Weitere Entscheidung unten: OLG Hamburg, 08.05.1989

Rechtsprechung
   BGH, 08.06.1989 - I ZB 17/88   

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https://dejure.org/1989,382
BGH, 08.06.1989 - I ZB 17/88 (https://dejure.org/1989,382)
BGH, Entscheidung vom 08.06.1989 - I ZB 17/88 (https://dejure.org/1989,382)
BGH, Entscheidung vom 08. Juni 1989 - I ZB 17/88 (https://dejure.org/1989,382)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Warenzeichen - Fremdsprachige Bezeichnung - Anmeldezeichen - Inländische Verkehrskreise

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WZG § 4 Abs. 2 Nr. 1
    "Sleepover"; Unterscheidungskraft einer fremdsprachigen Bezeichnung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1989, 1128
  • MDR 1989, 1075
  • GRUR 1989, 666
 
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Wird zitiert von ... (44)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 23.05.1984 - I ZB 6/83

    Reichweite eines Eintragungsverbots für Zeichen

    Auszug aus BGH, 08.06.1989 - I ZB 17/88
    Auch in Fällen erkannter oder angenommener Abwandlung von warenbeschreibenden Angaben kann die Unterscheidungskraft bejaht werden, wenn die Abwandlung hinreichend eigenständig und kennzeichnend wirkt (BGHZ 91, 262, 265 - Indorektal).
  • BGH, 26.01.1989 - I ZB 4/88

    "Conductor"; Eintragungsfähigkeit eines Begriffs als Warenzeichen

    Auszug aus BGH, 08.06.1989 - I ZB 17/88
    In diesem Zusammenhang ist den Eintragungen des angemeldeten Zeichens in mehreren, auch englischsprachigen Ländern, Beachtung zu schenken, die ein gewichtiges Indiz für das Fehlen eines Freihaltebedürfnisses an der beanspruchten fremdsprachigen Wortkombination sein können (vgl. BGH, Beschl. v. 26.11.1987 - I ZB 1/87, GRUR 1988, 379 - RIGIDITE; Beschl. v. 26.1.1989 - I ZB 4/88 - Conductor).
  • BGH, 26.11.1987 - I ZB 1/87

    "RIGIDITE"; Eintragbarkeit fremdsprachlicher Bestimmungsangaben

    Auszug aus BGH, 08.06.1989 - I ZB 17/88
    In diesem Zusammenhang ist den Eintragungen des angemeldeten Zeichens in mehreren, auch englischsprachigen Ländern, Beachtung zu schenken, die ein gewichtiges Indiz für das Fehlen eines Freihaltebedürfnisses an der beanspruchten fremdsprachigen Wortkombination sein können (vgl. BGH, Beschl. v. 26.11.1987 - I ZB 1/87, GRUR 1988, 379 - RIGIDITE; Beschl. v. 26.1.1989 - I ZB 4/88 - Conductor).
  • BGH, 03.07.1956 - I ZR 137/54

    Schutzumfang von Verbandszeichen

    Auszug aus BGH, 08.06.1989 - I ZB 17/88
    Nach den bisherigen Feststellungen des Bundespatentgerichts ist es jedenfalls nicht ausgeschlossen, daß die dem Verkehr als Beschaffenheitsangabe fremde Wortverbindung "schlafe darüber" geeignet ist, dem angemeldeten Begriff "sleepover" eine hinreichend phantasievolle Eigenprägung zu geben, die Ware als aus einem bestimmten Geschäftsbetrieb stammend zu kennzeichnen (vgl. hierzu BGHZ 21, 182, 188 - Ihr Funkberater).
  • BGH, 06.11.1997 - I ZB 17/95

    Fehlende Unterscheidungskraft eines in der Werbung verwendeten Begriffs

    Bei der Beurteilung der Unterscheidungskraft des angemeldeten Zeichens ist das Bundespatentgericht in seiner vor dem Inkrafttreten des Markengesetzes ergangenen Entscheidung rechtsfehlerfrei davon ausgegangen, daß unter das Eintragungsverbot des § 4 Abs. 2 Nr. 1 Altern. 1 WZG Begriffe fallen, deren Sinngehalt ihre Eignung zur betrieblichen Herkunftsunterscheidung ausschließt und der als solcher für den Verkehr erkennbar ist (BGH, Beschl. v. 8.6.1989 - I ZB 17/88, GRUR 1989, 666, 667 - Sleepover; Beschl. v. 28.11.1991 - I ZB 3/90, GRUR 1992, 514 - Ole; Beschl. v. 27.5.1993 - I ZB 7/91, GRUR 1993, 746 - Premiere).

    Steht der dem Verkehr bekannte Sinngehalt der beanspruchten Bezeichnung ihrer Eignung zur betrieblichen Herkunftsunterscheidung entgegen, so gilt das Eintragungsverbot des § 4 Abs. 2 Nr. 1 Altern. 1 WZG wie das des § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG (vgl. BGH, Beschl. v. 5.12.1975 - I ZB 3/75, GRUR 1976, 587, 588 - Happy; BGH GRUR 1989, 666, 667 - Sleepover; GRUR 1995, 410 - TURBO I).

  • BGH, 21.06.1990 - I ZB 11/89

    "NEW MAN"; Unterscheidungskraft einer ausländischen Marke

    Das gilt auch für eine fremdsprachige Bezeichnung (BGH - LEMONSODA aaO.; Beschl. v. 8.6.1989 - I ZB 17/88, GRUR 1989, 666, 667 - Sleepover).
  • BGH, 06.05.1999 - I ZB 54/96

    HONKA

    Die Frage der Unterscheidungskraft bestimmt sich nach der Auffassung des inländischen Verkehrs (vgl. BGH, Beschl. v. 8.6.1989 - I ZB 17/88, GRUR 1989, 666, 667 - Sleepover; Beschl. v. 28.4.1994 - I ZB 5/92, GRUR 1994, 730, 731 = WRP 1994, 747 - VALUE).
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 08.05.1989 - 3 W 45/89   

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https://dejure.org/1989,3411
OLG Hamburg, 08.05.1989 - 3 W 45/89 (https://dejure.org/1989,3411)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 08.05.1989 - 3 W 45/89 (https://dejure.org/1989,3411)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 08. Mai 1989 - 3 W 45/89 (https://dejure.org/1989,3411)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1990, 1995
  • NJW-RR 1990, 1180 (Ls.)
  • GRUR 1989, 666
  • ZUM 1989, 582
  • afp 1989, 760
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • LG München I, 12.12.2017 - 33 O 15792/16

    Schöpfungshöhe bei einer Wortfolge

    Insoweit unterscheidet sich der hier zu entscheidende Sachverhalt mithin von der vom OLG Hamburg entschiedenen Konstellation, in der ein Sprachimitator in einer Rundfunkwerbung die künstlerische Eigenart eines in Wort und Stimmklang bundesweit bekannt gewordenen' Schauspielers nachgemacht hat (vgl. OLG Hamburg GRUR 1989, 666 -Heinz Erhardt).
  • OLG Köln, 26.04.2023 - 15 U 24/23
    Hat man so etwa unabhängig von der Erkennbarkeit der Imitation den Einsatz eines Sprachimitators, der die künstlerische Eigenart eines in Wort und Stimmklang bekannt gewordenen Schauspielers (nur) zu Werbezwecken kopiert, als Eingriff in das allgemeine bzw. dort postmortale Persönlichkeitsrecht angesehen (OLG Hamburg v. 08.05.1989 - 3 W 45/89, NJW 1990, 1995 - "und noch´n Gedicht" mit einem Abstellen auf das Anknüpfen an ein "für jedermann unverkennbares allgemein bekanntes Persönlichkeitsprofil"), spricht nichts dagegen, dass bei klar kommerzieller Ausnutzung jedenfalls der für den Verkehr erkennbaren "Essenz" einer berühmten Persönlichkeit mit einem Fruchtbarmachen von dessen Namen und Werbewert (sei es auch nur zur Aufmerksamkeitserzielung) selbst die offene "Nachahmung" zu kommerziellen Zwecken über das allgemeine Persönlichkeitsrecht in seinen vermögenswerten Bestandteilen zu erfassen (dazu für "look-alikes" auch Freitag , GRUR 1994, 345, 346 f. unter Verweis auf die Schwierigkeiten bei der Schätzung einer Lizenzanalogie und S. 348 bei Zugriff auf ein "Image"; siehe zudem LG Köln v. 19.09.2000 - 33 O 276/00, ZUM 2001, 180 für entgeltliches Posieren als erkennbares Double eines berühmten Rennfahrers; für vermögenswerten Ausgleich in solchen Fällen auch etwa von Strobl-Albeg , in: Wenzel, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 6. Aufl. 2018, Kap. 7 Rn. 24 a.E., 25).
  • LG München I, 20.12.2006 - 9 O 3430/06

    Krasser Kebab - Kein Monopol auf Türkdeutsch

    So ist auch der Form der sprachlichen Darstellung in Wort und Stimmklang ein dem § 22 KUG vergleichbarer Schutz zuzusprechen (Bestätigung OLG Hamburg GRUR 1989, 666 = NJW 1990, 1995).

    So hat das OLG Hamburg (GRUR 1989, 666 = NJW 1990, 1995) auch der Form der sprachlichen Darstellung in Wort und Stimmklang einen dem § 22 KUG vergleichbaren Schutz zukommen lassen.

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