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   OLG Jena, 22.09.2000 - 1 Ss 238/00   

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OLG Jena, 22.09.2000 - 1 Ss 238/00 (https://dejure.org/2000,24322)
OLG Jena, Entscheidung vom 22.09.2000 - 1 Ss 238/00 (https://dejure.org/2000,24322)
OLG Jena, Entscheidung vom 22. September 2000 - 1 Ss 238/00 (https://dejure.org/2000,24322)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • GewArch 2000, 486
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Köln, 06.02.2009 - 81 Ss OWi 94/08

    Betreiben von - defekten - Geldspielgeräten bzw. Geldspielgeräten ohne

    Daran fehlt es, wenn die Geräte nicht mehr funktionstüchtig sind und es sich bei der Funktionsstörung um eine Betriebsunterbrechung handelt, die nicht schon mit geringem Aufwand behoben werden kann (OLG Hamm, B. v. 02.08.1990 - 2 Ss OWi 457/90 -, zitiert nach juris; OLG Jena GewArch 2000, 486; Ambs, in: Erbs/Kohlhaas, Strafrechtliche Nebengesetze, § 33c GewO Rdnr. 2; vgl. a. Tettinger/Wank, GewO, 6. Aufl. 1999, § 33c Rdnr. 12, 14; Landmann/Rohmer, GewO, Bd. I § 33c Rdnr. 8).

    "In der Rechtsprechung wird ... für die Erfüllung des Bußgeldtatbestandes gefordert, dass das Gerät auch "betrieben" wird, d.h. insbesondere, dass es funktionsfähig ist (OLG Hamm a.a.O. [B. v. 02.01.2008 - 3 Ss OWi 872/07 -] mit Verweis auf ThürOLG Beschl. v. 22.09.2000 -1 Ss 238/00 -) oder dass es wenigstens, wenn es auch aktuell funktionsunfähig ist, mit wenigen Handgriffen wieder betriebsbereit gemacht werden kann (OLG Hamm Beschl. v. 02.08.1990 - 2 Ss OWi 457/90).

  • OLG Hamm, 02.01.2008 - 3 Ss OWi 872/07

    Feststellungen; Anforderungen; Aufstellen von Spielgeräten

    Mit "aufstellen" ist zunächst einmal die gegenständliche Verbringung des Geldspielgerätes an einen dafür geeigneten Ort, wie eine Spielhalle, Gaststätte etc. gemeint (vgl. ThürOLG Beschl. v. 22.09.2000 - 1 Ss 238/00; Tettinger/Wank GewO 7. Aufl. § 33 c Rdnr. 14).

    In der Rechtsprechung wird deshalb für die Erfüllung des Bußgeldtatbestandes gefordert, dass das Gerät auch "betrieben" wird, d.h. insbesondere, dass es funktionsfähig ist (ThürOLG Beschl. v. 22.09.2000 - 1 Ss 238/00) oder dass es wenigstens, wenn es auch aktuell funktionsunfähig ist, mit wenigen Handgriffen wieder betriebsbereit gemacht werden kann (OLG Hamm Beschl. v. 02.08.1990 - 2 Ss OWi 457/90).

  • OLG Stuttgart, 21.03.2013 - 4a Ss 695/12

    Ordnungswidrigkeit: Aufstellen von Spielgeräten ohne Geeignetheitsbestätigung bei

    Der Begriff "Aufstellen" bezieht sich dabei nicht nur auf den rein tatsächlichen Vorgang des Verbringens von Spielgeräten an Ort und Stelle, sondern umfasst auch das Betreiben der Geräte (OLG Jena, GewArch 2000, 486).
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