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   OLG Köln, 30.11.1995 - 10 UF 13/95   

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https://dejure.org/1995,3425
OLG Köln, 30.11.1995 - 10 UF 13/95 (https://dejure.org/1995,3425)
OLG Köln, Entscheidung vom 30.11.1995 - 10 UF 13/95 (https://dejure.org/1995,3425)
OLG Köln, Entscheidung vom 30. November 1995 - 10 UF 13/95 (https://dejure.org/1995,3425)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausgestaltung der Bemessung des nachehelichen Versorgungsausgleichsanspruchs unter Berücksichtigung von Rentenanwartschaften

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1587 Abs. 1 S. 2
    Versorgungsausgleich und durch einmalige Nachzahlung begründete Rentenanwartschaften - Versorgungsausgleich, Rentenanwartschaft, Nachzahlung, Vermögensauseinandersetzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1996, 1549
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 11.03.1992 - XII ZB 172/90

    Nichtbrücksichtigung von Anwartschaften bei Nachentrichtung freiwilliger Beiträge

    Auszug aus OLG Köln, 30.11.1995 - 10 UF 13/95
    Der BGH hat bereits in einer Entscheidung vom 11.3.1992 (NJW 92, 1888) ausgeführt, daß Rentenanwartschaften nicht in den Versorgungsausgleich einzubeziehen sind, die durch eine Nachzahlung aus Mitteln begründet wurden, die durch vorzeitigen Zugewinnausgleich erlangt worden waren.
  • BGH, 27.03.1985 - IVb ZB 789/81

    Einbeziehung von durch nach Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags entrichtete

    Auszug aus OLG Köln, 30.11.1995 - 10 UF 13/95
    Nach dem sogenannten "In-Prinzip" ist für die Einbeziehung von Rentenanwartschaften in den Versorgungsausgleich nicht maßgebend, für welchen Zeitraum sie erworben wurden, sondern ob sie während der Ehe begründet worden sind (vgl. BGH FamRZ 85, 687 ff.).
  • OLG Köln, 31.03.2011 - 27 UF 217/10

    Durchführung des Versorgungsausgleichs hinsichtlich Anrechten aus einer privaten

    Die genannte Rechtsprechung des BGH ist auf Fallkonstellationen ausgedehnt worden, in denen sich die Eheleute am Ende der Ehezeit über das erwirtschaftete Vermögen auseinandergesetzt haben, in dem sie Gütertrennung vereinbart und das erwirtschaftete Vermögen auseinandergesetzt haben (vgl. OLG Zweibrücken, OLGR 2002, 346 ff; KG FamRZ 2003, 39 ff; OLG Köln, FamRZ 1996, 1549).
  • OLG Karlsruhe, 22.01.2004 - 16 UF 181/03

    Versorgungsausgleich: Herausnahme eines in den Zugewinnausgleich einbezogenen

    Dieser Beurteilung steht die Entscheidung des BGH vom 11.03.1992 (FamRZ 1992, 770; siehe auch OLG Köln, FamRZ 1996, 1549 für einen ähnlichen Sachverhalt) entgegen der Ansicht der Antragstellerin nicht entgegen.
  • OLG Koblenz, 20.12.2000 - 13 UF 548/00

    Versorgungsausgleich - Rentenanwartschaften durch Beitragsnachentrichtung während

    Eine Ausnahme ergibt sich von diesem Grundsatz zwar dann, wenn die Nachentrichtung von Beiträgen aus Mitteln des Zugewinnausgleichs erfolgt, da das gesetzliche Ausgleichssystem, wie sich aus § 1587 Abs. 3 BGB ergibt, vorsieht, dass ein Vermögenswert der Eheleute entweder dem Versorgungsausgleich oder dem güterrechtlichen Ausgleich unterliegt (vgl. BGH FamRZ 1992, 790, 791; OLG Köln FamRZ 96, 1549, 1550).
  • AG Heinsberg, 16.11.2010 - 30 F 63/10

    Ehescheidung mit Versorgungsausgleich

    Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist sodann auf Fälle ausgeweitet worden, in denen ein Ehegatte aus seinem Vermögen Rentenanwartschaften begründet, nachdem sich die Ehegatten in einer notariellen Trennungsvereinbarung in der Weise auseinandersetzen, dass sie Gütertrennung vereinbaren und für die Vergangenheit den Zugewinnausgleich ausschließen (KG FamRZ 2003, 39 f.; OLG Köln FamRZ 1996, 1549 f.).
  • OLG Zweibrücken, 14.02.2002 - 6 UF 5/00

    Versorgungsausgleich: Einbeziehung von Anwartschaften aus einer

    Für eine solche vertragliche Regelung kann nichts anderes gelten als für den vorzeitigen Zugewinnausgleich nach den gesetzlichen Vorschriften (vgl. OLG Nürnberg EzFamR aktuell 1995, 2; OLG Köln FamRZ 1996, 1549).
  • KG, 08.08.2002 - 16 UF 86/02

    Einbeziehung von Vermögenswerten in Versorgungs- und Zugewinnausgleich

    Auch mit einem Verzicht auf eine Ausgleichsforderung ist der Zugewinn geregelt und die dortigen Bilanzposten sind dem Versorgungsausgleich selbstverständlich entzogen (vgl. zu einer vergleichbaren Fallgestaltung: OLG Köln FamRZ 1996 1549 f. = OLG Report 1996, 109 f.).
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