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   OLG Köln, 29.08.1997 - 6 U 162/96   

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https://dejure.org/1997,4846
OLG Köln, 29.08.1997 - 6 U 162/96 (https://dejure.org/1997,4846)
OLG Köln, Entscheidung vom 29.08.1997 - 6 U 162/96 (https://dejure.org/1997,4846)
OLG Köln, Entscheidung vom 29. August 1997 - 6 U 162/96 (https://dejure.org/1997,4846)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Handy für DM 0,49; Kopplungsgeschäft; Folgeverträge

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    UWG § 1, 3
    Handy für DM 0,49; Kopplungsgeschäft; Folgeverträge

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anzeigenwerbung für ein Mobiltelefon bei Möglichkeit des Erwerbs nur bei gleichzeitigem Abschluss eines Debitel-D1-Netzkartenvertrag als irreführend; Vereinbarkeit des Angebots eines Mobiltelefons in einer Zeitungswerbung zu einem Preis von 0,49 DM bei gleichzeitigem ...

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG §§ 1, 3
    Handy für 0,49 DM; Kopplungsgeschäft; Folgeverträge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 1998, 73
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Köln, 07.03.1997 - 6 U 79/96

    Handy für DM 0,49, Kopplungsgeschäft, Folgeverträge

    Auszug aus OLG Köln, 29.08.1997 - 6 U 162/96
    Die vorbezeichneten Werbeanzeigen waren beide Gegenstand einer bei dem Landgericht Aachen unter dem Aktenzeichen 42 O 268/95 sowie bei dem erkennenden Senat (6 U 79/96) gerichtlich ausgetragenen wettbewerblichen Auseinandersetzung zwischen einerseits der Klägerin sowie andererseits der in Aachen ansässigen M. Markt TV-Hifi-Elektro GmbH A.

    Die Akte 6 U 79/96 (= 42 O 268/95 LG Aachen) lag vor und war Gegenstand der mündlichen Verhandlung.

    Der erkennende Senat hat in seinem zu dem Verfahren 6 U 79/96 ergangenen Urteil, welches sich der Sache nach zu den identischen Werbeanzeigen und zu den nämlichen Klagebegehren verhält und in dem die dortigen Parteien - wie sich unter anderem in der Darstellung des Tatbestands in der vorliegenden Sache niederschlägt - mit weitgehend wortgleich formulierten Argumenten ihre jeweiligen Standpunkte vertreten, folgendes ausgeführt:.

  • BGH, 07.10.1993 - I ZR 293/91

    Folgeverträge - Täuschung

    Auszug aus OLG Köln, 29.08.1997 - 6 U 162/96
    Nach den in der Rechtsprechung unter anderem des Bundesgerichtshofs Folgeverträge I und II (GRUR 1994/126 f und GRUR 1995/358 f) entwickelten und angewandten Grundsätzen habe die Beklagte folglich auch die Absatzgeschäfte zu unterlassen.

    Ungeachtet der zivilrechtlichen Wirksamkeit kann es allerdings gemäß § 1 UWG unlauter sein, wenn ein Wettbewerbsteilnehmer systematisch versucht, die Früchte aus seinen Wettbewerbsverstößen zu ziehen (vgl. dazu BGH GRUR 1994/126 "Folgeverträge I", BGH GRUR 1995/358 "Folgeverträge II").

  • BGH, 26.01.1995 - I ZR 39/93

    Folgeverträge II - Täuschung; Mitgliederzahl

    Auszug aus OLG Köln, 29.08.1997 - 6 U 162/96
    Nach den in der Rechtsprechung unter anderem des Bundesgerichtshofs Folgeverträge I und II (GRUR 1994/126 f und GRUR 1995/358 f) entwickelten und angewandten Grundsätzen habe die Beklagte folglich auch die Absatzgeschäfte zu unterlassen.

    Ungeachtet der zivilrechtlichen Wirksamkeit kann es allerdings gemäß § 1 UWG unlauter sein, wenn ein Wettbewerbsteilnehmer systematisch versucht, die Früchte aus seinen Wettbewerbsverstößen zu ziehen (vgl. dazu BGH GRUR 1994/126 "Folgeverträge I", BGH GRUR 1995/358 "Folgeverträge II").

  • BGH, 06.10.1999 - I ZR 104/97

    Handy für 1 Pfennig

    Auszug aus OLG Köln, 29.08.1997 - 6 U 162/96
    Gegen dieses Urteil des Senats ist Revision eingelegt (I ZR 104/97).
  • OLG Köln, 30.08.1996 - 6 U 74/96

    0,11 DM für ein Handy

    Auszug aus OLG Köln, 29.08.1997 - 6 U 162/96
    Nach alledem ist (in Übereinstimmung mit OLG Düsseldorf, Urteil vom 13. Juni 1996 - 2 U 2/96 - und OLG Frankfurt, WRP 1997/99 f. und den Ausführungen des Senats im Urteil vom 30. August 1996, 6 U 74/96) die beanstandete Werbung der Beklagten als gem. § 1 UWG unlauter zu werten.
  • OLG Düsseldorf, 13.06.1996 - 2 U 2/96
    Auszug aus OLG Köln, 29.08.1997 - 6 U 162/96
    Nach alledem ist (in Übereinstimmung mit OLG Düsseldorf, Urteil vom 13. Juni 1996 - 2 U 2/96 - und OLG Frankfurt, WRP 1997/99 f. und den Ausführungen des Senats im Urteil vom 30. August 1996, 6 U 74/96) die beanstandete Werbung der Beklagten als gem. § 1 UWG unlauter zu werten.
  • OLG Frankfurt, 24.10.1996 - 6 U 170/96
    Auszug aus OLG Köln, 29.08.1997 - 6 U 162/96
    Nach alledem ist (in Übereinstimmung mit OLG Düsseldorf, Urteil vom 13. Juni 1996 - 2 U 2/96 - und OLG Frankfurt, WRP 1997/99 f. und den Ausführungen des Senats im Urteil vom 30. August 1996, 6 U 74/96) die beanstandete Werbung der Beklagten als gem. § 1 UWG unlauter zu werten.
  • BGH, 06.10.1999 - I ZR 242/97

    Handy für 1 Pfennig

    Auf die Berufung der Beklagten hat das Oberlandesgericht die Klage mit dem Antrag zu 1b sowie mit den hierauf rückbezogenen Teilen der Anträge zu 2 und 3 abgewiesen; im übrigen hat es die Berufung zurückgewiesen (OLG Köln GRUR 1998, 73).
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