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   OLG Hamm, 06.01.1988 - 6 UF 238/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,3182
OLG Hamm, 06.01.1988 - 6 UF 238/87 (https://dejure.org/1988,3182)
OLG Hamm, Entscheidung vom 06.01.1988 - 6 UF 238/87 (https://dejure.org/1988,3182)
OLG Hamm, Entscheidung vom 06. Januar 1988 - 6 UF 238/87 (https://dejure.org/1988,3182)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Statthaftigkeit der Vollstreckungsgegenklage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 767 Abs. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1988, 745
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Frankfurt, 29.08.2007 - 5 UF 101/06

    Hausratsteilung: Nutzungsvergütung als Schadensersatz des Wohnungseigentümers

    Allerdings ergibt sich aus der in der Verfügung vom 12.07.2006 zitierten Entscheidung des OLG Hamm, FamRZ 88, 745, dass auch die Rechtsbehelfe der Zivilprozessordnung angewendet werden können (§§ 323 und 767 ZPO), wenn das Rechtsschutzbedürfnis nicht gerade auf die Abänderung der Grundentscheidung gerichtet ist, weil sich wesentliche Änderungen der tatsächlichen Verhältnisse ergeben hätte, sondern allein darauf, dass die titulierte Zahlungsverpflichtung in dem erkannten Umfange noch besteht.
  • OLG Saarbrücken, 22.11.2001 - 6 UF 60/01

    Herausgabe im Rahmen eines Hausratsteilungsverfahrens; Herausgabevollstreckung

    Die Vollstreckungsgegenklage nach §§ 794 Abs. 1 Nr. 1, 795, 767 ZPO ist wegen der Verweisung auf die Vorschriften der ZPO für die Zwangsvollstreckung in § 16 Abs. 3 HausratsVO auch gegenüber - wie hier - im Hausratsverteilungsverfahren geschaffenen Vollstreckungstiteln statthaft (OLG Hamm, FamRZ 1988, 745; Erman-Dieckmann, BGB, 10. Aufl., § 16 HausratsVO, Rz. 5; HausrVO-Fehmel, § 16, Rz. 12).
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