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   BGH, 14.03.2005 - X ZR 186/00 (1)   

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https://dejure.org/2005,3323
BGH, 14.03.2005 - X ZR 186/00 (1) (https://dejure.org/2005,3323)
BGH, Entscheidung vom 14.03.2005 - X ZR 186/00 (1) (https://dejure.org/2005,3323)
BGH, Entscheidung vom 14. März 2005 - X ZR 186/00 (1) (https://dejure.org/2005,3323)
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Volltextveröffentlichungen (13)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2005, 1406 (Ls.)
  • GRUR 2005, 614
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 21.10.2003 - X ZR 220/99

    Teilweise Nichtigkeit eines Patents betreffend einen Tintenversorgungstank für

    Auszug aus BGH, 14.03.2005 - X ZR 186/00
    Dabei sei der Senat nicht auf ihr Vorbringen eingegangen, aus dem zwischen den Parteien ergangenen, ein anderes Patent betreffenden Senatsurteil vom 21. Oktober 2003 (X ZR 220/99) ergebe sich, daß der Gegenstand des verteidigten Patentanspruchs 1 dem Fachmann durch die deutsche Offenlegungsschrift 32 07 074 und die US-Patentschrift 3 491 681 nahegelegt sei.

    Das Urteil des Senats vom 21. Oktober 2003 befaßt sich nämlich nicht mit der Frage, ob die Verwendung mehrerer Tintenabsobierungsmittel unterschiedlicher Porenweite nahegelegen hat, da das Streitpatent des Rechtsstreits X ZR 220/99 ein solches Merkmal nicht enthielt.

  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Auszug aus BGH, 14.03.2005 - X ZR 186/00
    Von Verfassungs wegen ist es geboten, daß ein Gericht seine gegen ein Verfahrensgrundrecht verstoßende Entscheidung selbst korrigiert (BVerfGE 107, 395 ff.; Senatsbeschluß vom 16. September 2003 - X ZB 12/03, NJW 2004, 292), wenn die Gehörsrüge innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Zustellung der Entscheidung erhoben wird (Senatsbeschluß vom 8. September 2004 - X ZR 68/99, GRUR 2004, 1061 - Kosmetisches Sonnenschutzmittel II).
  • BGH, 08.09.2004 - X ZR 68/99

    Kosmetisches Sonnenschutzmittel II

    Auszug aus BGH, 14.03.2005 - X ZR 186/00
    Von Verfassungs wegen ist es geboten, daß ein Gericht seine gegen ein Verfahrensgrundrecht verstoßende Entscheidung selbst korrigiert (BVerfGE 107, 395 ff.; Senatsbeschluß vom 16. September 2003 - X ZB 12/03, NJW 2004, 292), wenn die Gehörsrüge innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Zustellung der Entscheidung erhoben wird (Senatsbeschluß vom 8. September 2004 - X ZR 68/99, GRUR 2004, 1061 - Kosmetisches Sonnenschutzmittel II).
  • BGH, 16.09.2003 - X ZB 12/03

    Anfechtung von Beschwerdenentscheidungen der Vergabesenate; Beendigung des

    Auszug aus BGH, 14.03.2005 - X ZR 186/00
    Von Verfassungs wegen ist es geboten, daß ein Gericht seine gegen ein Verfahrensgrundrecht verstoßende Entscheidung selbst korrigiert (BVerfGE 107, 395 ff.; Senatsbeschluß vom 16. September 2003 - X ZB 12/03, NJW 2004, 292), wenn die Gehörsrüge innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Zustellung der Entscheidung erhoben wird (Senatsbeschluß vom 8. September 2004 - X ZR 68/99, GRUR 2004, 1061 - Kosmetisches Sonnenschutzmittel II).
  • BGH, 25.11.2003 - X ZR 162/00

    "Diabehältnis"; Aufgaben des Sachverständigen im Verfahren vor den

    Auszug aus BGH, 14.03.2005 - X ZR 186/00
    Ebensowenig finden sich zu dieser Frage, die im übrigen eine Rechtsfrage ist, die nicht von dem Sachverständigen, sondern vom Gericht zu entscheiden ist (Senatsurteil vom 25. November 2003 - X ZR 162/00, GRUR 2004, 411, 413 - Diabehältnis), Erwägungen im Gutachten, die der Senat nicht der Sache nach bei der Diskussion des Standes der Technik erörtert hätte, insbesondere auch nicht an den von der Gegenvorstellung aus der schriftsätzlichen Stellungnahme der Klägerin zum Gutachten zitierten Stellen.
  • BGH, 08.11.2005 - X ZR 186/00

    Teilweise Nichtigkeitserklärung eines europäischen Patents mit Wirkung für

    Auf die fristgemäß erhobene Gegenvorstellung der Beklagten war erneut in die mündliche Verhandlung einzutreten, da im Senatsurteil vom 7. September 2004 der auf den Nichtigkeitsgrund unzulässiger Erweiterung gestützte Angriff gegen Patentanspruch 3 des Streitpatents übergangen worden ist (Sen.Beschl. v. 14.03.2005 - X ZR 186/00, GRUR 2005, 614).
  • BGH, 04.07.2018 - XII ZA 58/17

    Verwerfung einer Anhörungsrüge

    Eine generelle Überprüfung der angegriffenen Entscheidung erfolgt im Verfahren der Anhörungsrüge nicht, insbesondere hat sich der Senat nicht erneut mit materiellrechtlichen Fragen zu befassen, die er zuvor bereits als nicht entscheidungserheblich erkannt hat (vgl. BGH Beschluss vom 14. März 2005 - X ZR 186/00 - GRUR 2005, 614 Rn. 8 - zur Gegenvorstellung).
  • BPatG, 16.03.2016 - 26 W (pat) 59/13

    Markenbeschwerdeverfahren - Gegenvorstellung gegen Gegenstandswertfestsetzung -

    Von Verfassungs wegen ist es geboten, dass ein Gericht seine gegen ein Verfahrensgrundrecht verstoßende Entscheidung selbst korrigiert (BVerfGE 107, 395 ff.; BGH NJW 2004, 292; GRUR 2005, 614 f.).
  • BPatG, 14.11.2007 - 26 W (pat) 74/05
    Auch wenn zu Gunsten der Markeninhaberin unterstellt wird, dass eine solche Gegenvorstellung als formloser Rechtsbehelf gegen im übrigen mit einem Rechtsmittel nicht mehr angreifbare Beschlüsse der Marken-Beschwerdesenate des Bundespatentgerichts zulässig ist (vgl. insoweit :BGH GRUR 2005, 614, in Bezug auf eine Gegenvorstellung a. a. O., § 83 im Nichtigkeitsberufungsverfahren; in Bezug auf a. A.:.
  • BPatG, 04.05.2020 - 19 W (pat) 25/19
    Der gegen den Beschluss des Senats vom 15. Januar 2020 gerichtete "Widerspruch" des Antragstellers vom 7. März 2020 kann daher allenfalls als Anhörungsrüge wegen Verletzung rechtlichen Gehörs gem. § 99 Abs. 1 PatG i. V. m. § 321a ZPO oder als Gegenvorstellung wegen Verletzung anderer Verfahrensgrundsätze (entsprechend § 321a ZPO; BGH, Beschluss vom 14. März 2005 - X ZR 186/00, GRUR 2005, 614 - Gegenvorstellung im Nichtigkeitsberufungsverfahren) gewertet werden.
  • BPatG, 03.03.2020 - 19 W (pat) 46/19
    Der gegen den Beschluss des Senats vom 16. Januar 2020 gerichtete "Widerspruch" des Antragstellers vom 17. Februar 2020 kann daher allenfalls als Anhörungsrüge wegen Verletzung rechtlichen Gehörs gem. § 99 Abs. 1 PatG i. V. m. § 321a ZPO oder als Gegenvorstellung wegen Verletzung anderer Verfahrensgrundsätze (entsprechend § 321a ZPO; BGH, Beschluss vom 14. März 2005 - X ZR 186/00, GRUR 2005, 614 - Gegenvorstellung im Nichtigkeitsberufungsverfahren) gewertet werden.
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