Weitere Entscheidung unten: OLG München, 09.12.2005

Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 29.11.2005 - 20 WF 135/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,7746
OLG Karlsruhe, 29.11.2005 - 20 WF 135/05 (https://dejure.org/2005,7746)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 29.11.2005 - 20 WF 135/05 (https://dejure.org/2005,7746)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 29. November 2005 - 20 WF 135/05 (https://dejure.org/2005,7746)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Streitwertfestsetzung: Streitwert eines Rechtsstreits über vertraglich festgelegte Unterhaltspflichten

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    3, 5-facher Jahresbetrag als Streitwert eines Rechtsstreits über vertraglich festgelegte Unterhaltspflichten; Bezugnahme des § 42 Abs. 1 Gerichtskostengesetz (GKG) nach seinem eindeutigen Wortlaut nur auf Ansprüche auf Erfüllung einer gesetzlichen Unterhaltspflicht; ...

  • Judicialis

    GKG § 42; ; GKG § 48; ; ZPO § 9

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GKG § 42 § 48; ZPO § 9
    Streitwert eines Rechtsstreits über vertragliche Unterhaltsansprüche

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Streitwert - Streitwert für Rechtsstreit über vertragliche Unterhaltsansprüche

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2006, 1217
  • FamRZ 2006, 1218
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG München, 14.03.2017 - 16 WF 307/17

    Verfahrenswertbemessung, wenn Gegenstand des Verfahrens vom gesetzlichen

    Entsprechendes gilt auch, wenn anstelle eines Unterhaltsanspruchs durch Vertrag eine Leibrentenverpflichtung eingegangen wird (OLG Karlsruhe, JurBüro 2006, Seite 145; Göppinger/Börger, Vereinbarungen anlässlich der Ehescheidung, 10. Aufl. 2013, Rn. 177).
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Rechtsprechung
   OLG München, 09.12.2005 - 16 WF 1831/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,8851
OLG München, 09.12.2005 - 16 WF 1831/05 (https://dejure.org/2005,8851)
OLG München, Entscheidung vom 09.12.2005 - 16 WF 1831/05 (https://dejure.org/2005,8851)
OLG München, Entscheidung vom 09. Dezember 2005 - 16 WF 1831/05 (https://dejure.org/2005,8851)
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Volltextveröffentlichungen (3)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 2196 (Ls.)
  • NJW-RR 2006, 357
  • FamRZ 2006, 1218
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Karlsruhe, 19.09.2006 - 20 WF 132/06

    Streitwertbemessung im Umgangsverfahren: Streitwert des Verfahrens über das

    Der Regelwert gilt auch für Verfahren betreffend mehrere Kinder; eine Erhöhung des Wertes ist in diesen Fällen nicht zwingend, sondern setzt voraus, dass wegen der Mehrzahl der Kinder ein erhöhter Arbeitsaufwand, eine überdurchschnittliche Bedeutung oder sonstige besondere Umstände anzunehmen sind (Rohs/Wedewer/Waldner, KostO, § 94 Rdnr. 22; OLG München FamRZ 2006, 1218; OLG Thüringen FamRZ 2000, 968; vgl. auch Hartmann, Kostengesetze, 36. Aufl., § 94 KostO Rdnr. 23; a. A. wohl OLG Köln FamRZ 2006, 1219).

    Die in der vom Beklagtenvertreter zitierten Entscheidung des OLG Köln (FamRZ 2006, 1219) vertretene Ansicht, schon die Tatsache der streitigen Durchführung des Verfahrens rechtfertige eine Anhebung über den Regelstreitwert hinaus, wird nicht geteilt; die streitige Verfahrensdurchführung mit gegenläufigen Anträgen ist kein besonderer Umstand, sondern Normalfall (zutreffend OLG München FamRZ 2006, 1218).

    Die Gegenstandswerte der je selbstständigen Verfahren sind jedoch zu addieren (§ 18 Nr. 1 Halbs. 3, 4 RVG; OLG München FamRZ 2006, 1218; Gerold/Schmidt-Müller-Rabe, RVG, 17. Aufl., § 18 Rdnr. 16).

  • OLG Koblenz, 29.01.2007 - 7 WF 93/07

    Streitwert: Antrag auf Abänderung einer die Unterhaltspflicht regelnden

    Das gilt nicht nur bei Beantragung mehrerer, in einer Ziffer des § 18 RVG aufgeführter einstweiliger Anordnungen, sondern auch bei Wiederholung eines Antrags oder für den Antrag auf Abänderung einer erlassenen Anordnung (so auch Gerold/Schmidt/Müller-Rabe, RVG, 17. Aufl., § 18, Rdn. 16 und 17; OLG München, NJW-RR 2006, 357 zu mehreren, die elterliche Sorge betreffenden Anordnungen).
  • OLG Jena, 18.03.2013 - 1 WF 112/13

    Gegenläufige Anträge auf Regelung von Teilbereichen der elterlichen Sorge /

    sich um ein weiteres Verfahren (vgl. OLG München, FamRZ 2006, 1218; OLG Karlsruhe, FamRZ 2007, 848); dieser Ausnahmefall liegt aber erkennbar nicht vor, da das Amtsgericht beide Verfahren mit Beschluss vom 19.10.2012 zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung zum vorliegenden Verfahren verbunden hat.
  • OLG Frankfurt, 10.08.2020 - 5 WF 118/20

    Umgangsverfahren: Keine Erhöhung des Verfahrenswertes als Sanktion für fehlenden

    Das Abstellen darauf, ob die Beteiligten ihren gerichtlichen Streit einvernehmlich beigelegt oder es auf eine streitige Entscheidung haben ankommen lassen, ist bei Berücksichtigung der für die Ermessensentscheidung nach § 45 Abs. 3 FamGKG maßgeblichen Kriterien zunächst aus dem Grund fernliegend, weil eine streitige Verfahrensbeendigung alles andere als einen besonderen Umstand darstellt, sondern als Normalfall bezeichnet werden muss (OLG Karlsruhe FamRZ 2007, 848; OLG München FamRZ 2006, 1218).
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