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   OLG Karlsruhe, 06.04.2009 - 5 WF 192/07   

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OLG Karlsruhe, 06.04.2009 - 5 WF 192/07 (https://dejure.org/2009,20169)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 06.04.2009 - 5 WF 192/07 (https://dejure.org/2009,20169)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 06. April 2009 - 5 WF 192/07 (https://dejure.org/2009,20169)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Fahrtkostenerstattung i.R.d. Prozesskostenhilfe (PKH); Berücksichtigung von Fahrtkosten bei der Prüfung der Bedürftigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 115 Abs. 1 S. 3 Nr. 1
    Berücksichtigung von Fahrtkosten bei der Prüfung der Bedürftigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2009, 1424
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 13.06.2012 - XII ZB 658/11

    Bedürftigkeitsprüfung im Verfahrenskostenhilfeverfahren in Familiensachen:

    Familiensenat] FamRZ 2009, 1424; Musielak/Fischer ZPO 9. Aufl. § 115 Rn. 11).

    Familiensenat] FamRZ 2009, 1424).

    Familiensenat] FamRZ 2009, 1424; OLG Nürnberg FamRZ 2008, 1961, 1962; Stein/Jonas/Bork ZPO 22. Aufl. § 115 Rn. 40).

  • BGH, 08.08.2012 - XII ZB 291/11

    Bedürftigkeitsprüfung im Verfahrenskostenhilfebewilligungsverfahren:

    Ein Verlangen, anlässlich der anstehenden Prozess- oder Verfahrensführung eine näher zur Arbeitsstätte gelegene Wohnung zu nehmen, um für die Verfahrenskosten selbst aufkommen zu können, wäre im Hinblick auf den Zweck der Verfahrenskostenhilfe, den Zugang zu den Gerichten jedermann in gleicher Weise zu eröffnen, nicht angemessen (vgl. auch LAG Baden-Württemberg Beschluss vom 2. September 2009 - 4 Ta 7/09 - juris Rn. 23; LAG Köln Beschluss vom 3. November 2010 - 3 Ta 257/10 - juris Rn. 6; vgl. auch OLG Karlsruhe FamRZ 2009, 1424).
  • OLG Frankfurt, 21.10.2009 - 4 WF 107/09
    Die im Rahmen der Prozesskostenhilfebewilligung vom Einkommen absetzbaren Fahrtkosten sind nach der Verordnung zur Durchführung des § 82 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch vom 28.11.1962, zuletzt geändert durch Art. 12 zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch vom 27.12.2003, und nicht entsprechend der unterhaltsrechtlichen Leitlinien der Oberlandesgerichte zu bestimmen (vgl. OLG Karlsruhe 5.ZS FamRZ 2009, 1424 f; FamRZ 2008, 69; OLG Karlsruhe 16. ZS FamRZ 2008, 2288 f; OLG Nürnberg FamRZ 2008, 1961 f) Bei der Ratenberechnung werden monatliche berufsbedingte Fahrtkosten in Höhe von 114, 40 EUR abgezogen, ausgehend von der angegebenen einfachen Entfernung zum Arbeitsplatz von 22 km und einer Pauschale von 5, 20 EUR pro Entfernungskilometer.

    Soweit teilweise vertreten wird, die im Rahmen der Prozesskostenhilfebewilligung vom Einkommen absetzbaren Fahrtkosten seien nicht nach dieser Verordnung, sondern entsprechend der unterhaltsrechtlichen Leitlinien der Oberlandesgerichte zu bestimmen (vgl. OLG Karlsruhe 5.ZS FamRZ 2009, 1424 f; FamRZ 2008, 69; OLG Karlsruhe 16. ZS FamRZ 2008, 2288 f; OLG Nürnberg FamRZ 2008, 1961 f), folgt der Senat dieser Auffassung nicht.

  • LG Landshut, 09.07.2010 - 2 Qs 153/10

    Anwaltsvergütung und Erstattung der Parteiauslagen im Straf- beziehungsweise

    Demgegenüber handelt es bei Entscheidungen, die sich für einen Kilometersatz von 0, 30 EUR aussprechen, um entweder die anderer Gerichtszweige (FG Köln Urteil vom 31.03.2008 Az. 14 K 2865/07 - nicht rechtskräftig) oder um Familiensenate (OLG Karlsruhe Beschluss vom 06.04.2009 Gz. 5 WF 192/07; Thüringisches OLG Beschluss vom 11.06.2009 Gz. 1 WF 126/09; OLG Celle Beschluss vom 09.07.2009 Gz. 12 WF 132/09), wobei die Rechtsprechung von Familiensenaten um die grundsätzliche Art des Ansatzes von Fahrtkosten sehr uneinheitlich ist und im Übrigen auch ihre Grundlage im BGB finden kann.
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