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   BGH, 05.06.1985 - I ZR 127/83   

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https://dejure.org/1985,2264
BGH, 05.06.1985 - I ZR 127/83 (https://dejure.org/1985,2264)
BGH, Entscheidung vom 05.06.1985 - I ZR 127/83 (https://dejure.org/1985,2264)
BGH, Entscheidung vom 05. Juni 1985 - I ZR 127/83 (https://dejure.org/1985,2264)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 16
    "India-Gewürze"; Priorität eines Warenzeichens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Älteres Wort-Bildzeichen - Firmenbestandteil - Kollision - Priorität des Warenzeichens - Benutzungsrecht

Papierfundstellen

  • MDR 1986, 468
  • GRUR 1986, 245
  • afp 1987, 450
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 11.11.1955 - I ZR 157/53

    Gleichartigkeit von Waren

    Auszug aus BGH, 05.06.1985 - I ZR 127/83
    Die Voraussetzungen der Warengleichartigkeit (vgl. BGHZ 19, 23, 25 - Magirus; st. Rspr.) hat die Klägerin mit der Behauptung, beide Gruppen von Erzeugnissen würden von gleichen Herstellern produziert, von den gleichen Handelsvertretern oder Reisenden vertrieben, von den gleichen Formen des Großhandels angeboten und von den gleichen Unternehmen verarbeitet, schlüssig dargelegt (GA 213) und sich dafür auf Sachverständigenbeweis bezogen.
  • BGH, 07.07.1965 - Ib ZR 9/64

    Waren gleicher oder verwandter Art im Sinne des § 13 des Gesetzes gegen den

    Auszug aus BGH, 05.06.1985 - I ZR 127/83
    Legt danach die isolierte Bezeichnung "India-Gewürze" sprachlich und nach der Art ihrer Verwendung dem Verkehr eher den Eindruck einer Unternehmensbezeichnung nahe, so durfte das Berufungsgericht auch im Hinblick auf die weitgehende Übereinstimmung des Warenangebots und der Bezeichnung (vgl. BGH GRUR 1966, 267 ff. - White Horse) die Verwechslungsgefahr jedenfalls aus den von ihm angeführten Gründen nicht verneinen.
  • RG, 05.02.1937 - II 192/36

    Genießen Zeichen, die an sich nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 des alten und nach § 4 Abs. 2

    Auszug aus BGH, 05.06.1985 - I ZR 127/83
    Zutreffend nimmt es zwar, entgegen der Meinung der Beklagten, an, daß sich der Schutzbereich auch der nach § 4 Abs. 3 WZG eingetragenen Warenzeichen auf gleichartige Waren erstreckt (vgl. RGZ 154, 1, 8 - Standard; Baumbach/Hefermehl, WZG , 12. Aufl., § 4 Rdn. 114).
  • BGH, 23.05.1984 - I ZB 6/83

    Reichweite eines Eintragungsverbots für Zeichen

    Auszug aus BGH, 05.06.1985 - I ZR 127/83
    Daß bei Abgrenzung des Schutzumfangs der nach § 4 Abs. 3 WZG eingetragenen Zeichen den Bedürfnissen des Verkehrs am nicht zeichenmäßigen Gebrauch beschreibender Angaben durch entsprechende Auslegung der Begriffe des warenzeichenmäßigen Gebrauchs und der Verwechslungsgefahr Rechnung zu tragen ist, ist zutreffend (vgl. BGH GRUR 1984, 815 - Indorektal), für die Beurteilung des Streitfalls jedoch unerheblich, weil die Beklagte gerade einen firmenmäßigen Gebrauch der Bezeichnung "India-Gewürze" in Anspruch nimmt.
  • BGH, 30.06.1959 - I ZR 31/58

    Ausstattungsschutz an Beschaffenheitsangaben

    Auszug aus BGH, 05.06.1985 - I ZR 127/83
    Auch soweit das Berufungsgericht eine Verkehrsdurchsetzung im Hinblick auf die Grundsätze des Nährbier-Urteils (BGHZ 30, 357 ff.) verneint, begegnet das Bedenken.
  • BGH, 20.10.1953 - I ZR 134/52

    Rohrbogen

    Auszug aus BGH, 05.06.1985 - I ZR 127/83
    In der Rechtsprechung, die im Hinblick auf die Bedürfnisse des redlichen Handelsverkehrs den firmenmäßig gebrauchten Beschaffenheitsangaben den Schutz verweigert oder deren Schutzumfang eingeschränkt hat, handelte es sich dagegen um glatte umgangssprachliche Bezeichnungen, für die keine ohne weiteres gleichwertigen Austauschbegriffe zur Verfügung standen (vgl. RGZ 172, 129, 131 - Fettchemie; BGH GRUR 1954, 70 - Rohrbogen).
  • RG, 01.11.1943 - II 84/43

    1. Unter welchen Voraussetzungen kann ein der Umgangssprache entnommenes, einen

    Auszug aus BGH, 05.06.1985 - I ZR 127/83
    In der Rechtsprechung, die im Hinblick auf die Bedürfnisse des redlichen Handelsverkehrs den firmenmäßig gebrauchten Beschaffenheitsangaben den Schutz verweigert oder deren Schutzumfang eingeschränkt hat, handelte es sich dagegen um glatte umgangssprachliche Bezeichnungen, für die keine ohne weiteres gleichwertigen Austauschbegriffe zur Verfügung standen (vgl. RGZ 172, 129, 131 - Fettchemie; BGH GRUR 1954, 70 - Rohrbogen).
  • BGH, 29.09.1994 - I ZR 114/84

    "Indorektal/Indohexal"; Verwechslungsgefahr zweier Marken bei fremdsprachlichem

    Denn dieser Grundsatz ist in der Rechtsprechung allein im Blick auf schutzwürdige Interessen an der Freihaltung des Fachwortes (bzw., bei Anlehnung an andere beschreibende Angaben oder Gattungsbegriffe, an der Freihaltung dieser Begriffe) entwickelt worden (vgl. BGHZ 91, 262, 272 - Indorektal I; BGH, Urt. v. 5.6.1985 - I ZR 127/83, GRUR 1986, 245, 246 - India-Gewürze; BGH, Beschl. v. 1.12.1988 - I ZB 5/87, GRUR 1989, 264, 265 f. - REYNOLDS R 1/EREINTZ; BGH, Beschl. v. 14.12.1988 - I ZB 6/87, GRUR 1989, 349, 350 - ROTH-HÄNDLE-KENTUCKY/Cenduggy; BGH aaO. - Alphaferon, Beschlußabdr. S. 13; näher dazu Teplitzky aaO. S. 309-311 und S. 313, jeweils m.w.N.).
  • BPatG, 07.11.2001 - 32 W (pat) 41/01
    Die Schwächung ihrer Kennzeichnungskraft durch die beschreibende Aussage, mit den Produkten könnten Salate rasch angemacht werden (vgl BGH GRUR 1984, 815 - Indorektal I; 1994, 805 - Alphaferon; 1986, 245 - India-Gewürze; 1989, 264 - REYNOLDS R 1/EREINTZ), wird durch die nachhaltige Verwendung zumindest weitgehend aufgewogen.
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