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   BPatG, 04.11.1997 - 24 W (pat) 144/96   

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BPatG, 04.11.1997 - 24 W (pat) 144/96 (https://dejure.org/1997,4076)
BPatG, Entscheidung vom 04.11.1997 - 24 W (pat) 144/96 (https://dejure.org/1997,4076)
BPatG, Entscheidung vom 04. November 1997 - 24 W (pat) 144/96 (https://dejure.org/1997,4076)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MarkenG § 8 Abs. 2 Nr. 1 § 83 Abs. 2; UWG § 1
    Markenschutz - Unterscheidungskraft sprichartiger Wortfolgen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1998, 480
  • GRUR 1998, 715
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 22.10.1987 - I ZB 9/86

    "Wie hammas denn?"; Eintragungsfähigkeit einer Redewendung

    Auszug aus BPatG, 04.11.1997 - 24 W (pat) 144/96
    Insbesondere werden von diesem Eintragungshindernis auch allgemeine Begriffe, Werbeschlagwörter und Reklamesprüche (Werbeslogans) erfaßt, die zwar keine glatt beschreibenden Angaben darstellen, durch deren Einsatz aber nach Auffassung der angesprochenen Verkehrskreise lediglich der Kaufanreiz gefördert oder ausschließlich die Aufmerksamkeit des Publikums erregt werden soll (Althammer/Ströbele, a.a.O., § 8 RdNr. 35; vgl. für eine nicht unmittelbar beschreibende umgangssprachliche Redewendung auch BGH GRUR 1988, 211, 212 "Wie hammas denn").

    Dementsprechend wird die markenrechtliche Unterscheidungskraft solcher Wortfolgen in der Rechtsprechung einhellig verneint (BPatGE 38, 4, 5 = GRUR 1997, 643 "SOMETHING SPECIAL IN THE AIR"; GRUR 1997, 282, 283 "Radio von hier, Radio wie wir"; GRUR 1997, 644, 645 "Partner with the Best"; Beschluß des 28. Senats vom 14. Februar 1996, 28 W (pat) 169/95 "Die Zukunft braucht unsere besten Ideen", zitiert bei Anders/Hacker, GRUR 1997, 487, 502, Leitsatz auch in BlPMZ 1997, 209; Beschluß des 33. Senats vom 18. Juli 1997, 33 W (pat) 55/97 "So sind wir nun mal"; Beschluß des 24. Senats vom 14. November 1995, 24 W (pat) 156/94 "Mann oh Mann nur keinen ärger", zitiert bei Anders/Hacker, a.a.O., Fußn 185; für das alte Recht ebenso BPatG GRUR 1994, 217 "MADE IN PARADISE"; vgl. auch BGH GRUR 1988, 211, 212 "Wie hammas denn"; zur historischen Entwicklung der Rechtsprechung s Erdmann, a.a.O. S 554).

    So bemißt sich die Unterscheidungskraft von Werktiteln und von geschäftlichen Bezeichnungen im allgemeinen nach weniger strengen Kriterien als dies im Hinblick auf die Unterscheidungskraft von Marken der Fall ist, weil der Verkehr diesen Kennzeichnungsmitteln nicht in gleicher Weise gegenübertritt (BGH GRUR 1988, 211, 212 "Wie hammas denn"; ausf zuletzt mwN BPatGE 38, 138, 141f "Klassentreffen").

  • BGH, 17.10.1996 - I ZR 153/94

    Wärme fürs Leben - Wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz

    Auszug aus BPatG, 04.11.1997 - 24 W (pat) 144/96
    Die etwaige wettbewerbliche Eigenart eines Werbespruchs im Sinne der Rechtsprechung zum wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutz (zB BGH GRUR 1997, 308 - Wärme fürs Leben) erfüllt nicht ohne weiteres die Voraussetzungen markenrechtlicher Unterscheidungskraft.

    Eine der Anmelderin günstigere Sichtweise ergibt sich auch nicht aus der Entscheidung "Wärme fürs Leben" des Bundesgerichtshofes (GRUR 1997, 308 ).

  • BGH, 19.01.1995 - I ZB 20/92

    "PROTECH"; Unterscheidungskraft einer aus zwei Abkürzungen zusammengesetzten

    Auszug aus BPatG, 04.11.1997 - 24 W (pat) 144/96
    Unterscheidungskraft in diesem Sinne ist die einer Marke innewohnende Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel für die von der Anmeldung erfaßten Waren und Dienstleistungen eines Unternehmens gegenüber solchen anderer Unternehmen aufgefaßt zu werden (vgl. BGH GRUR 1995, 408, 409 "PROTECH"; BPatGE 37, 148, 150 = GRUR 1997, 530 "Rohrreiniger"; ausführlich zum Begriff der Unterscheidungskraft Senatsbeschluß vom 25. November 1997, 24 W (pat) 85/97 "Zahl 9000", zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Das hat der Bundesgerichtshof mehrfach ausgesprochen (BGH GRUR 1995, 408, 410 "PROTECH"; GRUR 1995, 410 "TURBO"; GRUR 1996, 771, 772 "THE HOME DEPOT"; ebenso Althammer/Ströbele, Markengesetz , 5. Aufl 1997, § 8 RdNr. 12; Erdmann, GRUR 1996, 550, 553; aA Fezer, Markenrecht, 1997, § 8 RdNr. 28f).

  • BPatG, 14.11.1995 - 24 W (pat) 156/94
    Auszug aus BPatG, 04.11.1997 - 24 W (pat) 144/96
    Dementsprechend wird die markenrechtliche Unterscheidungskraft solcher Wortfolgen in der Rechtsprechung einhellig verneint (BPatGE 38, 4, 5 = GRUR 1997, 643 "SOMETHING SPECIAL IN THE AIR"; GRUR 1997, 282, 283 "Radio von hier, Radio wie wir"; GRUR 1997, 644, 645 "Partner with the Best"; Beschluß des 28. Senats vom 14. Februar 1996, 28 W (pat) 169/95 "Die Zukunft braucht unsere besten Ideen", zitiert bei Anders/Hacker, GRUR 1997, 487, 502, Leitsatz auch in BlPMZ 1997, 209; Beschluß des 33. Senats vom 18. Juli 1997, 33 W (pat) 55/97 "So sind wir nun mal"; Beschluß des 24. Senats vom 14. November 1995, 24 W (pat) 156/94 "Mann oh Mann nur keinen ärger", zitiert bei Anders/Hacker, a.a.O., Fußn 185; für das alte Recht ebenso BPatG GRUR 1994, 217 "MADE IN PARADISE"; vgl. auch BGH GRUR 1988, 211, 212 "Wie hammas denn"; zur historischen Entwicklung der Rechtsprechung s Erdmann, a.a.O. S 554).

    Demnach wird die Unterscheidungskraft eines Slogans im allgemeinen zu bejahen sein, wenn der Leser oder Hörer auf die eigentliche individuelle betriebliche Herkunftskennzeichnung hingeführt wird (Senatsbeschluß vom 14 November 1995, 24 W (pat) 156/94 "Mann oh Mann nur keinen ärger", zitiert bei Anders/Hacker, a.a.O.; vgl. auch Traub, GRUR 1973, 186, 187).

  • BGH, 14.12.1995 - I ZR 240/93

    Vakuumpumpen - Wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz

    Auszug aus BPatG, 04.11.1997 - 24 W (pat) 144/96
    Desweiteren setzt die Feststellung einer wettbewerblichen Eigenart voraus, daß das Erzeugnis (in diesem Fall der Werbespruch) geeignet sein muß, besondere Gütevorstellungen zu wecken oder, worauf es im vorliegenden Zusammenhang vornehmlich ankommt, als Hinweis auf die betriebliche Herkunft zu dienen (a.a.O. S 309; BGH GRUR 1996, 210, 211 "Vakuumpumpen"; Köhler/Piper, UWG , 1995, § 1 RdNr. 266; Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbsrecht, UWG , 19. Aufl, § 1 RdNr. 452).
  • BPatG, 25.11.1997 - 24 W (pat) 85/97

    Markenschutz - Abgrenzung der Schutzbereiche des § 3 Abs. 1 zu § 8 Abs. 2 MarkenG

    Auszug aus BPatG, 04.11.1997 - 24 W (pat) 144/96
    Unterscheidungskraft in diesem Sinne ist die einer Marke innewohnende Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel für die von der Anmeldung erfaßten Waren und Dienstleistungen eines Unternehmens gegenüber solchen anderer Unternehmen aufgefaßt zu werden (vgl. BGH GRUR 1995, 408, 409 "PROTECH"; BPatGE 37, 148, 150 = GRUR 1997, 530 "Rohrreiniger"; ausführlich zum Begriff der Unterscheidungskraft Senatsbeschluß vom 25. November 1997, 24 W (pat) 85/97 "Zahl 9000", zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BGH, 29.06.1995 - I ZB 22/93

    "Springende Raubkatze"; Verwechslung eines aus Wort und Bild zusammengesetzten

    Auszug aus BPatG, 04.11.1997 - 24 W (pat) 144/96
    Dieses Verständnis der Unterscheidungskraft leitet sich aus der Herkunftsfunktion der Marke her, die auch nach den Vorgaben der Markenrechtsrichtlinie vom 21. Dezember 1988 im Vordergrund steht (vgl. den 10. Erwägungsgrund zur Markenrechtsrichtlinie; vgl. weiter Schlußantrag Nr. 1 des Generalanwalts in der Rechtssache C-251/95, Tätigkeiten des Gerichtshofs und des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften Nr. 13/97 S 8, betr den Vorlagebeschluß des Bundesgerichtshofs vom 29. Juni 1995, GRUR 1996, 198 "Springende Raubkatze").
  • BGH, 23.03.1995 - I ZB 20/93

    "TURBO"; Unterscheidungskraft eines Modeworts

    Auszug aus BPatG, 04.11.1997 - 24 W (pat) 144/96
    Das hat der Bundesgerichtshof mehrfach ausgesprochen (BGH GRUR 1995, 408, 410 "PROTECH"; GRUR 1995, 410 "TURBO"; GRUR 1996, 771, 772 "THE HOME DEPOT"; ebenso Althammer/Ströbele, Markengesetz , 5. Aufl 1997, § 8 RdNr. 12; Erdmann, GRUR 1996, 550, 553; aA Fezer, Markenrecht, 1997, § 8 RdNr. 28f).
  • BPatG, 21.05.1996 - 24 W (pat) 235/94
    Auszug aus BPatG, 04.11.1997 - 24 W (pat) 144/96
    Nichts anderes gilt im Verhältnis zu Voreintragungen durch das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (vgl. BPatG GRUR 1997, 132, 133 "ErgoPanel").
  • BPatG, 23.10.1996 - 29 W (pat) 47/95
    Auszug aus BPatG, 04.11.1997 - 24 W (pat) 144/96
    Dementsprechend wird die markenrechtliche Unterscheidungskraft solcher Wortfolgen in der Rechtsprechung einhellig verneint (BPatGE 38, 4, 5 = GRUR 1997, 643 "SOMETHING SPECIAL IN THE AIR"; GRUR 1997, 282, 283 "Radio von hier, Radio wie wir"; GRUR 1997, 644, 645 "Partner with the Best"; Beschluß des 28. Senats vom 14. Februar 1996, 28 W (pat) 169/95 "Die Zukunft braucht unsere besten Ideen", zitiert bei Anders/Hacker, GRUR 1997, 487, 502, Leitsatz auch in BlPMZ 1997, 209; Beschluß des 33. Senats vom 18. Juli 1997, 33 W (pat) 55/97 "So sind wir nun mal"; Beschluß des 24. Senats vom 14. November 1995, 24 W (pat) 156/94 "Mann oh Mann nur keinen ärger", zitiert bei Anders/Hacker, a.a.O., Fußn 185; für das alte Recht ebenso BPatG GRUR 1994, 217 "MADE IN PARADISE"; vgl. auch BGH GRUR 1988, 211, 212 "Wie hammas denn"; zur historischen Entwicklung der Rechtsprechung s Erdmann, a.a.O. S 554).
  • BGH, 10.04.1997 - I ZB 1/95

    "Autofelge"; Unterscheidungskraft einer Bildmarke

  • BPatG, 22.10.1996 - 24 W (pat) 241/95
  • BPatG, 07.05.1997 - 29 W (pat) 122/96

    Markenschutz - Markenfähigkeit von Titeln von Fernsehsendungen

  • BGH, 07.06.1996 - I ZB 10/94

    "THE HOME DEPOT"; Freihaltebedürfnis an einer fremdsprachigen Wortfolge

  • BPatG, 26.02.1997 - 29 W (pat) 163/95

    Markenschutz - Schutzfähigkeit eines aus schutzunfähigen gebildeter Werbeslogan

  • BPatG, 24.03.1993 - 28 W (pat) 56/92
  • BPatG, 14.02.1996 - 28 W (pat) 169/95
  • BGH, 08.12.1999 - I ZB 2/97

    Radio von hier

    b) Das Bundespatentgericht hat zu hohe Anforderungen an die Unterscheidungskraft von Werbeslogans gestellt, indem es verlangt hat, sie müßten entweder einen selbständig kennzeichnenden Bestandteil oder sonst einen so erheblichen phantasievollen Überschuß in der Aussage oder in der sprachlichen Form aufweisen, daß der angesprochene Verkehr in der Lage sei, mit dem Wiedererkennungseffekt einen Hinweis auf die betriebliche Herkunft zu verbinden (vgl. auch BPatG GRUR 1994, 217 - MADE IN PARADISE; GRUR 1997, 643 - SOMETHING SPECIAL IN THE AIR; GRUR 1998, 57 - Nicht immer, aber immer öfter; GRUR 1998, 715 - MIT UNS KOMMEN SIE WEITER; MarkenR 1999, 245 - GEGEN DAS VERGESSEN; zustimmend Althammer/Ströbele/Klaka, Markengesetz, 5. Aufl., § 8 Rdn. 35).
  • BPatG, 25.11.1997 - 24 W (pat) 188/96

    Markenschutz - Fehlende Unterscheidungskraft von Abbildungen allgemein bekannter

    Unterscheidungskraft in diesem Sinne ist die einer Marke innewohnende Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel für die von der Anmeldung erfaßten Waren und Dienstleistungen eines Unternehmens gegenüber solchen anderer Unternehmen aufgefaßt zu werden (vgl BGH GRUR 1995, 408, 409 "PROTECH"; BPatG GRUR 1997, 530 "Rohrreiniger"; ausführlich zum Begriff der Unterscheidungskraft Senatsbeschluß von 4. November 1997 - 24 W(pat) 144/96 "MIT UNS KOMMEN SIE WEITER", zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • OLG Hamburg, 28.08.2003 - 5 U 180/02

    Zur Frage der Markenverletzung durch Werbung auf einer mit Schokolade gefüllten

    Denn der markenrechtlich für die Antragstellerin geschützte Spruch "merci, dass es dich gibt" wird durch die bekannte Marke "merci" geprägt ; der Bestandteil "dass es dich gibt" hat für sich genommen keinerlei Unterscheidungskraft und wäre auch nicht eintragungsfähig gewesen ( vgl. BPatG GRUR 98, 715 ).
  • BPatG, 15.10.2014 - 26 W (pat) 553/12

    Markenbeschwerdeverfahren - "Der Ferne so nah" - keine Unterscheidungskraft

    Es bedeutet zudem nicht zwangsläufig, dass die angemeldete Marke damit die erforderliche Unterscheidungskraft i. S. d. § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG aufweist, da auch nicht unmittelbar waren- und dienstleistungsbeschreibende und auch sonst nicht unmittelbar auf die Waren und Dienstleistungen bezogene Werbeslogans oder sloganartige Wortfolgen der Unterscheidungskraft entbehren können, wenn die angesprochenen Verkehrskreise die Wortfolge lediglich als eine werbewirksame Anpreisung verstehen (EuGH a. a. O. - BEST BUY; BGH GRUR 2009, 778 - Willkommen im Leben), ohne dass sie hierfür einen Denkprozess auslösen bzw. ein Mindestmaß an Interpretationsaufwand aufwenden müssen (BGH GRUR 2001, 1047, 1049 - LOCAL PRESENCE, GLOBAL POWER; BPatG GRUR 1998, 715 - MIT UNS KOMMEN SIE WEITER; BPatG PAVIS PROMA 25 W (pat) 177/01 - Wir beraten Erfolg).
  • BPatG, 19.03.2014 - 26 W (pat) 534/12

    Markenbeschwerdeverfahren - "we make life more fruitful" - keine

    Es bedeutet zudem nicht zwangsläufig, dass die angemeldete Marke damit die erforderliche Unterscheidungskraft i. S. d. § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG aufweist, da auch nicht unmittelbar warenbeschreibende und auch sonst nicht unmittelbar auf die Waren und Dienstleistungen bezogene sloganartige Wortfolgen der Unterscheidungskraft entbehren können, wenn die angesprochenen Verkehrskreise, wobei es sich um die normal informierten und angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbraucher der fraglichen Waren handelt, die Wortfolge lediglich als eine werbewirksame Anpreisung der Ware verstehen (EuGH a. a. O. - BEST BUY; BGH GRUR 2009, 778 - Willkommen im Leben), ohne dass sie hierfür einen Denkprozess auslösen bzw. ein Mindestmaß an Interpretationsaufwand aufwenden müssen (BGH GRUR 2001, 1047, 1049 - LOCAL PRESENCE, GLOBAL POWER; BPatG GRUR 1998, 715 - MIT UNS KOMMEN SIE WEITER; BPatG PAVIS PROMA 25 W (pat) 177/01 - Wir beraten Erfolg).
  • BPatG, 02.07.1999 - 33 W (pat) 294/98

    Fehlende Unterscheidungskraft bei Werbespruch

    anerkannt, daß Werbesprüche ebenso wie alle noch im Rahmen der modernen Werbesprache liegenden Redewendungen und allgemeine Anpreisungen üblich und daher nicht geeignet sind, auf einen bestimmten Geschäftsbetrieb hinzuweisen, so daß ihnen jegliche Unterscheidungskraft fehlt, wenn sie nicht einen schutzfähigen Bestandteil enthalten (vgl. BGH GRUR 1988, 211, 212 - Wie hammas denn?; BPatG BlPMZ 1987, 182, 183 - Wie hammas denn?; BPatG GRUR 1994, 217, 218 - MADE IN PARADISE; BPatGE 37, 77ff - Radio von hier, Radio wie wir; BPatGE 37, 259ff - Partner with the Best; BPatGE 38, 4ff - SOMETHING SPECIAL IN THE AIR; BPatGE 38, 189ff - Nicht immer, aber immer öfter; BPatGE 39, 6ff - Unter Uns; Beschluß vom 18. Juli 1997 - 33 W (pat) 55/97 - So sind wir nun mal; BPatG GRUR 1998, 712f - WELCH EIN TAG; BPatGE 39, 85ff - MIT UNS KOMMEN SIE WEITER; BPatGE 39, 262ff - Technik, die mit Sicherheit schützt; Beschluß vom 27. Februar 1998 - 33 W (pat) 221/97 - THE RIGHT ANSWER IN ANY LANGUAGE; Beschluß vom 21. Oktober 1998 - 26 W (pat) 163/96 - Take Power; Beschlüsse vom 27. November 1998 - 33 W (pat) 74/98 - MENSCHEN IM DIENST DER MENSCHEN - und - 33 W (pat) 116/98 - DIE RICHTIGE AUFFASSUNG DES DIENSTES; BPatG GRUR 1999, 168f - Test it; Beschluß vom 17. März 1999 - 29 W (pat) 327/98 - Der Neue Dreh; Beschluß vom 10. März 1999 - 29 W (pat) 335/98 - Gegen das Vergessen; Erdmann, a.a.O., S 550ff).
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