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OLG Koblenz, 30.01.2012 - 3 W 40/12 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Geschäftsunfähige können nicht rechtsgeschäftlich handeln
Papierfundstellen
- FamRZ 2013, 69
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 29.05.1978 - II ZR 166/77
doppelte Kontogutschrift (Konsul) - Girovertrag, Stornorecht, Saldoanerkennung, …
- BGH, 29.01.1979 - II ZR 148/77
Genehmigungsfiktion in den AGB der Sparkassen bei Tageskontoauszügen
Auszug aus OLG Koblenz, 30.01.2012 - 3 W 40/12
Im Rahmen eines bestehenden Girovertrages obliegen dem Kunden Kontroll- und Anzeigepflichten im Hinblick auf fehlerhafte oder falsche Buchungen (BGHZ 72, 9; 73, 207;… Prütting/Fehrenbacher, BGB, § 676g Rn. 17).
- OLG Schleswig, 28.04.2016 - 5 U 36/15
Geschäftsunfähigkeit; Entreicherung; Informationspflichten des …
Die Beklagte selbst haftet aufgrund ihrer Geschäftsunfähigkeit wegen einer solchen Pflichtverletzung nicht, § 280 Abs. 1 Satz 2 BGB ; eine Betreuerin, deren Pflichtverletzung sie sich nach § 278 BGB zurechnen lassen müsste, war im Zeitpunkt der Abhebungen noch nicht bestellt (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 30. Januar 2012 - 3 W 40/12, [...] Rn. 9). - OLG Frankfurt, 29.05.2019 - 2 U 121/18
Außerordentliche Kündigung eines Heimvertrages mit einer schwerstbehinderten …
Dabei ist der Beklagten das Verhalten ihrer Betreuerin zuzurechnen (§ 278 S. 1, § 1902 BGB; vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 13.5.2015, Az. 6 U 124/14; OLG Koblenz, FamRZ 2013, 69 f. AG Hamburg, ZMR 2016, 882 ff.; vgl. auch BGH, NJW 1958, 670 f.). - OLG Karlsruhe, 13.05.2015 - 6 U 124/14 (1) Allerdings hat das Landgericht zu Recht angenommen, dass sich der Betreute das fehlerhafte Verhalten des Betreuenden gemäß § 278 BGB zurechnen lassen muss, soweit der Betreuer innerhalb des ihm übertragenen Aufgabenkreises tätig ist und den Betreuten kraft des gesetzlich geregelten Vertretungsrechts vertritt (vgl. OLG Koblenz, FamRZ 2013, 69, 70 mwN.).
- LG Krefeld, 15.05.2015 - 3 O 315/14
Schadensersatzanspruch durch Abschluss eines schwebend unwirksamen …
Auch muss sich der Betreute - hier der Kläger - ein fehlerhaftes Verhalten seiner damaligen Betreuerin nach § 278 BGB zurechnen lassen, soweit sie ihn innerhalb des ihr übertragenen Aufgabenkreises und kraft des gesetzlich geregelten Vertretungsrechts vertritt (…vgl. hierzu Grüneberg in: Palandt, BGB, 74. Aufl. 2015, § 278 BGB Rdnr. 5; OLG Koblenz, Beschluss vom 20.01.2012, Az. 3 W 40/12, zitiert nach juris Rdnr. 9; OLG Hamm…, Beschluss vom 15.05.2014, Az. 6 UF 125/13, zitiert nach juris Rdnr. 28).