Weitere Entscheidung unten: OLG Hamm, 13.06.2006

Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 22.08.2006 - 20 WF 106/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,4919
OLG Karlsruhe, 22.08.2006 - 20 WF 106/06 (https://dejure.org/2006,4919)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 22.08.2006 - 20 WF 106/06 (https://dejure.org/2006,4919)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 22. August 2006 - 20 WF 106/06 (https://dejure.org/2006,4919)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Prozesskostenhilfebewilligung ohne Ratenzahlung: Bezug von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe wegen nicht einsetzbarem Einkommen und Vermögen

  • Judicialis

    ZPO § 115 Abs. 1 S. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe bei Bezug von Sozialhilfe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt-kiel.com (Kurzinformation)

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe ohne Ratenzahlung bei ALG II

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2007, 294
  • FamRZ 2007, 155
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Karlsruhe, 30.11.1993 - 2 WF 80/93
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.08.2006 - 20 WF 106/06
    Der ausschließliche Bezug der Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhalts gemäß § 20 SGB II, der Leistung für Mehrbedarf beim Lebensunterhalts gem. § 21 Abs. 3 SGB II und der Leistungen für Unterkunft und Heizung gemäß § 22 SGB II führt zur Bewilligung von Prozesskostenhilfe ohne Ratenzahlung (Fortführung von OLG Karlsruhe, FamRZ 1994, 714).

    So entspricht es der ständigen Rechtsprechung des OLG Karlsruhe (vgl. FamRZ 1994, 714), dass der Bezug von Sozialhilfe zur Bewilligung von Prozesskostenhilfe ohne Ratenzahlung führt.

  • BGH, 08.01.2008 - VIII ZB 18/06

    Berücksichtigung des Arbeitslosengeldes II im Rahmen der Prozesskostenhilfe;

    Ob Einkommen in diesem Sinne auch das - von der Beklagten bezogene - Arbeitslosengeld II nach §§ 19 ff. SGB II ist, wie das Beschwerdegericht angenommen hat, ist insbesondere wegen des Zwecks des Arbeitslosengeldes II, den Lebensunterhalt von erwerbsfähigen Hilfebedürftigen zu sichern (amtliche Begründung zu § 19 Satz 1 SGB II, BT-Drs. 15/1516, S. 56), in Rechtsprechung und Schrifttum streitig (dafür: OLG Stuttgart, OLGR 2007, 967; OLG Zweibrücken, OLGR 2005, 947; Baumbach/Lauterbach/Hartmann, ZPO, 66. Aufl., § 115 Rdnr. 17 "Arbeitsloser"; Kalthoener/Büttner/Wrobel-Sachs, Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe, 4. Aufl., Rdnr. 218; dagegen: OLG Karlsruhe, FamRZ 2007, 155; wohl auch Saenger/Pukall, ZPO, 2. Aufl., § 115 Rdnr. 6).
  • OLG Stuttgart, 18.02.2008 - 11 WF 243/07

    Prozesskostenhilfe: Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende als

    Es kann nicht darauf ankommen, dass es sich hierbei um eine staatliche Leistung handelt (so aber OLG Karlsruhe, FamRZ 2007, 155).
  • OLG Brandenburg, 18.11.2008 - 9 WF 333/08

    Berücksichtigung des ALG II im Rahmen der Bewilligung der Prozesskostenhilfe;

    Arbeitslosengeld II (§§ 19 ff. SGB II) ist zumindest dann, wenn der Empfänger daneben weitere Einkünfte - z. B. Kindergeld, was auch hier zutrifft - bezieht (BGH, FamRZ 2008, 781, 782; OLG Koblenz, OLGR 2008, 122 f.; OLG Karlsruhe, FamRZ 2007, 155 ), Einkommen, nach h. M. aber in jedem Falle (OLG Stuttgart, OLGR 2008, 390, 391; Kalthoehner/Büttner/Wrobel-Sachs, Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe, 4. Aufl. 2005, Rn. 218/238; Götsche, FamRB 2008, 141, 142 sowie jurisPR-FamR 24/2006, Nr. 3; wohl auch OLG Zweibrücken, OLGR 2005, 947; Zimmermann, Prozesskostenhilfe, 3. Aufl. 2007, Rdnr. 50).
  • LAG Baden-Württemberg, 04.01.2011 - 18 Ta 8/10

    Prozesskostenhilfe - Berücksichtigung einer Abfindungszahlung und des

    Ob Arbeitslosengeld-II-Leistungen als Einkommen iSv. § 115 Abs. 1 Satz 2 ZPO anzusehen sind, ist zwar umstritten (dafür z.B.: OLG Stuttgart 19. September 2009 - 8 WF 139/08 - juris; OLG Stuttgart 19. September 2005 - 18 WF 181/05 - OLGR Stuttgart 2007, 967; dagegen: OLG Karlsruhe 22. August 2006 - 20 WF 106/06 - OLGR Karlsruhe 2006, 875).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 13.06.2006 - 6 WF 160/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,14993
OLG Hamm, 13.06.2006 - 6 WF 160/06 (https://dejure.org/2006,14993)
OLG Hamm, Entscheidung vom 13.06.2006 - 6 WF 160/06 (https://dejure.org/2006,14993)
OLG Hamm, Entscheidung vom 13. Juni 2006 - 6 WF 160/06 (https://dejure.org/2006,14993)
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Volltextveröffentlichungen (5)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2007, 155
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 23.06.2004 - XII ZB 61/04

    Beiordnung eines nicht am Prozessgericht zugelassenen Rechtsanwalts; Beiordnung

    Auszug aus OLG Hamm, 13.06.2006 - 6 WF 160/06
    Daran anknüpfend hat der BGH seine Rechtsprechung (BGH NJW 2003, 898 ff.), wonach die Zuziehung eines in der Nähe des Wohn- oder Geschäftsortes ansässigen Rechtsanwalts durch eine an einem auswärtigen Gericht klagende oder verklagte Partei im Regelfall eine Maßnahme zweckentsprechender Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung i.S.d. § 91 Abs. 2 Satz 1 ZPO darstellt, auch auf das Verfahren der Beiordnung eines Anwaltes im Rahmen der Prozesskostenhilfebewilligung erstreckt (BGH NJW 2004, 2749 ff.; dem folgend OLG Hamm, NJW 2005, 1724).

    Auch die nach der Rechtsprechung des BGH zu prüfende Alternative, am Wohnort einen Verkehrsanwalt und am Gerichtsort einen Hauptbevollmächtigten zu bestellen (BGH NJW 2004, 2749, 2751), führt hier nicht zu geringeren, sondern zu höheren Kosten.

  • BGH, 16.10.2002 - VIII ZB 30/02

    Erstattungsfähigkeit der Kosten des Unterbevollmächtigten

    Auszug aus OLG Hamm, 13.06.2006 - 6 WF 160/06
    Daran anknüpfend hat der BGH seine Rechtsprechung (BGH NJW 2003, 898 ff.), wonach die Zuziehung eines in der Nähe des Wohn- oder Geschäftsortes ansässigen Rechtsanwalts durch eine an einem auswärtigen Gericht klagende oder verklagte Partei im Regelfall eine Maßnahme zweckentsprechender Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung i.S.d. § 91 Abs. 2 Satz 1 ZPO darstellt, auch auf das Verfahren der Beiordnung eines Anwaltes im Rahmen der Prozesskostenhilfebewilligung erstreckt (BGH NJW 2004, 2749 ff.; dem folgend OLG Hamm, NJW 2005, 1724).
  • BVerfG, 04.02.2004 - 1 BvR 596/03

    Fortbestehendes Rechtsschutzinteresse für Verfassungsbeschwerde gegen Versagung

    Auszug aus OLG Hamm, 13.06.2006 - 6 WF 160/06
    Nach ständiger Rechtsprechung des BVerfG (vgl. BVerfG NJW 2004, 1789) ist jedoch durch Art. 3 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem allgemeinen Rechtsstaatsprinzip eine weitgehende Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten bei der Verwirklichung ihres Rechtsschutzes geboten.
  • OLG Nürnberg, 17.04.2001 - 10 WF 614/01

    Prozesskostenhilfe - Beiordnung eines Rechtsanwalts - keine Zulassung am

    Auszug aus OLG Hamm, 13.06.2006 - 6 WF 160/06
    Daraus haben viele Gerichte den Schluss gezogen, dass auswärtige, nicht bei dem Prozessgericht zugelassene Rechtsanwälte auch gegen ihren Willen nur zu den Bedingungen eines ortsansässigen Anwaltes beigeordnet werden (vgl. OLG Nürnberg, FamRZ 2002, 106; weitere Nachweise bei Zöller-Philippi, ZPO, 25. Aufl., § 121 Rn. 13).
  • OLG Hamm, 20.04.2005 - 5 WF 66/05

    Umfang der Beiordnung eines auswärtigen Rechtsanwalts

    Auszug aus OLG Hamm, 13.06.2006 - 6 WF 160/06
    Daran anknüpfend hat der BGH seine Rechtsprechung (BGH NJW 2003, 898 ff.), wonach die Zuziehung eines in der Nähe des Wohn- oder Geschäftsortes ansässigen Rechtsanwalts durch eine an einem auswärtigen Gericht klagende oder verklagte Partei im Regelfall eine Maßnahme zweckentsprechender Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung i.S.d. § 91 Abs. 2 Satz 1 ZPO darstellt, auch auf das Verfahren der Beiordnung eines Anwaltes im Rahmen der Prozesskostenhilfebewilligung erstreckt (BGH NJW 2004, 2749 ff.; dem folgend OLG Hamm, NJW 2005, 1724).
  • OLG Köln, 08.02.1994 - 25 WF 10/94
    Auszug aus OLG Hamm, 13.06.2006 - 6 WF 160/06
    Tilgungsraten auf ein Darlehen dürfen abgezogen werden, wenn es, wie hier, vor Prozessbeginn aufgenommen worden ist (OLG Köln, MDR 1995, 314).
  • OLG Hamburg, 04.04.1995 - 12 WF 44/95
    Auszug aus OLG Hamm, 13.06.2006 - 6 WF 160/06
    Wer auf die Benutzung eines Pkw nicht angewiesen ist, kann die Finanzierungskosten hierfür nicht abziehen, wenn diese in einem Missverhältnis zu seinem Einkommen stehen und es ihm zuzumuten ist, das Auto zu verkaufen und aus dem Erlös das Darlehen zurückzuzahlen, das er zum Ankauf des Autos aufgenommen hat (OLG Hamburg, FamRZ 1996, 42).
  • LAG Köln, 26.11.2010 - 1 Ta 270/10

    Berücksichtigung von Darlehensschulden bei der Prozesskostenhilfe

    Dementsprechend ist die Abzugsfähigkeit von Verbindlichkeiten, die in monatlichen Raten getilgt werden, nicht nur von der Rechtsprechung der erkennenden sowie anderer Kammern des Landesarbeitsgerichts Köln (LAG Köln v. 13.10.2010 - 1 Ta 297/10 - LAG Köln v. 17.06.2010 - 7 Ta 423/09 - LAG Köln v. 06.02.2008 - 14 Ta 388/07 - LAG Köln v. 24.10.2007 - 11 Ta 313/07 - LAG Köln v. 14.03.2003 - 3 (5) Ta 58/03; LAG v. 14.09.1998 - 2 Ta 217/98 -) sondern auch sonst in Rechtsprechung und Literatur anerkannt (z.B. BGH v. 15.11.1989 - IV b ZR 70/89 - NJW-RR 1990, 450; OLG Köln v. 08.02.1994 - 25 WF 10/94 - MDR 1995, 314; OLG Köln v. 12.09.1995 - 16 W 46/95 - FamRZ 1996, 873; OLG Hamm v. 13.06.2006 - 6 WF 160/06 - FamRZ 2007, 155; LAG Rheinland-Pfalz v. 07.01.2010 - 7 Ta 249/09 - bei juris; Zöller-Geimer, ZPO, 28. Aufl. 2010, § 115 Rn. 38 ZPO m. w. N.; Kalthoener/Büttner/Wrobel-Sachs, Prozess- und Verfahrenskostenhilfe, 5. Aufl. 2010 Rn. 294).
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