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   BGH, 04.06.1969 - I ZR 115/67   

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BGH, 04.06.1969 - I ZR 115/67 (https://dejure.org/1969,1013)
BGH, Entscheidung vom 04.06.1969 - I ZR 115/67 (https://dejure.org/1969,1013)
BGH, Entscheidung vom 04. Juni 1969 - I ZR 115/67 (https://dejure.org/1969,1013)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Streit unter Mehlherstellern über die Verwendung einer Warenbezeichnung - Vorliegen einer Verwechselungsgefahr - Verwirkung zeichenrechtlicher Ansprüche

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1969, 1485
  • MDR 1969, 732
  • GRUR 1969, 694
  • DB 1969, 1507
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 11.05.1966 - Ib ZB 8/65

    Bürgerlichrechtliche Tatbestände im zeichenrechtlichen Widerspruchsverfahren

    Auszug aus BGH, 04.06.1969 - I ZR 115/67
    Aus dem Recht zur Benutzung der Firma "B.mühle GmbH N." läßt sich keine Befugnis herleiten, durch Einführung eines verwechslungsfähigen Warenzeichens noch stärker in prioritätsältere Kennzeichenrechte eines Mitbewerbers einzugreifen (vgl. BGHZ 45, 246, 249 [BGH 11.05.1966 - Ib ZB 8/65] - Merck; vgl. ferner das zur Veröffentlichung bestimmte Urteil I ZR 131/66 vom 21. Mai 1969 - F.), namentlich dann nicht, wenn es sich - wie im Streitfall - um eine willkürlich wählbare Fantasiebezeichnung handelt.

    Der erkennende Senat hat diese Frage in der Merck-Entscheidung offengelassen, jedoch angedeutet, für diesen Standpunkt könne die Erwägung sprechen, daß der aus Treu und Glauben hergeleitete Verwirkungseinwand regelmäßig seine Grenze in dem Besitzstand finde, den sich der Verletzer bis zum Einschreiten des besser berechtigten Verletzten geschaffen habe (BGHZ 45, 246, 250) [BGH 11.05.1966 - Ib ZB 8/65] .

  • BGH, 30.01.1963 - Ib ZR 118/61

    Bleiarbeiter

    Auszug aus BGH, 04.06.1969 - I ZR 115/67
    Der Einwand der Verwirkung greift dann durch, wenn zeichenrechtliche Ansprüche so spät geltend gemacht werden, daß der Verletzer, der inzwischen einen wertvollen Besitzstand an der angegriffenen Bezeichnung erlangt hat, auf Grund des Verhaltens des Berechtigten annehmen durfte, dieser werde der Benutzung der Bezeichnung nicht mehr entgegentreten, und wenn daher eine verspätete Geltendmachung der Ansprüche auch unter Berücksichtigung aller sonstigen Umstände als unzulässige Rechtsausübung anzusehen ist (BGH GRUR 1963, 478, 480 - Bleiarbeiter; 1967, 490, 494 - Pudelzeichen).

    Wenn in dem Bleiarbeiter-Fall (GRUR 1963, 478, 480) eine erneute Untätigkeit von mehr als drei Jahren nach Beendigung einer zeichenrechtlichen Auseinandersetzung als ausreichend für eine Verwirkung erachtet wurde, dann können die Beklagten daraus nichts zu ihren Gunsten herleiten, weil in dem damaligen Fall der Widerspruch im Gegensatz zum Streitfall zurückgewiesen worden war und daher die damalige Beklagte eher Anlaß zur Annahme einer Duldung hatte, zumal das beanstandete Zeichen in dem damaligen Fall schon vor der ersten Auseinandersetzung fünfzehn Jahre lang redlich benutzt worden war.

  • BGH, 15.06.1956 - I ZR 71/54

    Kennzeichnungsschutz. Vorübergehende Betriebseinstellung

    Auszug aus BGH, 04.06.1969 - I ZR 115/67
    Doch ist in einem solchen Falle in der Regel eine längere Zeitdauer erforderlich als bei einer von Anfang an gutgläubigen Benutzung (BGHZ 21, 66 - Hausbücherei; 34, 345, 346 - Cuypers), wobei nicht allein diese Zeitdauer, sondern auch Art und Umfang des erworbenen Besitzstandes ins Gewicht fallen.
  • BGH, 08.07.1964 - Ib ZR 177/62

    Pudelzeichen

    Auszug aus BGH, 04.06.1969 - I ZR 115/67
    Der Einwand der Verwirkung greift dann durch, wenn zeichenrechtliche Ansprüche so spät geltend gemacht werden, daß der Verletzer, der inzwischen einen wertvollen Besitzstand an der angegriffenen Bezeichnung erlangt hat, auf Grund des Verhaltens des Berechtigten annehmen durfte, dieser werde der Benutzung der Bezeichnung nicht mehr entgegentreten, und wenn daher eine verspätete Geltendmachung der Ansprüche auch unter Berücksichtigung aller sonstigen Umstände als unzulässige Rechtsausübung anzusehen ist (BGH GRUR 1963, 478, 480 - Bleiarbeiter; 1967, 490, 494 - Pudelzeichen).
  • BGH, 07.03.1961 - I ZR 2/60

    Verwirkung (Kennzeichnungsrechte)

    Auszug aus BGH, 04.06.1969 - I ZR 115/67
    Doch ist in einem solchen Falle in der Regel eine längere Zeitdauer erforderlich als bei einer von Anfang an gutgläubigen Benutzung (BGHZ 21, 66 - Hausbücherei; 34, 345, 346 - Cuypers), wobei nicht allein diese Zeitdauer, sondern auch Art und Umfang des erworbenen Besitzstandes ins Gewicht fallen.
  • BGH, 21.05.1969 - I ZR 131/66

    Klage gegen warenzeichenmäßigen Gebrauch der Bezeichnungen "Rudolf F." und

    Auszug aus BGH, 04.06.1969 - I ZR 115/67
    Aus dem Recht zur Benutzung der Firma "B.mühle GmbH N." läßt sich keine Befugnis herleiten, durch Einführung eines verwechslungsfähigen Warenzeichens noch stärker in prioritätsältere Kennzeichenrechte eines Mitbewerbers einzugreifen (vgl. BGHZ 45, 246, 249 [BGH 11.05.1966 - Ib ZB 8/65] - Merck; vgl. ferner das zur Veröffentlichung bestimmte Urteil I ZR 131/66 vom 21. Mai 1969 - F.), namentlich dann nicht, wenn es sich - wie im Streitfall - um eine willkürlich wählbare Fantasiebezeichnung handelt.
  • OLG Frankfurt, 04.08.2005 - 6 U 33/00

    Unternehmensbezeichnung; Firma; Bezeichnung; Kennzeichen; Verwechslungsgefahr

    Eine entsprechende Zurechnung kann sogar dann erfolgen, wenn keine Rechtsnachfolge im eigentlichen Sinne, sondern nur eine damit vergleichbare Situation vorliegt; so ist der Verwirkungseinwand u.a. einem Betriebspächter, einer Komplementär-GmbH und einer Konzerntochter als Repräsentantin ihrer Muttergesellschaft zugebilligt worden (vgl. BGH, GRUR 1969, 694, 697 - Brillant; GRUR 1981, 60, 63 - Sitex; GRUR 1998, 1034, 1037 - Makalu).

    Vor allem sind die aus der älteren Rechtsprechung (vgl. BGH, GRUR 1969, 694, 697 - Brillant; GRUR 1981, 60, 62 f. - Sitex) ableitbaren Grundsätze durch das Inkrafttreten des Umwandlungsgesetzes im Jahre 1994 nicht hinfällig geworden.

  • BGH, 04.03.1993 - I ZR 65/91

    Ausschluß des Rechtsschutzbedürfnisses für Leistungsklage - Keine

    Dem liegt die Erwägung zugrunde, daß der Verwirkungseinwand, der auf einen im Vertrauen auf die Benutzungsberechtigung geschaffenen schutzwürdigen Besitzstand gegründet ist, nicht dazu führen darf, neue, zusätzliche Rechtspositionen des Benutzers zu schaffen und damit die Rechtslage des nach Treu und Glauben nur in bestimmten Grenzen (ausnahmsweise) schutzwürdigen Rechtsverletzers über diese Grenzen hinaus zu erweitern (vgl. BGH, Urt. v. 4.6. 1969 - I ZR 115/67, GRUR 1969, 694, 697 = WRP 1969, 408 - Brillant; Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 17. Aufl., Einl. UWG Rdn. 445; Großkomm/Köhler, Vor § 13 UWG Rdn. 483).
  • BGH, 26.09.1980 - I ZR 69/78

    Anspruch auf Untersagung des firmenrechtlichen oder warenzeichenrechtlichen

    Anderes ergibt sich auch nicht, wie die Revision meint, aus der Entscheidung des Senats vom 4. Juni 1969 (GRUR 1969, 694, 696 - Brillant), denn bei der dort zu beurteilenden Bezeichnung "Simon's-Brillant" - lag eine Besonderheit insofern vor, als der Bestandteil "Brillant" im Publikum als gehobene Qualitätsangabe, also als Sortenbezeichnung wirkte, während in der geänderten Form "Neusser-Brillant" wegen der Farblosigkeit des örtlichen Hinweises der Bestandteil "Brillant" eine eher kennzeichnungsmäßige Bedeutung erlangt hatte.

    Der Senat hat in der "Brillant"-Entscheidung (BGH GRUR 1969, 694) den Verwirkungseinwand, der dort dem verpachteten Unternehmen zustand, auch dem Pächter zugebilligt, der den gepachteten Betrieb wie eine Zweigniederlassung geführt hatte, solange das Pachtverhältnis andauere (a.a.O. S. 697 unter 3.).

  • OLG Köln, 08.12.2000 - 6 U 28/97

    Verwirkung wettbewerbsrechtlicher Ansprüche - Geltendmachung durch

    Der (vermeintliche) Verletzer kann sich mit dem gegenüber seiner Inanspruchnahme erhobenen Einwand der Verwirkung dann durchsetzen, wenn ein gegen die Verwendung eines Kennzeichens gerichteter Anspruch so spät geltend gemacht wird, dass der (vermeintliche) Verletzer, der inzwischen einen wertvollen Besitzstand an der angegriffenen Bezeichnung erlangt hat, aufgrund des Verhaltens des Berechtigten annehmen durfte, dieser werde der Benutzung der Bezeichnung nicht mehr entgegentreten, und wenn daher eine verspätete Geltendmachung der Ansprüche auch unter Berücksichtigung aller sonstigen Umstände als unzulässige Rechtsausübung anzusehen ist (vgl. BGH GRUR 1969, 694/696 -"Billant"-; Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 21. Auflage, Einleitung UWG, Rdn. 428 ff/430).

    Ausnahmen gelten jedoch dann, wenn ein Dritter Rechtsnachfolger des Verletzers ist oder ein damit vergleichbarerer Sachverhalt vorliegt (vgl. BGH GRUR 1981, 60/63 -"Sitex"; BGH GRUR 1969, 694/697 -"Brillant"-).

  • BGH, 26.09.1991 - I ZR 177/89

    Warenzeichenübertragung bei Mitübertragung des Geschäftsbetriebs - Verwirkung des

    Ein solches Vertrauen auf ein Recht zur Benutzung einer Kennzeichnung kann jedoch unter Verwirkungsgesichtspunkten nicht die Eintragung dieser Kennzeichnung als Warenzeichen rechtfertigen (vgl. BGH, Urt. v. 4.6.1969 - I ZR 115/67, GRUR 1969, 694, 697 = WRP 1969, 408 - Brillant).
  • BGH, 21.11.1969 - I ZR 135/67

    Klage auf teilweise Schutzentziehung hinsichtlich eines international

    Für das Gebiet der Gleichnamigen hat der Senat aber schon mehrfach ausgeführt, daß keiner von beiden berechtigt ist, sich durch die Wahl neuer verwechslungsfähiger Bezeichnungen oder durch die Benutzung der bisherigen Bezeichnungen für neue Waren oder auch durch den Übergang von der firmenmäßigen zur warenzeichenmäßigen Benutzung einer Bezeichnung weiter als bisher dem anderen anzunähern (vgl. BGHZ 45, 246, 249 - Merck; GRUR 1967, 355, 357 - Rabe; ferner die zur Veröffentlichung bestimmten Urteile I ZR 131/66 vom 31. Mai 1969 - Faber und I ZR 115/67 vom 4. Juni 1969 - Brillant).
  • OLG Frankfurt, 29.10.1987 - 6 U 118/86

    Zeichenrecht als Bestandteil der Konkursmasse; Folgen der Aufnahme eines

    Das Recht zum redlichen Gebrauch des Namens findet daher für dessen warenzeichenmäßigen Gebrauch an bestehenden Zeichenrechten eine Grenze (BGH GRUR 1966, 499 - Merck; GRUR 1969, 690 - Faber; GRUR 1969, 694 - Brilliant; WRP 1986, 265 - Fürstenberg).
  • OLG Köln, 30.12.1998 - 6 U 165/96

    Markenrechtsverstoß durch nicht genehmigte Verwendung einer Wort-/Bildmarke -

    des Berechtigten darauf vertrauen mußte, dieser dulde die Benutzung seines Zeichens (BGH GRUR 1969, 694/696 -"Brillant"-; Fezer, a.a.O., Rdn. 38 zu § 21 MarkenG) .
  • BGH, 04.10.1974 - I ZR 75/73

    Anforderungen an die Darlegung eines wertvollen Besitzstandes - Benutzung eines

    Wie das Berufungsgericht zutreffend annimmt, kann der kennzeichenrechtliche Verwirkungseinwand nur begründet sein, wenn der Verletzer durch die Zeichenbenutzung - bis zum Einschreiten des Verletzten - einen wertvollen Besitzstand erlangt hat und hinzu kommt, daß er aufgrund des Verhaltens des Berechtigten annehmen konnte, dieser werde der Benutzung des Zeichens nicht mehr entgegentreten, und wenn daher eine verspätete Geltendmachung der Verletzungsansprüche auch unter Berücksichtigung aller sonstigen Umstände als unzulässige Rechtsausübung anzusehen ist (BGHZ 21, 67, 78 - Hausbücherei; BGH GRUR 1963, 478, 480 - Bleiarbeiter; 1967, 490, 494 - Pudelzeichen; 1969, 694, 696 - Brillant).
  • BPatG, 15.12.2011 - 25 W (pat) 54/11

    Markenbeschwerdeverfahren - "DIAMOND BRAND (Wort-Bild-Marke)/Diamant" - zur

    Soweit sich die Widersprechende auf die Entscheidung BGH GRUR 1969, 694 beruft, in welcher die Widerspruchsmarke als "bekannt" bezeichnet wurde, führt dies zu keiner anderen Beurteilung.
  • BGH, 13.02.1970 - I ZR 51/68

    Verwirkung zeichenrechtlicher Ansprüche - Bestehen einer engen Zusammenarbeit

  • BGH, 12.03.1976 - I ZR 9/75

    Anspruch auf Unterlassung der Kennzeichnung eines Reiseunternehmens mit der

  • BGH, 12.06.1970 - I ZR 84/68

    Verletzung von Firmenrechten und Warenzeichenrechten - Anspruch auf Verbot einer

  • BGH, 05.06.1970 - I ZR 111/68

    Verletzung eines Warenzeichenrechts durch Verwendung eines verwechslungsfähigen

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