Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 30.01.2012 - 3 W 40/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,53823
OLG Koblenz, 30.01.2012 - 3 W 40/12 (https://dejure.org/2012,53823)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 30.01.2012 - 3 W 40/12 (https://dejure.org/2012,53823)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 30. Januar 2012 - 3 W 40/12 (https://dejure.org/2012,53823)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,53823) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Betreuerhaftung, Aufkärungsversäumnis, Bankgeschäfte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Geschäftsunfähige können nicht rechtsgeschäftlich handeln

Papierfundstellen

  • FamRZ 2013, 69
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 29.05.1978 - II ZR 166/77

    doppelte Kontogutschrift (Konsul) - Girovertrag, Stornorecht, Saldoanerkennung,

    Auszug aus OLG Koblenz, 30.01.2012 - 3 W 40/12
    Im Rahmen eines bestehenden Girovertrages obliegen dem Kunden Kontroll- und Anzeigepflichten im Hinblick auf fehlerhafte oder falsche Buchungen (BGHZ 72, 9; 73, 207; Prütting/Fehrenbacher, BGB, § 676g Rn. 17).
  • BGH, 29.01.1979 - II ZR 148/77

    Genehmigungsfiktion in den AGB der Sparkassen bei Tageskontoauszügen

    Auszug aus OLG Koblenz, 30.01.2012 - 3 W 40/12
    Im Rahmen eines bestehenden Girovertrages obliegen dem Kunden Kontroll- und Anzeigepflichten im Hinblick auf fehlerhafte oder falsche Buchungen (BGHZ 72, 9; 73, 207; Prütting/Fehrenbacher, BGB, § 676g Rn. 17).
  • OLG Schleswig, 28.04.2016 - 5 U 36/15

    Geschäftsunfähigkeit; Entreicherung; Informationspflichten des

    Die Beklagte selbst haftet aufgrund ihrer Geschäftsunfähigkeit wegen einer solchen Pflichtverletzung nicht, § 280 Abs. 1 Satz 2 BGB ; eine Betreuerin, deren Pflichtverletzung sie sich nach § 278 BGB zurechnen lassen müsste, war im Zeitpunkt der Abhebungen noch nicht bestellt (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 30. Januar 2012 - 3 W 40/12, [...] Rn. 9).
  • OLG Frankfurt, 29.05.2019 - 2 U 121/18

    Außerordentliche Kündigung eines Heimvertrages mit einer schwerstbehinderten

    Dabei ist der Beklagten das Verhalten ihrer Betreuerin zuzurechnen (§ 278 S. 1, § 1902 BGB; vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 13.5.2015, Az. 6 U 124/14; OLG Koblenz, FamRZ 2013, 69 f. AG Hamburg, ZMR 2016, 882 ff.; vgl. auch BGH, NJW 1958, 670 f.).
  • OLG Karlsruhe, 13.05.2015 - 6 U 124/14
    (1) Allerdings hat das Landgericht zu Recht angenommen, dass sich der Betreute das fehlerhafte Verhalten des Betreuenden gemäß § 278 BGB zurechnen lassen muss, soweit der Betreuer innerhalb des ihm übertragenen Aufgabenkreises tätig ist und den Betreuten kraft des gesetzlich geregelten Vertretungsrechts vertritt (vgl. OLG Koblenz, FamRZ 2013, 69, 70 mwN.).
  • LG Krefeld, 15.05.2015 - 3 O 315/14

    Schadensersatzanspruch durch Abschluss eines schwebend unwirksamen

    Auch muss sich der Betreute - hier der Kläger - ein fehlerhaftes Verhalten seiner damaligen Betreuerin nach § 278 BGB zurechnen lassen, soweit sie ihn innerhalb des ihr übertragenen Aufgabenkreises und kraft des gesetzlich geregelten Vertretungsrechts vertritt (vgl. hierzu Grüneberg in: Palandt, BGB, 74. Aufl. 2015, § 278 BGB Rdnr. 5; OLG Koblenz, Beschluss vom 20.01.2012, Az. 3 W 40/12, zitiert nach juris Rdnr. 9; OLG Hamm, Beschluss vom 15.05.2014, Az. 6 UF 125/13, zitiert nach juris Rdnr. 28).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht