Rechtsprechung
BGH, 25.02.1958 - I ZR 181/56 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- GRUR 1958, 334
- DB 1958, 396
Wird zitiert von ... (9) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 26.02.1953 - III ZR 214/50
Revision. Berücksichtigung neuen Rechts
Auszug aus BGH, 25.02.1958 - I ZR 181/56
Das Gesetz über Arbeitnehmererfindungen legt sich in § 43 hinsichtlich der Meldepflicht für Diensterfindungen und freie Erfindungen rückwirkende Kraft bei, so daß dieses Gesetz bei der Revisionsentscheidung zu berücksichtigen ist, obwohl es bei Verkündung des Berufungsurteils noch nicht gegolten hat (Bestätigung von BGHZ 9, 101 [BGH 26.02.1953 - III ZR 214/50] ).Der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat mit seiner Entscheidung vom 26. Februar 1953 (BGHZ 9, 101 f [BGH 26.02.1953 - III ZR 214/50] ) diese ältere Rechtsprechung aufgegeben.
- BGH, 12.04.2011 - X ZR 72/10
Initialidee
Die Meldepflicht hat nicht nur die allgemeine Unterrichtung des Arbeitgebers von durchgeführten Arbeiten zum Zweck, sondern soll den Arbeitgeber gerade auf vom Arbeitnehmer getätigte Erfindungen hinweisen, um ihm die Frage einer Inanspruchnahme oder der Freigabe nahezubringen (vgl. BGH, Urteil vom 25. Februar 1958 - I ZR 181/56, GRUR 1958, 324 - Mitteilungs- und Meldepflicht). - BGH, 17.01.1995 - X ZR 130/93
Ansprüche des Arbeitgebers wegen widerrechtlicher Entnahme einer …
Die Meldepflicht hat nicht nur die allgemeine Unterrichtung des Arbeitgebers von den durchgeführten Arbeiten zum Zweck, sondern soll den Arbeitgeber gerade auf vom Arbeitnehmer getätigte Erfindungen hinweisen, um ihm die Frage einer Inanspruchnahme oder der Freigabe nahezubringen (vgl. BGH, Urt. v. 25.02.1958 - I ZR 181/56, MDR 1958, 406 = LM Nr. 42 zu § 549 ZPO). - BGH, 28.06.1985 - V ZR 43/84
Wirkung eines klageabweisenden Urteils gegen einen Miteigentümer
Das Revisionsgericht hat grundsätzlich jedes nach Erlaß des Berufungsurteils ergangene neue Gesetz zu berücksichtigen, sofern es das streitige Rechtsverhältnis nach seinem zeitlichen Geltungswillen erfaßt (BGHZ 9, 101 [BGH 26.02.1953 - III ZR 214/50]; 36, 348, 351 [BGH 21.02.1962 - V ZR 144/60]; BGH Urteile v. 25. Februar 1958, I ZR 181/56, LM ZPO § 549 Nr. 2 undv.
- BGH, 18.03.2003 - X ZR 19/01
"Gehäusekonstruktion"; Anfechtung einer Vergütungsvereinbarung für eine …
Die Fiktionsregelung geht von einer - nicht ordnungsgemäßen - Meldung aus, die zwar den Voraussetzungen des § 5 Abs. 1 ArbEG, nicht aber denen des Abs. 2 entspricht (BGH, Urt. v. 25.2.1958 - I ZR 181/56, GRUR 1958, 334, 337 - Mitteilungs- und Meldepflicht). - BGH, 20.11.1962 - I ZR 40/61
Voraussetzungen für einen Auskunftsanspruch nach dem Arbeitgebererfindungsgesetz …
Diese Rückwirkungsklausel kann indessen ihrem Schutzzweck entsprechend nur sinngemäß ausgelegt werden (vgl. BGH GRUR 1958, 334, 336 - Mitteilungs- und Meldepflicht; GRUR 1962, 305, 307 - Federspannverrichtung). - OLG Düsseldorf, 12.03.2009 - 2 U 72/06
Umfang einer Pauschalabfindung für Arbeitnehmererfindungen
Denn die Ausnahmeregelung greift nur dann ein, wenn - was hier aus den oben angeführten Gründen jedoch nicht der Fall ist - eine Meldung vorliegt, die zumindest den Anforderungen des § 5 Abs. 1 ArbEG genügt (…BGH a.a.O. - Gehäusekonstruktion; BGH, GRUR 1958, 334, 337 - Mitteilungs- und Meldepflicht;… Busse/Keukenschrijver, a.a.O., § 5 ArbEG Rdn. 11). - BGH, 24.11.1961 - I ZR 156/59 Infolgedessen muß die Anwendung der früheren Bestimmungen auf die Inanspruchnahme als solche beschränkt bleiben, während für die Melde- und Mitteilungspflicht eine differenzierende Beurteilung anhand der neuen Vorschriften der §§ .5, 18 ArbEG am Platze ist (BGH in GRUR 1958, 334, 336).
- BGH, 14.07.1966 - Ia ZR 58/64
Grundlagen für die Annahme einer Diensterfindung eines Arbeitnehmers - Gruppe der …
Diese Meldung, welche nach § 5 des am 1. Oktober 1957 in Kraft getretenen Gesetzes über Arbeitnehmererfindungen zu beurteilen ist (vgl. BGH GRUR 1958, 334, 336), entspricht, wie die Revision (…vgl. RevBegr. a.a.O., S. 20) einräumt, nicht nur den Formerfordernissen des Abs. 1 Satz 1 der bezeichneten Vorschrift, sondern auch den Anforderungen, welche Abs. 2 an den Inhalt einer Erfindungsmeldung stellt. - BGH, 24.11.1961 - I ZR 156/52
Rechtsmittel
Infolgedessen muß die Anwendung der früheren Bestimmungen auf die Inanspruchnahme als solche beschränkt bleiben, während für die Melde- und Mitteilungspflicht eine differenzierende Beurteilung anhand der neuen Vorschriften der §§ 5, 18 ArbEG am Platze ist (BGH in GRUR 1958, 334, 336).