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   BayObLG, 10.02.1999 - 3Z BR 43/99   

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https://dejure.org/1999,8239
BayObLG, 10.02.1999 - 3Z BR 43/99 (https://dejure.org/1999,8239)
BayObLG, Entscheidung vom 10.02.1999 - 3Z BR 43/99 (https://dejure.org/1999,8239)
BayObLG, Entscheidung vom 10. Februar 1999 - 3Z BR 43/99 (https://dejure.org/1999,8239)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGG § 131a Abs. 1
    Vermögenslosigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1999, 1054
  • DNotZ 1999, 761
  • DB 1999, 734
  • GmbHR 1999, 414
  • NZG 1999, 399
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 23.02.1989 - BReg. 3 Z 136/88

    Der Begriff "Treuhand" als Bestandteil der Firma einer GmbH

    Auszug aus BayObLG, 10.02.1999 - 3Z BR 43/99
    Die Gesellschaft, die sich gegen die Löschung wendete und von der daher erwartet werden konnte, daß sie die tatsächlichen Umstände vorträgt, welche nach ihrer Auffassung hiergegen sprechen, kam dieser Obliegenheit (vgl. BayObLGZ 1989, 44/48) nicht nach.
  • BayObLG, 31.03.1994 - 3Z BR 251/93

    Vertretung der GmbH im Amtslöschungsverfahren; Berechtigung zum Widerspruch gegen

    Auszug aus BayObLG, 10.02.1999 - 3Z BR 43/99
    Das Rechtsmittel des weiteren Beteiligten zu 1 ist zulässig, insbesondere ist dieser als Gesellschafter beschwerdeberechtigt (BayObLG DB 1994, 978 ).
  • BayObLG, 12.01.1995 - 3Z BR 256/94
    Auszug aus BayObLG, 10.02.1999 - 3Z BR 43/99
    Sinn und Zweck auch der Neufassung ist es, lebensunfähige Unternehmen aus dem Rechtsleben auszuschalten und Gläubiger vor Schaden zu bewahren, der durch die Aufnahme von Geschäftsbeziehungen mit einer nur noch ein Scheindasein führenden Gesellschaft entstehen kann (vgl. BayObLGZ 1995, 9/12; K. Schmidt GmbHR 1994, 829/830).
  • OLG Hamm, 30.03.2007 - 30 U 13/06

    Nachhaftung des in Kommanditistenstellung gewechselten OHG-Gesellschafters im

    Eine zur Gläubigerbefriedigung dienende Vermögensposition lässt sich aus der Beteiligung deshalb bei der gebotenen wirtschaftlichen Betrachtung (vgl. BayObLG NJW-RR 1999, 1054; Bumiller/Winkler, FGG, 8. Aufl. 2006, § 141a, Rn. 4) nicht mehr herleiten.
  • OLG Saarbrücken, 31.01.2020 - 5 W 48/19

    Zum Umfang der Aufklärungspflicht des Registergerichts bei amtswegiger Löschung

    Soweit kein Grund ersichtlich ist, wieso sie vorhandene Vermögenswerte nicht wenigstens identifizierbar bezeichnet, kann von Vermögenslosigkeit ausgegangen werden (BayObLG, Beschl. v. 10.02.1999 - 3Z BR 43/99 - FGPrax 1999, 114).
  • OLG Düsseldorf, 20.01.2011 - 3 Wx 3/11
    Es ist nach Anhörung der berufsständischen Organe in Anwendung von § 26 FamFG zu prüfen, ob die Gesellschaft nach der Auffassung eines vernünftig denkenden Kaufmanns ohne Aktivvermögen ist (BayObLG FGPrax 1999, 114; Senat FGPrax 1997, 36; MüKo-ZPO /Krafka § 394 FamFG Rdz. 4; Keidel/Heinemann, a.a.O.).
  • KG, 09.05.2001 - 24 W 3082/00

    Wohnungseigentum - Wohngeldschuldner - vermögenslose Kommanditgesellschaft -

    Vermögenslosigkeit liegt hiernach also dann vor, wenn bei der Gesellschaft keine Aktiva mehr vorhanden sind, die ein ordentlicher Kaufmann in seine Bilanz einsetzen kann, d. h. zu Gunsten der Gläubiger keine verwertbaren Vermögensgegenstände mehr vorhanden sind (BayObLG GmbHR 1999, 414; Schulze-Osterloh in Baumbach/Hueck GmbHG 17. Auflage § 77 Rdnr. 5).
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