Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 05.01.2005 - 9 WF 4134/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,6486
OLG Nürnberg, 05.01.2005 - 9 WF 4134/04 (https://dejure.org/2005,6486)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 05.01.2005 - 9 WF 4134/04 (https://dejure.org/2005,6486)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 05. Januar 2005 - 9 WF 4134/04 (https://dejure.org/2005,6486)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,6486) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aufhebung der Prozesskostenhilfebewilligung wegen Ratenrückstand; Wegfall der Ratenzahlungspflicht des Antragsgegners mangels Leistungsfähigkeit; Auslegung des Hinweises der Partei auf eine Verschlechterung ihrer wirtschaftlichen Lage als Antrag auf Abänderung der ...

  • Judicialis

    ZPO § 120 Abs. 4; ; ZPO § 124 Nr. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 120 Abs. 4; ZPO § 124 Nr. 4
    Mögliche erneute Überprüfung der Bedürftigkeit vor Aufhebung der Prozesskostenhilfebewilligung bei entsprechendem Hinweis der in Ratenrückstand geratenen Partei

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2005, 646
  • FamRZ 2005, 1265
  • Rpfleger 2005, 268
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Brandenburg, 23.07.2007 - 10 WF 183/07

    Prozeßkostenhilfe: Beginn der Ratenzahlungspflicht; nachträgliche Abänderung der

    Im Aufhebungsverfahren nach § 124 Nr. 4 ZPO kann ein Hinweis der Partei auf die Verschlechterung ihrer wirtschaftlichen Lage als Abänderungsantrag gemäß § 120 Abs. 4 ZPO zu deuten sein (Senat, FamRZ 2001, 633; OLG Nürnberg, FamRZ 2005, 1265; Zöller/Philippi, ZPO, 26. Aufl., § 124, Rz. 19 a; Verfahrenshandbuch Familiensachen - FamVerf -/Gutjahr, § 1, Rz. 299).
  • OLG Brandenburg, 23.07.2013 - 3 WF 73/13

    Änderung der Zahlungsbestimmung im Rahmen der Prozesskostenhilfe bei

    Im Aufhebungsverfahren kann ein Hinweis des Beteiligten auf die Verschlechterung seiner wirtschaftlichen Lage als Abänderungsantrag gemäß § 120 Abs. 4 ZPO zu deuten sein (OLG Brandenburg, 2. Familiensenat, FamRZ 2006, 1854; OLG Nürnberg, FamRZ 2005, 1265; Verfahrenshandbuch Familiensachen - FamVerf-/Gutjahr, 2. Aufl., § 1 Rn. 226).
  • OLG Frankfurt, 27.01.2023 - 4 WF 171/22

    Voraussetzungen der Aufhebung bewillligter Verfahrenskostenhilfe für taubstumme

    Weiter gilt, dass der im Abhilfeverfahren erfolgte Hinweis der Antragstellerin auf die Verschlechterung ihrer wirtschaftlichen Lage als Abänderungsantrag auszulegen ist (vgl. OLG Brandenburg FamRZ 2020, 1572 und FamRZ 2019, 300; OLG Nürnberg FamRZ 2005, 1265).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht