Weitere Entscheidung unten: OLG Braunschweig, 04.03.2008

Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 03.04.2008 - 8 WF 64/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,8130
OLG Naumburg, 03.04.2008 - 8 WF 64/08 (https://dejure.org/2008,8130)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 03.04.2008 - 8 WF 64/08 (https://dejure.org/2008,8130)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 03. April 2008 - 8 WF 64/08 (https://dejure.org/2008,8130)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ergänzungspflegschaft zugunsten des Vaters bei alleinigem Sorgerecht der Mutter; Ergänzungspflegschaft zum Zwecke der Geltendmachung von Kindesunterhalt gegen die Kindesmutter; Bestellung des Jugendamtes zum Ergänzungspfleger der Kinder für die Unterhaltsklage gegen die ...

  • Judicialis

    BGB § 1606 Abs. 3 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1606 Abs. 3 Satz 1
    Keine Anordnung einer Ergänzungspflegschaft beim alleinigen Sorgerecht der Kindesmutter - Leistung von Barunterhalt an den zur Vermögenssorge Berechtigten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    An wen geht der Barunterhalt?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2009, 60
  • FamRZ 2009, 619
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Dresden, 12.03.2010 - 24 UF 157/10

    Pfelgeverhältnis; Familienpflege; Vollzeitpflege; Pflegeperson; Grußmutter;

    Denn der Ergänzungspfleger kann die Zahlung des Kindesunterhaltes zu seinen Händen verlangen (a. A. wohl OLG Naumburg FamRZ 2009, 60 mit kritischer Anmerkung von Gießler, FamRZ 2009, 620).
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Rechtsprechung
   OLG Braunschweig, 04.03.2008 - 3 WF 79/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,22167
OLG Braunschweig, 04.03.2008 - 3 WF 79/07 (https://dejure.org/2008,22167)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 04.03.2008 - 3 WF 79/07 (https://dejure.org/2008,22167)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 04. März 2008 - 3 WF 79/07 (https://dejure.org/2008,22167)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 94 Abs. 3 S. 2 KostO; § 13a Abs. 1 FGG
    Verteilung der Kostentragungspflicht im Falle eines Antrags auf Abänderung der elterlichen Sorge

  • Wolters Kluwer

    Verteilung der Kostentragungspflicht im Falle eines Antrags auf Abänderung der elterlichen Sorge

  • rechtsportal.de

    KostO § 94 Abs. 3 S. 2; FGG § 13a Abs. 1
    Kostenentscheidung nach Ablehnung einer Verbleibensanordnung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2009, 60
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Karlsruhe, 20.06.2005 - 18 WF 249/04

    Erstattung außergerichtlicher Kosten bei Antragsrücknahme hinsichtlich einer

    Auszug aus OLG Braunschweig, 04.03.2008 - 3 WF 79/07
    Bei der Ermessensentscheidung sind insbesondere von Bedeutung der Ausgang des Verfahrens, die wirtschaftlichen Verhältnisse und das Verhalten der Beteiligten im Prozess (vgl. OLG Brandenburg aao.); eine Abweichung von der Regelkostenentscheidung setzt voraus, dass der Antragsteller die Aussichtslosigkeit des Verfahrens von vornherein erkannt hat oder das Verfahren durch ein schuldhaftes Verhalten veranlasst worden ist ( vgl. OLG Sachsen-Anhalt FamRZ 2005, 2077).

    Auch eine Antragsrücknahme zieht nicht notwendig die Kostentragungspflicht nach sich (OLG Karlsruhe FamRZ 2005, 2077 .).

  • OLG Köln, 08.08.2006 - 4 UF 118/06

    Kostenentscheidung bei übereinstimmende Erledigungserklärung im

    Auszug aus OLG Braunschweig, 04.03.2008 - 3 WF 79/07
    Die Auferlegung solcher Kosten bedarf daher einer besonderen Rechtfertigung (vgl. OLG Köln, OLGR 2007, 129 f.; OLG Brandenburg, FamRZ 2002, 1356 f. [OLG Brandenburg 26.07.2001 - 10 WF 53/01] ).
  • OLG Brandenburg, 10.02.2005 - 10 WF 22/05

    Auferlegung außergerichtlicher Kosten in Familienstreitigkeit bei fehlender

    Auszug aus OLG Braunschweig, 04.03.2008 - 3 WF 79/07
    Sowohl bei der Auferlegung gerichtlicher Kosten als auch bei der Auferlegung außergerichtlicher Kosten nach § 13 a Abs. 1 Satz 1 FGG ist in Familienstreitigkeiten Zurückhaltung geboten (vgl. Oberlandesgericht Brandenburg, FamRZ 2005, 2078).
  • OLG Brandenburg, 26.07.2001 - 10 WF 53/01

    Grundsatz der Zurückhaltung bei der Anordnung der Erstattung der Gerichtskosten

    Auszug aus OLG Braunschweig, 04.03.2008 - 3 WF 79/07
    Die Auferlegung solcher Kosten bedarf daher einer besonderen Rechtfertigung (vgl. OLG Köln, OLGR 2007, 129 f.; OLG Brandenburg, FamRZ 2002, 1356 f. [OLG Brandenburg 26.07.2001 - 10 WF 53/01] ).
  • OLG Dresden, 19.07.2011 - 21 WF 656/11

    Erhebung Gerichtskosten

    Nach der wohl überwiegenden Auffassung war die Beteiligung der Pflegeeltern an den Gerichtskosten nicht schon von vornherein nach dem Wortlaut von § 2 Nr. 2 KostO ausgeschlossen, wohl aber die Ausnahme und nur dann veranlasst, wenn dies aufgrund konkreter Umstände geboten erschien (OLG Köln, FamRZ 2011, S. 842, juris Rn. 2 ff.; OLG Braunschweig, FamRZ 2009, S. 60 f., juris Rn. 3 ff.; OLG Karlsruhe, Beschl. v. 14.07.2006, Az.: 16 WF 100/04, juris Rn. 3 f.; OLG Koblenz, FamRZ 2002, S. 1577, juris Rn. 3; OLG Celle, FamRZ 2004, S. 390 f.; juris Rn. 8).
  • OLG Köln, 05.02.2010 - 25 WF 12/10

    Kostentragung im Verfahren auf Erlass einer Verbleibensanordnung eines

    Wie das Amtsgericht unter Bezugnahme auf eine Entscheidung des OLG Braunschweig (FamRZ 2009, 60) insoweit zutreffend ausführt, kommt eine Kostenauferlegung jedenfalls nur dann in Betracht, wenn dies aufgrund der konkreten Umstände des Einzelfalles geboten ist, insbesondere unter Berücksichtigung des Ausgangs des Verfahrens, der wirtschaftlichen Verhältnisse und des Verhaltens der Beteiligten im Verfahren.
  • AG Köln, 18.11.2009 - 312 F 238/08
    Eine Auferlegung der Kosten auf den Antragsteller setzt voraus, dass dieser die Aussichtslosigkeit des Verfahren von Vornherein erkannt hat oder das Verfahren durch ein schuldhaftes Verhalten veranlasst worden ist (vgl. OLG Braunschweig, FamRZ 2009, 60; OLG Sachsen-Anhalt, FamRZ 2005, 2077).
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