leistungsklage in eine ...
- Judicialis
ZPO § 114; ; BSHG § 91 Abs. 4 S. 1; ; BSHG § 91 Abs. 1
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 114; BSHG § 91 Abs. 4 S. 1; BSHG § 91 Abs. 1
Zur Frage der mutwilligen Rechtsverfolgung im Sinne des § 114 ZPO im Unterhaltsverfahren - Umdeutung einer Leistungsklage in eine Abänderungsklage - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Beckum, 04.10.2004 - 7 F 415/02
- OLG Hamm, 07.01.2005 - 11 WF 289/04
Papierfundstellen
- FamRZ 2005, 1100
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (7)
- OLG Hamm, 30.04.2004 - 11 WF 76/04
Schlüssige Darlegung der Änderung der Verhältnisse im Rahmen einer den …
Auszug aus OLG Hamm, 07.01.2005 - 11 WF 289/04
Im Rahmen einer den Kindesunterhalt betreffenden Abänderungsklage ist eine wesentliche Änderung der Verhältnisse bereits dann schlüssig dargetan, wenn sich der Unterhaltsberechtigte zur Begründung seines Abänderungsverlangens auf die in regelmäßigen Abständen erfolgende Anpassung der Düsseldorfer Tabelle bezieht (im einzelnen dazu Senat FamRZ 2004, 1885 = OLGReport 2004, 272).In einem solchen Fall kann bei beengten wirtschaftlichen Verhältnissen der Unterhaltsberechtigte eine Abänderung auch bei Veränderungen unterhalb der grundsätzlich zu beachtenden Wesentlichkeitsgrenze von 10 % verlangen (Senat, Beschluss vom 30.04.2004 - 11 WF 76/04 = OLGReport 2004, 272).
- BGH, 22.01.2003 - XII ZR 2/00
Höhe des Unterhalts im absoluten Mangelfall
Auszug aus OLG Hamm, 07.01.2005 - 11 WF 289/04
Ausgehend von einem Einkommen des Beklagten in Höhe von 1.073,10 Euro durch den Bezug von Arbeitslosengeld sowie einem auf 632, 00 Euro verringerten Selbstbehalt beschränkt sich die Leistungsfähigkeit des Beklagten auf einen Betrag von 441, 10 Euro, während sich die im Rahmen der Mangelberechnung in Ansatz zu bringenden Unterhaltsansprüche der vorrangig Unterhaltsberechtigten -ohne Berücksichtigung etwaiger Ansprüche der volljährigen Kindes des Beklagten, zu deren Bestehen und Höhe bislang hinreichender Vortrag fehlt- nach Maßgabe der einschlägigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH FamRZ 2003, 363 ff) auf insgesamt 1.348,00 Euro summieren (Antragsteller zu 1.: 135 % des Regelbetrages der Altersstufe 1 = 254, 00 Euro; Tochter S B : 135 % des Regelbetrages der Altersstufe 3 = 364, 00 Euro, Klägerin zu 2. = 730, 00 Euro). - BGH, 02.04.1998 - IX ZR 107/97
Sorgfaltspflichten des Rechtsanwalts bei Beauftragung mit einer Klage zur …
Auszug aus OLG Hamm, 07.01.2005 - 11 WF 289/04
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der der Senat folgt, kann eine auf Zahlung von Unterhalt gerichtete Leistungsklage in eine Abänderungsklage umgedeutet werden, wenn der verfahrensrechtlich fehlerhafte Antrag auf einem Irrtum beruht und der Kläger Tatsachen behauptet hat, die eine wesentliche Veränderung derjenigen Verhältnisse ergeben, welche für den vorausgegangenen Titel maßgebend waren (BGH, Urteil v. 02.04.1998 - IX ZR 107/97, FamRZ 1998, 896 ff, 899 unter Hinweis auf BGH, Urteil v. 6.11.1991 - XII ZR 240/90 -, FamRZ 1992, 298 = NJW 1992, 438, 439; v. 29.4.1992 - XII ZR 40/91 -, FamRZ 1992, 1060 = NJW-RR 1993, 51).
- BGH, 29.04.1992 - XII ZR 40/91
Abänderung eines im polnischen Ehescheidungsurteil der Eltern enthaltenen Titels …
Auszug aus OLG Hamm, 07.01.2005 - 11 WF 289/04
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der der Senat folgt, kann eine auf Zahlung von Unterhalt gerichtete Leistungsklage in eine Abänderungsklage umgedeutet werden, wenn der verfahrensrechtlich fehlerhafte Antrag auf einem Irrtum beruht und der Kläger Tatsachen behauptet hat, die eine wesentliche Veränderung derjenigen Verhältnisse ergeben, welche für den vorausgegangenen Titel maßgebend waren (BGH, Urteil v. 02.04.1998 - IX ZR 107/97, FamRZ 1998, 896 ff, 899 unter Hinweis auf BGH, Urteil v. 6.11.1991 - XII ZR 240/90 -, FamRZ 1992, 298 = NJW 1992, 438, 439; v. 29.4.1992 - XII ZR 40/91 -, FamRZ 1992, 1060 = NJW-RR 1993, 51). - BGH, 06.11.1991 - XII ZR 240/90
Umdeutung einer Zahlungsklage auf Unterhalt in Abänderungsklage
Auszug aus OLG Hamm, 07.01.2005 - 11 WF 289/04
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der der Senat folgt, kann eine auf Zahlung von Unterhalt gerichtete Leistungsklage in eine Abänderungsklage umgedeutet werden, wenn der verfahrensrechtlich fehlerhafte Antrag auf einem Irrtum beruht und der Kläger Tatsachen behauptet hat, die eine wesentliche Veränderung derjenigen Verhältnisse ergeben, welche für den vorausgegangenen Titel maßgebend waren (BGH, Urteil v. 02.04.1998 - IX ZR 107/97, FamRZ 1998, 896 ff, 899 unter Hinweis auf BGH, Urteil v. 6.11.1991 - XII ZR 240/90 -, FamRZ 1992, 298 = NJW 1992, 438, 439; v. 29.4.1992 - XII ZR 40/91 -, FamRZ 1992, 1060 = NJW-RR 1993, 51). - OLG Köln, 15.04.2002 - 4 WF 157/01
Anspruchsverfolgung durch den Hilfebedürftigen im Unterhaltsrecht
Auszug aus OLG Hamm, 07.01.2005 - 11 WF 289/04
Die gerichtliche Geltendmachung der rückabgetretenen Ansprüche durch die Klägerin zu 2. stellt sich dabei, auch wenn es sich hier um sogenannte echte Unterhaltsrückstände aus der Zeit vor Anhängigkeit der Unterhaltsklage handelt, entgegen der Einschätzung des Amtsgerichts nicht als mutwillig dar, da Gegenstand der Klage daneben auch weitergehende, nicht vom Anspruchsübergang nach § 91 I BSHG erfasste Unterhaltsansprüche der Klägerin zu 2. für den Zeitraum ab dem 01.03.2003 sind, weshalb die einheitliche Anspruchsverfolgung durch die Klägerin zu 2. hier dem Gebot der Prozesswirtschaftlichkeit entspricht (vgl. hierzu auch OLG Köln, FamRZ 2003, 100 ff = OLGR 2002, 295 f m.w.N.; Luthin, FamRZ 1997, 275;… Wendl/Staudigl-Scholz, Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis, 6. Aufl. § 6 Rz. 558 m.w.N.). - OLG Hamm, 24.03.2004 - 11 UF 48/04
Gewährung von Kindesunterhalt - zum Nachweis der fehlenden bzw. eingeschränkten …
Auszug aus OLG Hamm, 07.01.2005 - 11 WF 289/04
Dies gilt auch dann, wenn als dem Beklagten zu belassender Selbstbehalt entsprechend der -nach bisheriger Sachlage berechtigten Forderung der Klägerin zu 2.- im Hinblick auf das Zusammenleben des Beklagten mit einer neuen Partnerin, die sich infolge eigener Einkünfte an den Lebenshaltungskosten beteiligen kann, in Anlehnung an Nr. 21.4.2 / 22.1 der Hammer Leitlinien nur ein um 13, 5 % verringerter Selbstbehalt von gerundet 727, 00 Euro im Falle der Erwerbstätigkeit und gerundet 632, 00 Euro bei Erwerbslosigkeit in Ansatz gebracht wird (vgl. hierzu Senat, Beschluss vom 24.3.2004 - 11 UF 48/04, veröffentlich in OLGR2004, 264).
- OLG Hamm, 07.11.2006 - 2 WF 204/06
Zulässigkeit der Vollstreckung aus Unterhaltstiteln nach Eintritt der …
Zumindest für den Unterhalt minderjähriger Kinder ist vielmehr grundsätzlich vom Vorliegen der Abänderungsvoraussetzungen auszugehen, wenn das Existenzminimum (derzeit der Unterhalt aus der 6. Einkommensgruppe) nicht gewahrt ist (…vgl. BGH FamRZ 1995, a. a. O.; OLG Hamm FamRZ 2004, 1051, 1052; 1885, 1886, FamRZ 2005, 1100, 1101). - OLG Hamm, 11.07.2006 - 2 WF 204/06 Zumindest für den Unterhalt minderjähriger Kinder ist vielmehr grundsätzlich vom Vorliegen der Abänderungsvoraussetzungen auszugehen, wenn das Existenzminimum (derzeit der Unterhalt aus der 6. Einkommensgruppe) nicht gewahrt ist (…vgl. BGH FamRZ 1995, a. a. O.; OLG Hamm FamRZ 2004, 1051, 1052; 1885, 1886, FamRZ 2005, 1100, 1101).
Rechtsprechung
OLG Hamm, 28.01.2005 - 7 WF 234/04 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer
Aktivlegitimation bei einer Klage auf Zahlung von Nachscheidungsunterhalt im Fall der Gewährung von Sozialhilfe; Grundzüge einer mutwillig eingereichten Klage; Kostenverteilung im Verbundverfahren
- Judicialis
BSHG § 91
- rewis.io
- rechtsportal.de
BSHG § 91
Zur Mutwilligkeit der isolierter Geltendmachung von Nachscheidungsunterhalt bei Antrag auf Prozesskostenhilfe - juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Soest - 17 F 273/04
- OLG Hamm, 28.01.2005 - 7 WF 234/04
Papierfundstellen
- FamRZ 2005, 1100