Rechtsprechung
OLG München, 28.11.2007 - 7 U 5444/05 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Haftung des Geschäftsführers einer GmbH für Handlungen eines Mitgeschäftsführers; Beweislast für die fehlende Erkennbarkeit der Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit der GmbH; Rückschluss von negativen Zahlen in einer Bilanz und einer Gewinn- und Verlustrechnung auf die ...
- Judicialis
GmbHG § 64 Abs. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GmbHG § 64 Abs. 2
Zur Erkennbarkeit der Konkursreife für GmbH-Geschäftsführer bei Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung der Gesellschaft - Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Geschäftsführerhaftung: Zahlungen der Gesellschaft nach Eintritt der Insolvenzreife (§ 64 Abs. 2 GmbHG) ? Beurteilung der Insolvenzreife einer GmbH bei bestehendem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag und Einbeziehung der GmbH in Cash-Pool-System ? Kein Verschulden ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG München I, 03.11.2005 - 3 O 18589/04
- OLG München, 28.11.2007 - 7 U 5444/05
Papierfundstellen
- DB 2008, 457
- GmbHR 2008, 320
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 29.11.1999 - II ZR 273/98
Zahlungsverbot für den Geschäftsführer einer insolvenzreifen GmbH
Auszug aus OLG München, 28.11.2007 - 7 U 5444/05
Für Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit der GmbH, ab der die Ersatzpflicht des Geschäftsführers beginnt (vgl. BGH NJW 2000, 668) ist der Kläger beweispflichtig.Für den subjektiven Tatbestand des § 64 GmbHG genügt die Erkennbarkeit der Konkursreife für den Geschäftsführer, wobei ein entsprechendes Verschulden zu vermuten ist (vgl. BGH NJW 2000, 668).
- BGH, 14.05.2007 - II ZR 48/06
Wirtschafts- und Gesellschaftsrecht: Geschäftsführer-/Vorstandshaftung für …
Auszug aus OLG München, 28.11.2007 - 7 U 5444/05
Die Zahlungen an die T.-Krankenkasse und der B. Ersatzkasse sind im Rahmen des Schadensersatzanspruchs nach § 64 Abs. 2 GmbHG nicht anzusetzen, weil sie Zahlungen an die gesetzliche Sozialversicherung darstellen und deren Bezahlung mit der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsleiters im Sinne des § 64 Abs. 2 Satz 2 GmbHG - insbesondere im Hinblick auf die Strafbarkeit nach § 266 a StGB - vereinbar ist (vgl. BGH NJW 2007, 2118).
- KG, 28.04.2022 - 2 U 39/18
Ersatz pflichtwidriger Zahlungen: Exkulpation des Geschäftsführers einer …
Zwar soll ein Entlastungsbeweis denkbar sein, wenn mehrere Geschäftsführer bestellt sind und der in Anspruch genommene Geschäftsführer auch unter Berücksichtigung seiner eigenen, nicht delegierbaren Verantwortung für die Erfüllung der Pflichten der Gesellschaft (v.a. Überwachung des Betrauten) sich auf ein ordnungsmäßiges Verhalten des handelnden Mitgeschäftsführers verlassen durfte (vgl. BGH, Urteil vom 15. Oktober 1996 - VI ZR 319/95 -, juris; BGH, Urteil vom 01. März 1993 - II ZR 81/94 -, Rn. 11, juris; s.a. OLG München, Urteil vom 28. November 2007 - 7 U 5444/05 -, Rnrn. - OLG München, 30.04.2008 - 7 U 5132/07
GmbH in der Insolvenz: Anfechtung der Rückzahlung eines eigenkapitalersetzenden …
Dies gilt nach Ansicht des Senats nicht nur für die nach § 266a StGB strafbewehrten, sondern auch für nicht strafbewehrte sozialversicherungsrechtliche Abgabepflichten (vgl. OLG München GmbHR 2008, 320/322).