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   OLG Hamm, 02.06.2004 - 11 WF 116/04   

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https://dejure.org/2004,11759
OLG Hamm, 02.06.2004 - 11 WF 116/04 (https://dejure.org/2004,11759)
OLG Hamm, Entscheidung vom 02.06.2004 - 11 WF 116/04 (https://dejure.org/2004,11759)
OLG Hamm, Entscheidung vom 02. Juni 2004 - 11 WF 116/04 (https://dejure.org/2004,11759)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe nach der Beendigung des Verfahrens; Bindung des Untergerichts an die Rechtsauffassung des Beschwerdegerichts; Versagung von Prozesskostenhilfe wegen Mutwilligkeit der Rechtsverteidigung

  • Judicialis

    ZPO § 118 Abs. 1; ; ZPO § 114

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 118 Abs. 1; ZPO § 114
    Zur Ablehnung von Prozesskostenhilfe wegen Mutwilligkeit der Rechtsverteidigung nach Ablehnung des PKH-Antrags und Zurückverweisung durch Beschwerdegericht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2005, 527
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Hamm, 17.03.2004 - 11 WF 4/04

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe nach Rücknahme der Klage

    Auszug aus OLG Hamm, 02.06.2004 - 11 WF 116/04
    1) Der Beschluss des Amtsgerichts ist schon deshalb zu beanstanden, weil es die in dieser Sache ergangene Entscheidung des Senats vom 17.03.2004 (11 WF 4/04) nicht beachtet hat.
  • BGH, 04.05.1994 - XII ARZ 36/93

    Bestimmung des zuständigen Gerichts nach Verneinung der Bindungswirkung einer

    Auszug aus OLG Hamm, 02.06.2004 - 11 WF 116/04
    b) Soweit das Beschwerdegericht - wie hier geschehen - teilweise in der Sache entscheidet und im Übrigen zurückverweist, ist das Untergericht an die Rechtsauffassung des Beschwerdegerichts gebunden (BGH NJW 1994, 2956, 2957; OLG Hamm FamRZ 1986, 1136).
  • OLG Karlsruhe, 29.08.2001 - 5 WF 133/01

    PKH - Anerkenntnis - Kosten

    Auszug aus OLG Hamm, 02.06.2004 - 11 WF 116/04
    Deshalb könne ihm später nach Klageerhebung die Prozesskostenhilfe nicht wegen Mutwilligkeit versagt werden, wenn er im Prozesskostenhilfeverfahren nicht von der Möglichkeit zur Stellungnahme Gebrauch gemacht habe (OLG Karlsruhe FamRZ 2002, 1132; Baumbach/Hartmann, ZPO, 62. Auflage, § 114, Rn 128 a. E. und § 118, Rn 6 m. N.).
  • OLG Hamm, 03.09.1986 - 4 WF 457/85
    Auszug aus OLG Hamm, 02.06.2004 - 11 WF 116/04
    b) Soweit das Beschwerdegericht - wie hier geschehen - teilweise in der Sache entscheidet und im Übrigen zurückverweist, ist das Untergericht an die Rechtsauffassung des Beschwerdegerichts gebunden (BGH NJW 1994, 2956, 2957; OLG Hamm FamRZ 1986, 1136).
  • OLG Hamm, 07.12.2006 - 2 WF 194/06

    Prozesskostenhilfe, keine Pflicht des Antragsgegners zur Erwiderung im

    Er kann in diesem Stadium des Verfahrens darauf vertrauen, dass der Anspruchsteller im Rahmen seiner Kenntnis wahrheitsgemäß vorträgt (vgl. dazu OLG Hamm FamRZ 2005, 527, 528).
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