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   VGH Bayern, 31.01.2005 - 22 BV 04.2719   

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https://dejure.org/2005,7973
VGH Bayern, 31.01.2005 - 22 BV 04.2719 (https://dejure.org/2005,7973)
VGH Bayern, Entscheidung vom 31.01.2005 - 22 BV 04.2719 (https://dejure.org/2005,7973)
VGH Bayern, Entscheidung vom 31. Januar 2005 - 22 BV 04.2719 (https://dejure.org/2005,7973)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anrechenbarkeit von der Gesellenprüfung vorausgehenden Ausbildungszeiten; Voraussetzungen für eine Ausübungsberechtigung für das Handwerk des Zweiradmechanikers; Berechtigung zur selbstständigen Ausübung zulassungspflichtiger Handwerke; Erfordernis mindestens ...

  • Judicialis

    HwO § 7 b; ; HwO § 9 Abs. 1; ; EU/EWR-Handwerk-Verordnung § 1 Abs. 1 Nr. 1; ; EU/EWR-Handwerk-Verordnung § 1 Abs. 1 Nr. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Handwerksrecht - Zulassungspflichtiges Handwerk, Ausübungsberechtigung, "Altgesellenregelung", Tätigkeitsdauer, Inländerdiskriminierung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2005, 624
  • GewArch 2005, 156
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 31.03.2000 - 1 BvR 608/99

    Zu den Anforderungen an die Feststellung eines Gewerbebetriebs

    Auszug aus VGH Bayern, 31.01.2005 - 22 BV 04.2719
    In der Begründung dieses Regelungsvorschlags wurde unter Hinweis auf die vom Bundesverfassungsgericht (Beschluss vom 31.3. 2000, NVwZ 2001, 187) geforderte grundrechtsfreundliche Auslegung der Ausnahmetatbestände ausgeführt, dass die der bisherigen Praxis zugrunde liegenden, an ein bestimmtes Lebensalter anknüpfenden Voraussetzungen für die Annahme einer Ausnahme vom Erfordernis der Meisterprüfung (§ 8 HwO) bei den sog. Altgesellen nicht mehr sachgerecht seien (BT-Dr 15/1206, S. 27 f.).

    Eine Verletzung des Art. 12 Abs. 1 GG kommt schon deshalb nicht in Betracht, weil mit der gesetzlichen Neuregelung der Zugang zu einer selbstständigen Handwerkstätigkeit gegenüber der bisherigen Rechtslage, die mit der Berufswahlfreiheit vereinbar war (vgl. BVerfGE 13, 97/105 ff.; vom 31.3. 2000, NVwZ 2001, 187), ganz erheblich erleichtert worden ist.

  • BVerfG, 17.07.1961 - 1 BvL 44/55

    Handwerksordnung

    Auszug aus VGH Bayern, 31.01.2005 - 22 BV 04.2719
    Eine Verletzung des Art. 12 Abs. 1 GG kommt schon deshalb nicht in Betracht, weil mit der gesetzlichen Neuregelung der Zugang zu einer selbstständigen Handwerkstätigkeit gegenüber der bisherigen Rechtslage, die mit der Berufswahlfreiheit vereinbar war (vgl. BVerfGE 13, 97/105 ff.; vom 31.3. 2000, NVwZ 2001, 187), ganz erheblich erleichtert worden ist.
  • BVerwG, 01.04.2004 - 6 B 5.04

    Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision; Voraussetzungen für ein

    Auszug aus VGH Bayern, 31.01.2005 - 22 BV 04.2719
    Die Unterschiede in den Zulassungsvoraussetzungen von Inländern und EU/EWR-Ausländern lassen sich hiernach auch unter der Geltung des neuen Handwerksrechts sachlich rechtfertigen und stellen somit keinen Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz dar (vgl. BVerwG vom 1.4. 2004, GewArch 2004, 488/489; vom 27.5. 1998, GewArch 1998, 470; VGH BW vom 7.11.2003, GewArch 2004, 21/22; krit. zuletzt Beaucamp, DVBl 2004, 1458/1461 f.).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.11.2003 - 14 S 275/03

    Meisterprüfung: Ausnahmebewilligung - Nachweis von notwendigen Kenntnissen und

    Auszug aus VGH Bayern, 31.01.2005 - 22 BV 04.2719
    Die Unterschiede in den Zulassungsvoraussetzungen von Inländern und EU/EWR-Ausländern lassen sich hiernach auch unter der Geltung des neuen Handwerksrechts sachlich rechtfertigen und stellen somit keinen Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz dar (vgl. BVerwG vom 1.4. 2004, GewArch 2004, 488/489; vom 27.5. 1998, GewArch 1998, 470; VGH BW vom 7.11.2003, GewArch 2004, 21/22; krit. zuletzt Beaucamp, DVBl 2004, 1458/1461 f.).
  • VGH Bayern, 31.03.2009 - 22 ZB 09.513

    Überraschungsentscheidung; zulassungspflichtiges Handwerk; Ausübungsberechtigung;

    Das Verwaltungsgericht ist insofern - ohne dies besonders zu thematisieren - der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs gefolgt (BayVGH vom 31.1.2005, GewArch 2005, 156 f.).

    Diese Frage ist durch die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs bereits im Sinne des angefochtenen Urteils geklärt (BayVGH vom 31.1.2005, GewArch 2005, 156 f.).

  • VG Gelsenkirchen, 31.01.2012 - 19 K 1479/10

    Ausübungsberechtigung; Handwerk; Geselle; leitende Stellung; Kfz-Techniker;

    vgl. dazu näher Bay. VGH, Urteil vom 31. Januar 2005 - 22 BV 04.2719 -, GewArch 2005, 156; VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 22. Juli 2011 - 19 K 3777/10 -, m.w.N.
  • VGH Bayern, 31.10.2012 - 22 ZB 12.22

    Untersagung der Fortsetzung des Betriebs des Maler- und Lackiererhandwerks ohne

    Eine nach Art. 3 Abs. 1 GG unzulässige Diskriminierung von Inländern gegenüber EU-Ausländern kann der Verwaltungsgerichtshof nicht feststellen (vgl. BayVGH vom 31.1.2005 GewArch 2005, 156).
  • VGH Bayern, 07.07.2008 - 22 ZB 05.3351

    Übereinstimmende Erledigungserklärungen; fehlendes Rechtsschutzbedürfnis für

    Insbesondere kann der Verwaltungsgerichtshof auch nicht eine nach Art. 3 Abs. 1 GG unzulässige Diskriminierung von Inländern gegenüber EU-Ausländern feststellen (vgl. BayVGH vom 29.3.2006 Az. 22 ZB 05.3069 und vom 31.1.2005, GewArch 2005, 156, m.w.N.).
  • VG Regensburg, 19.04.2018 - RO 5 K 16.851

    Ausübungsberechtigung für Handwerksberuf - Vergleichbarkeit von Handwerksberufen

    Diese qualifizierte berufliche Tätigkeit muss in dem Handwerk selbst, einem mit diesem verwandten Handwerk oder in einem dem Handwerk entsprechenden Beruf ausgeübt worden sein, wobei die der Gesellen- oder Abschlussprüfung vorausgehende Berufsausbildung keine Berufstätigkeit im Sinne von § 7â??b Abs. 1 Nr. 2 HwO darstellt (vgl. BayVGH, 31.3.2009 - 22 ZB 09.513, 31.1.2005 - 22 BV 04.2719, GewArch 2005, 156â??f.).
  • VG Würzburg, 28.11.2012 - W 6 K 12.523

    Ausübungsberechtigung für zulassungspflichtiges Handwerk

    Er war ab Bestehen der Gesellenprüfung im Jahr 2000 (die der Gesellenprüfung vorausgehenden Ausbildungszeiten sind hier nicht anzurechnen, vgl. BayVGH, U.v. 31.05.2005, Az.: 22 BV 04.2719, Gewerbearchiv 2005, 176; VG Neustadt/Weinstraße, U.v. 13.01.2011, Az.: 4 K 1072/10.NW, Gewerbearchiv 2012, 44) in verschiedenen Betrieben bis zu seinem Ausscheiden am 30. September 2009 in abhängiger Stellung und anschließend als Selbständiger in dem zu betreibenden zulassungspflichtigen Handwerk tätig.
  • VG Augsburg, 18.06.2015 - Au 5 K 15.123

    Verpflichtungsklage; allgemeines Rechtschutzbedürfnis(bejaht);

    Eine Tätigkeit in dem Handwerk oder Beruf im Sinne des § 7b Abs. 1 Nr. 2 HwO liegt nur dann vor, wenn sie der Gesellenprüfung zeitlich nachfolgt (vgl. BayVGH, U.v. 31.1.2005 - 22 BV 04.2719 - GewArca 2005, 156 ff.).
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