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OLG Köln, 09.09.2004 - 6 W 91/04 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Setzung einer Frist zur Erhebung einer noch nicht rechtshängigen Hauptsacheklage
- rewis.io
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
ZPO § 926 Abs. 1 § 936
Rechtsschutzbedürfnis für den Antrag, eine Frist zur Erhebung der Hauptsacheklage zu setzen
Verfahrensgang
- LG Köln, 14.12.2001 - 31 O 803/01
- LG Köln, 10.08.2004 - 31 O 803/01
- OLG Köln, 09.09.2004 - 6 W 91/04
Papierfundstellen
- GRUR-RR 2005, 101
Wird zitiert von ... (2)
- OLG München, 29.10.2012 - 5 W 1648/12
Einstweilige Verfügung: Rechtsschutzbedürfnis für den Antrag auf Erhebung der …
Auch das OLG Köln sieht ein Rechtsschutzbedürfnis nur dann nicht mehr als gegeben, wenn der Verfügungskläger nicht nur auf sämtliche Sachrechte aus dem Titel verzichtet hat, sondern auch auf die Rechte aus der Kostenentscheidung und einem etwaigen zugehörigen Kostenfeststellungsbeschluss (Beschluss vom 09.09.2004 - 6 W 91/04, OLGR Köln 2005, 51 = BeckRS 2004, 11709, juris;… so auch Münchner Kommentar zur ZPO/Drescher, a.a.O., "Diese Sicherstellung verlangt auch den Verzicht auf die Rechte aus der Kostenentscheidung und einem etwa ergangenen Kostenfestsetzungsbeschluss"). - OLG Nürnberg, 25.04.2005 - 3 W 482/05
Rechtsschutzbedürfnis für eine Anordnung der Klageerhebung nach § 926 ZPO bei …
Die Verfügungsbeklagten haben wegen der Belastung mit den Kosten ein fortbestehendes Interesse daran, dass die einstweilige Verfügung aufgehoben wird und damit ihre Pflicht zur Kostentragungspflicht entfällt (OLG Köln, GRUR-RR 2005, 101).