Rechtsprechung
OLG Köln, 29.08.1997 - 6 U 162/96 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Handy für DM 0,49; Kopplungsgeschäft; Folgeverträge
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
UWG § 1, 3
Handy für DM 0,49; Kopplungsgeschäft; Folgeverträge - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anzeigenwerbung für ein Mobiltelefon bei Möglichkeit des Erwerbs nur bei gleichzeitigem Abschluss eines Debitel-D1-Netzkartenvertrag als irreführend; Vereinbarkeit des Angebots eines Mobiltelefons in einer Zeitungswerbung zu einem Preis von 0,49 DM bei gleichzeitigem ...
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
UWG §§ 1, 3
Handy für 0,49 DM; Kopplungsgeschäft; Folgeverträge - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Aachen, 14.06.1996 - 42 O 33/96
- OLG Köln, 29.08.1997 - 6 U 162/96
Papierfundstellen
- GRUR 1998, 73
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (7)
- OLG Köln, 07.03.1997 - 6 U 79/96
Handy für DM 0,49, Kopplungsgeschäft, Folgeverträge
Auszug aus OLG Köln, 29.08.1997 - 6 U 162/96
Die vorbezeichneten Werbeanzeigen waren beide Gegenstand einer bei dem Landgericht Aachen unter dem Aktenzeichen 42 O 268/95 sowie bei dem erkennenden Senat (6 U 79/96) gerichtlich ausgetragenen wettbewerblichen Auseinandersetzung zwischen einerseits der Klägerin sowie andererseits der in Aachen ansässigen M. Markt TV-Hifi-Elektro GmbH A.Die Akte 6 U 79/96 (= 42 O 268/95 LG Aachen) lag vor und war Gegenstand der mündlichen Verhandlung.
Der erkennende Senat hat in seinem zu dem Verfahren 6 U 79/96 ergangenen Urteil, welches sich der Sache nach zu den identischen Werbeanzeigen und zu den nämlichen Klagebegehren verhält und in dem die dortigen Parteien - wie sich unter anderem in der Darstellung des Tatbestands in der vorliegenden Sache niederschlägt - mit weitgehend wortgleich formulierten Argumenten ihre jeweiligen Standpunkte vertreten, folgendes ausgeführt:.
- BGH, 07.10.1993 - I ZR 293/91
Folgeverträge - Täuschung
Auszug aus OLG Köln, 29.08.1997 - 6 U 162/96
Nach den in der Rechtsprechung unter anderem des Bundesgerichtshofs Folgeverträge I und II (GRUR 1994/126 f und GRUR 1995/358 f) entwickelten und angewandten Grundsätzen habe die Beklagte folglich auch die Absatzgeschäfte zu unterlassen.Ungeachtet der zivilrechtlichen Wirksamkeit kann es allerdings gemäß § 1 UWG unlauter sein, wenn ein Wettbewerbsteilnehmer systematisch versucht, die Früchte aus seinen Wettbewerbsverstößen zu ziehen (vgl. dazu BGH GRUR 1994/126 "Folgeverträge I", BGH GRUR 1995/358 "Folgeverträge II").
- BGH, 26.01.1995 - I ZR 39/93
Folgeverträge II - Täuschung; Mitgliederzahl
Auszug aus OLG Köln, 29.08.1997 - 6 U 162/96
Nach den in der Rechtsprechung unter anderem des Bundesgerichtshofs Folgeverträge I und II (GRUR 1994/126 f und GRUR 1995/358 f) entwickelten und angewandten Grundsätzen habe die Beklagte folglich auch die Absatzgeschäfte zu unterlassen.Ungeachtet der zivilrechtlichen Wirksamkeit kann es allerdings gemäß § 1 UWG unlauter sein, wenn ein Wettbewerbsteilnehmer systematisch versucht, die Früchte aus seinen Wettbewerbsverstößen zu ziehen (vgl. dazu BGH GRUR 1994/126 "Folgeverträge I", BGH GRUR 1995/358 "Folgeverträge II").
- BGH, 06.10.1999 - I ZR 104/97
Handy für 1 Pfennig
Auszug aus OLG Köln, 29.08.1997 - 6 U 162/96
Gegen dieses Urteil des Senats ist Revision eingelegt (I ZR 104/97). - OLG Köln, 30.08.1996 - 6 U 74/96
0,11 DM für ein Handy
Auszug aus OLG Köln, 29.08.1997 - 6 U 162/96
Nach alledem ist (in Übereinstimmung mit OLG Düsseldorf, Urteil vom 13. Juni 1996 - 2 U 2/96 - und OLG Frankfurt, WRP 1997/99 f. und den Ausführungen des Senats im Urteil vom 30. August 1996, 6 U 74/96) die beanstandete Werbung der Beklagten als gem. § 1 UWG unlauter zu werten. - OLG Düsseldorf, 13.06.1996 - 2 U 2/96
Auszug aus OLG Köln, 29.08.1997 - 6 U 162/96
Nach alledem ist (in Übereinstimmung mit OLG Düsseldorf, Urteil vom 13. Juni 1996 - 2 U 2/96 - und OLG Frankfurt, WRP 1997/99 f. und den Ausführungen des Senats im Urteil vom 30. August 1996, 6 U 74/96) die beanstandete Werbung der Beklagten als gem. § 1 UWG unlauter zu werten. - OLG Frankfurt, 24.10.1996 - 6 U 170/96
Auszug aus OLG Köln, 29.08.1997 - 6 U 162/96
Nach alledem ist (in Übereinstimmung mit OLG Düsseldorf, Urteil vom 13. Juni 1996 - 2 U 2/96 - und OLG Frankfurt, WRP 1997/99 f. und den Ausführungen des Senats im Urteil vom 30. August 1996, 6 U 74/96) die beanstandete Werbung der Beklagten als gem. § 1 UWG unlauter zu werten.
- BGH, 06.10.1999 - I ZR 242/97
Handy für 1 Pfennig
Auf die Berufung der Beklagten hat das Oberlandesgericht die Klage mit dem Antrag zu 1b sowie mit den hierauf rückbezogenen Teilen der Anträge zu 2 und 3 abgewiesen; im übrigen hat es die Berufung zurückgewiesen (OLG Köln GRUR 1998, 73).