Rechtsprechung
| BGH, 30.04.1992 - I ZR 287/90 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Briefkastenwerbung trotz Hinweises "Keine Werbung"
- werbung-schenken.de
Briefkastenwerbung
UWG § 1
Briefkastenwerbung - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
UWG § 1
Sittenwidriges Wettbewerbsverhalten bei Verstoß gegen Adressatenwunsch "Keine Werbung" - ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Kein sittenwidriger Wettbewerbsverstoß bei nur vereinzelter Mißachtung eines Briefkastenaufklebers ("Briefkastenwerbung")
Zeitschriftenfundstellen
- NJW 1992, 1958
- ZIP 1992, 952
- MDR 1992, 1045
- GRUR 1992, 617
- WM 1992, 1750
- DB 1992, 1724
Wird zitiert von ... (6)
- BGH, 16.12.1993 - I ZR 285/91
Lexikothek - Telefon-Werbung; Hausbesuche
Auch die von der Revision gerügte Verletzung des Art. 3 GG bei der Beurteilung der Telefonwerbung im Verhältnis zu anderen Formen des Direktmarketing (vgl. BGHZ 60, 296, 300 - Briefwerbung;… BGH, Urt. v. 5.12.1991 - I ZR 53/90, GRUR 1992, 316, 317 = WRP 1992, 309 - Postwurfsendung; BGH, Urt. v. 30.4.1992 - I ZR 287/90, GRUR 1992, 617 = WRP 1992, 638 - Briefkastenwerbung) ist nicht begründet. - AG Hamburg-Altona, 11.12.2007 - 316 C 127/07
Weitergabe von Daten zu IP-Adresse rechtswidrig
Die - im Vergleich beispielsweise zur telefonischen Werbung - nur relativ geringe Beeinträchtigung des persönlichen Bereichs wurde allein damit begründet, dass der werbende Inhalt des Prospekts vom Verbraucher sofort erkannt würde, so dass er sich dessen auch ohne weiteres entledigen könne (so BGH, Urt.v. 30.4.1992, NJW 1992, S. 1958, 1959).Wie dargelegt, stellt schon der Einwurf von Werbematerial gegen den geäußerten Willen des Adressaten einen Eingriff in dessen allgemeines Persönlichkeitsrecht dar (vgl. BGH, Urt.v. 30.4.1992, NJW 1992, S. 1958, 1959; Urt.v. 20.12.1989, NJW 1989, S.902, 903;… ebenso ausdrücklich LG Hamburg, Urt.v. 30.6.2006, NJW-RR 2007, S. 45, 46).
- KG, 21.09.2001 - 9 U 1066/00
Unerwünschte Zusendung von Prospekten politischer Parteien
Soweit das LG die Auffassung vertreten hat, erst der mehrfache unerwünschte Einwurf von Werbematerial stelle eine rechtswidrige, einen Unterlassungsanspruch rechtfertigende Störung dar und sich in diesem Zusammenhang auf eine Entscheidung des BGH (NJW 1992, 1958 [1959] = GRUR 1992, 617, 618 = LM H. 9/1992 § 1 UWG Nr. 596) berufen hat, so ist jene Entscheidung zu - hier nicht in Betracht kommenden - wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsansprüchen ergangen.
- OLG Stuttgart, 12.11.1993 - 2 U 117/93
Untersagungsanspruch gegen Einwurf unerwünschten Werbematerials in …
Dabei werden vom Unternehmer alle rechtlich und wirtschaftlich zumutbaren Maßnahmen verlangt, auf die Unterlassung verbotener Einwürfe hinzuwirken (OLG Stuttgart, NJW 1991, 2912; in jüngster Zeit BGH, NJW 1992, 1458 = LM H. 9/1992 § 1 UWG Nr. 596 = GRUR 1992, 617). - OLG Karlsruhe, 27.03.1996 - 6 U 163/95 Die Kl hat auch nicht geltend machen können, daß die Bekl Hinweise der Fachinhaber, wonach in ihre Fächer kein Werbematerial eingelegt werden dürfe, mißachtet hätte (vgl. BGHZ Wurfsendung; BGH WRP 1992, 638, Andere Bestimmungen, mit denen die Bekl durch ihr Verhalten in Konflikt geraten sein könnte, sind nicht ersichtlich.
- LG Bonn, 15.06.2004 - 10 O 181/04
Werbeverbot, Unzumutbarkeit der Beachtung
Er kann sich der Werbung ohne weiteres dadurch entziehen, dass er sich ihrer durch Wegwerfen entledigt (BGH, Urteil vom 5.12.1991 - I ZR 53/90, NJW 1992, 1109, 1110; Urteil vom 30.9.1992 - I ZR 287/90, NJW 1992, 1958, 1959).
