Rechtsprechung
   BGH, 26.03.1971 - I ZR 128/69   

Volltextveröffentlichungen (2)

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 1971, 2025
  • GRUR 1971, 477
  • afp 1971, 69



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Wird zitiert von ... (11)  

  • BGH, 20.11.2003 - I ZR 151/01  

    20 Minuten Köln

    Nur wenn der Bestand eines meinungsbildenden Blattes - also einer Zeitung, die "sich redaktionell vor allem mit allgemein interessierenden politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Gegenständen" befaßt und dabei "informierend und kommentierend an der Bildung der öffentlichen Meinung" mitwirkt (BGH GRUR 1985, 881, 882 - Bliestal-Spiegel) - durch ein Konkurrenzprodukt gefährdet würde, das diese Funktionen nicht wahrnehmen könnte, käme ein Rückgriff auf Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG in Betracht (vgl. OLG Karlsruhe WRP 1996, 118, 120; vgl. auch Hefermehl in der Anmerkung zur Senatsentscheidung "Stuttgarter Wochenblatt II" GRUR 1971, 477, 479).
  • BGH, 03.07.1981 - I ZR 84/79  

    Bäckerfachzeitschrift

    Es kommt auch auf die Auswirkungen der Werbung an, insbesondere auch auf solche, die sich mittelbar bei einer Nachahmung durch die Mitbewerber ergeben werden (Bestätigung BGH, 1965-02-26, Ib ZR 51/63, BGHZ 43, 278 - Kleenex; Bestätigung BGH, 1971-03-26, I ZR 128/69, GRUR 1971, 477 - Stuttgarter Wochenblatt II).

    Die zuerst ergangenen Entscheidungen (BGHZ 19, 392 - Freiburger Wochenbericht; BGHZ 51, 236 - Stuttgarter Wochenblatt I; Urt. v. 26. März 1971 - I ZR 128/69 GRUR 1971, 477 - Stuttgarter Wochenblatt II) hätten den Wettbewerb von Anzeigenblättern mit Zeitungen betroffen.

    Die Wettbewerbswidrigkeit ist abhängig von der individuellen Gestaltung, von Umfang, Intensität und Wirkung der Werbemaßnahme; dem entspricht die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes in ihren vielgestaltigen Fällen und Ergebnissen: z.B. Anzeigenblätter und Tageszeitungen = Senatsurteile v. 27.1.1956 - I ZR 146/54, BGHZ 19, 392 - Freiburger Wochenbericht; v. 18.12.1968 - I ZR 113/66 BGHZ 51, 236, 242 m.w.N. - Stuttgarter Wochenblatt I; v. 26.3.1971 - I ZR 128/69 GRUR 1971, 477 - Stuttgarter Wochenblatt II; Verbindung von Geschäftsanzeigen und Tageszeitungen = Senatsurteil v. 11.3.1977 - I ZR 101/75 GRUR 1977, 668 - WAZ-Anzeiger; Gratisverteilung eines Teils der Auflage einer Fachzeitschrift = Senatsurteil vom 17.12.1976 - I ZR 26/75 GRUR 1977, 608 - Feld und Wald II; Ausstattung einer Zeitung mit doppeltem Lokalteil = Senatsurteil v. 15.12.1978 - I ZR 40/77 GRUR 1979, 409 - Lippische Rundschau; Strukturen der Herausgabe von Zeitungen = Kartellsenat v. 18.12.1979 - KVR 2/79 BGHZ 76, 55, 74 - E.Markt.

    Für die Annahme einer die Allgemeinheit treffenden Bestandsgefährdung genügt nicht eine abstrakte Gefährdung oder die Möglichkeit rechtspolitisch unerwünschter Entwicklungen; es ist nicht Zweck von Wettbewerbsstreitigkeiten nach § 1 UWG, rechtspolitische Maßnahmen in die Wege zu leiten, abzuändern oder zu unterbinden; erforderlich ist vielmehr, daß aus der umstrittenen Werbemaßnahme eine konkrete ernste Gefahr für den Bestand des Wettbewerbs erwächst, durch die die Interessen der Allgemeinheit in einem nicht unerheblichen Umfang beeinträchtigt werden; die Gesamtwürdigung der die Werbemaßnahme begründenden und begleitenden Umstände ist maßgebend für die Beurteilung der Lauterkeit oder Unlauterkeit; es kommt auf die Auswirkungen an, insbesondere auch auf solche, die sich mittelbar bei einer Nachahmung durch die Mitbewerber ergeben werden (vgl. BGH Urt. v. 26.2.1965 - Ib ZR 51/63 BGHZ 43, 278 - Kleenex; BGH aaO GRUR 1971, 477, 478 - Stuttgarter Wochenblatt II).

  • BGH, 20.11.2003 - I ZR 120/00  

    Vertrieb von Gratiszeitung nicht wettbewerbswidrig

    Nur wenn der Bestand eines meinungsbildenden Blattes - also einer Zeitung, die "sich redaktionell vor allem mit allgemein interessierenden politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Gegenständen" befaßt und dabei "informierend und kommentierend an der Bildung der öffentlichen Meinung" mitwirkt (BGH GRUR 1985, 881, 882 - Bliestal-Spiegel) - durch ein Konkurrenzprodukt gefährdet würde, das diese Funktionen nicht wahrnehmen könnte, käme ein Rückgriff auf Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG in Betracht (vgl. OLG Karlsruhe WRP 1996, 118, 120; vgl. auch Hefermehl in der Anmerkung zur Senatsentscheidung "Stuttgarter Wochenblatt II" GRUR 1971, 477, 479).
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  • BGH, 10.11.1987 - KVR 7/86  

    "Singener Wochenblatt"; Rechtsstellung des Erwerbers bei einem Zusammenschluß;

    Ein solcher Bestandsschutz der Tageszeitungen gegen die befürchtete Bedrohung durch Anzeigenblätter ist nicht Gegenstand der gegen eine übermäßige Konzentration wirtschaftlicher Macht mit einer entsprechenden Marktbeherrschung gewichteten Fusionskontrolle; gegebenenfalls ein Schutz aus § 1 UWG in Frage kommen (vgl. BGHZ 51, 236, 238 ff - Stuttgarter Wochenblatt I; BGH, Urt. v. 26. März 1971 - I ZR 128, 69, GRUR 1971, 477, 478 - Stuttgarter Wochenblatt II; Urt. v. 22. November 1984 - I ZR 98/82, GRUR 1985, 881, 882 - Bliestal-Spiegel).
  • BGH, 22.11.1984 - I ZR 98/82  

    Bliestal-Spiegel

    Bei dem Blatt der Beklagten handelt es sich nach den vom Berufungsgericht getroffenen Feststellungen um ein Anzeigenblatt, wie solche bereits Gegenstand der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes in den Fällen "Freiburger Wochenbericht " (BGHZ 19, 392) und "Stuttgarter Wochenblatt I und II" (BGHZ 59, 236 und Urt. v. 26.3.1971 - I ZR 128/69, GRUR 1971, 477 = WRP 1971, 269) waren.
  • BGH, 06.07.1989 - I ZR 111/87  

    Antwort eines Maklers auf eine Chiffreanzeige

    Zwar kann ein wettbewerbliches Verhalten, auch wenn es als solches, für sich betrachtet, nicht zu beanstanden ist, gleichwohl wettbewerbswidrig sein, wenn - insbesondere mit Blick auf eine von ihr ausgehende Nachahmungsgefahr - zu besorgen wäre, daß es durch ihre Auswirkung auf die Mitbewerber und durch eine damit einhergehende Störung der gesamten Wettbewerbslage und der Allgemeininteressen zu wettbewerbsrechtlich nicht hinnehmbaren Wettbewerbsauswüchsen und zu einer ernstlichen Gefahr für den Bestand des Wettbewerbs käme (BGHZ 43, 278, 282, 283 - Kleenex; BGHZ 51, 236, 238 - Stuttgarter Wochenblatt I; BGH, Urt. v. 26.3.1971 - I ZR 128/69, GRUR 1971, 477, 478 - WRP 1971, 269, 270 - Stuttgarter Wochenblatt II, BGHZ 82, 375, 397 - Brillen-Selbstabgabestellen; BGH, Urt. v. 2.2.1984 - I ZR 190/81, GRUR 1984, 463, 465 = WRP 1984, 386, 388 - Mitmacher-Tour).
  • BGH, 31.01.1979 - I ZR 21/77  

    Verkauf unter Einstandspreis I

    Wettbewerbsrechtlich verwerflich wären die Verkäufe unter Einstandspreis allerdings dann, wenn sie dazu führten, allgemein die Mitbewerber vom Mineralwassermarkt zu verdrängen und wenn dadurch der Wettbewerb auf diesem Markt völlig oder nahezu aufgehoben würde, oder wenn ernstlich damit zu rechnen wäre, daß Mitbewerber in einem solchen Maße diese Preisaktionen nachahmten, daß es zu einer gemeinschaftsschädigenden Störung des Wettbewerbs käme (vgl BGHZ 51, 236, 240, 242 - Stuttgarter Wochenblatt I; BGH GRUR 1971 477, 479 - Stuttgarter Wochenblatt II).
  • BGH, 03.12.1976 - I ZR 34/75  
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  • BGH, 17.12.1976 - I ZR 26/75  
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  • BGH, 11.03.1977 - I ZR 101/75  

    WAZ-Anzeiger

    Die unentgeltliche Verteilung solcher Blätter an alle Haushalte in einem bestimmten regionalen Bereich hat der Bundesgerichtshof - trotz des darin liegenden Verschenkens einer geldwerten journalistischen Leistung - ua im Hinblick auf ein immerhin nicht ohne weiteres von der Hand zu weisendes Interesse der beteiligten Wirtschaftskreise und auch des Publikums dann nicht für wettbewerbswidrig erachtet, wenn das fragliche Blatt durch (nur einmal wöchentliche) Erscheinungsweise und durch seine Aufmachung, insbesondere durch seine Ausgestaltung in seinem (gegenüber den Tageszeitungen erheblich zurückbleibenden) redaktionellen Teil vom Verkehr nicht als Ersatz für eine Tageszeitung gewertet oder jedenfalls nicht als Informationsquelle nach Art der Tagespresse eingeschätzt wird (vgl BGH aaO; BGH GRUR 1971, 477, 478 - Stuttgarter Wochenblatt II).
  • BGH, 11.03.1977 - I ZR 100/75  
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