Rechtsprechung
OLG Hamm, 22.12.2011 - I-2 U 112/11 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- autokaufrecht.info
Kein "Montagsauto" bei Vorliegen von fünf Mängeln
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Abweisung einer Klage auf Rückabwicklung eines Pkw-Kaufvertrages
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Fahrzeugkaufvertrag - Rücktritt und Fristsetzung zur Nacherfüllung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Abweisung der Klage auf Rückabwicklung eines Pkw-Kaufvertrages, da es hinsichtlich behaupteter Mängel an einer Fristsetzung zur Nacherfüllung fehlt
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Nachbesserung bei Montagsauto unzumutbar?
- vogel.de (Kurzinformation)
Fünf Mängel rechtfertigen die Bezeichnung Montagsauto nicht - Gehäuftes Auftreten von sich wiederholenden Fehlern nötig
Verfahrensgang
- LG Dortmund, 12.04.2011 - 6 O 263/08
- OLG Hamm, 22.12.2011 - I-2 U 112/11
Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 06.06.2013 - I-2 U 112/11 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer
Ansprüche wegen Verletzung eines Patents für ein Verfahren zur Herstellung einer positiv arbeitenden lithografischen Druckplatte
- Zentrum für gewerblichen Rechtsschutz
Herstellung lithographischer Druckplatten
- rechtsportal.de
PatG § 139 Abs. 1
Ansprüche wegen Verletzung eines Patents für ein Verfahren zur Herstellung einer positiv arbeitenden lithografischen Druckplatte - juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Düsseldorf, 22.11.2011 - 4b O 159/10
- OLG Düsseldorf, 06.06.2013 - I-2 U 112/11
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (11)
- BGH, 10.05.2011 - X ZR 16/09
Okklusionsvorrichtung
Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.06.2013 - 2 U 112/11
Ein Vergleich mit der Veröffentlichung der Patentanmeldung kommt - was hier keiner weiteren Vertiefung bedarf - allenfalls dann in Betracht, wenn dies bei Widersprüchen zwischen der Beschreibung und dem Patentanspruch zur Klärung des Umfangs einer bei der Erteilung des Patents vorgenommenen Beschränkung des Patents beitragen kann (BGH GRUR 2010, 602 - Gelenkanordnung; 2011, 701 - Okklusionsvorrichtung; 2012, 1124 - Polymerschaum).Zutreffend hat das Landgericht auch festgestellt, dass zwischen den Passagen des Klagepatents, die die Stabilität der fotoempfindlichen Zusammensetzung in einer Weißlichtumgebung betreffen (Abs. [0021], [0034], [0058], [0087] bis [0092] und [0115]), und dem Klagepatentanspruch mit dem Erfordernis der Unempfindlichkeit gegenüber UV-Licht kein Widerspruch zu erkennen ist und daher die Grundsätze der Entscheidung "Occlusionsvorrichtung" (BGH GRUR 2011, 701) hier nicht zum Tragen kommen.
- BGH, 02.03.1999 - X ZR 85/96
Spannschraube
Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.06.2013 - 2 U 112/11
Weichen diese vom allgemeinen (technischen) Sprachgebrauch ab, ist letztlich nur der aus der Patentschrift sich ergebende Begriffsinhalt maßgebend (BGH GRUR 1999, 909 - Spannschraube; GRUR 1988, 896 - Ionenanalyse; GRUR 1991, 447 - Autowaschvorrichtung; GRUR 2002, 515 - Schneidmesser I). - BGH, 12.03.2002 - X ZR 168/00
Schneidmesser I
Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.06.2013 - 2 U 112/11
Weichen diese vom allgemeinen (technischen) Sprachgebrauch ab, ist letztlich nur der aus der Patentschrift sich ergebende Begriffsinhalt maßgebend (BGH GRUR 1999, 909 - Spannschraube; GRUR 1988, 896 - Ionenanalyse; GRUR 1991, 447 - Autowaschvorrichtung; GRUR 2002, 515 - Schneidmesser I).
- BGH, 18.10.2005 - VI ZR 270/04
Zurückweisung von Einwendungen gegen eine Sachverständigengutachten in der …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.06.2013 - 2 U 112/11
Wenn es einen sehr allgemein gehaltenen Vortrag der ersten Instanz konkretisiert und erstmals substanziiert, ist es neu, nicht aber dann, wenn ein bereits schlüssiges Vorbringen aus der ersten Instanz durch weitere Tatsachenbehauptungen zusätzlich konkretisiert, verdeutlicht oder erläutert wird (BGH NJW 2006, 152, 153 m.w.N.; GRUR 2012, 1236 - Fahrzeugwechselstromgenerator). - BGH, 17.07.2012 - X ZR 117/11
Polymerschaum
Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.06.2013 - 2 U 112/11
Ein Vergleich mit der Veröffentlichung der Patentanmeldung kommt - was hier keiner weiteren Vertiefung bedarf - allenfalls dann in Betracht, wenn dies bei Widersprüchen zwischen der Beschreibung und dem Patentanspruch zur Klärung des Umfangs einer bei der Erteilung des Patents vorgenommenen Beschränkung des Patents beitragen kann (BGH GRUR 2010, 602 - Gelenkanordnung; 2011, 701 - Okklusionsvorrichtung; 2012, 1124 - Polymerschaum). - BGH, 04.02.2010 - Xa ZR 36/08
Gelenkanordnung
Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.06.2013 - 2 U 112/11
Ein Vergleich mit der Veröffentlichung der Patentanmeldung kommt - was hier keiner weiteren Vertiefung bedarf - allenfalls dann in Betracht, wenn dies bei Widersprüchen zwischen der Beschreibung und dem Patentanspruch zur Klärung des Umfangs einer bei der Erteilung des Patents vorgenommenen Beschränkung des Patents beitragen kann (BGH GRUR 2010, 602 - Gelenkanordnung; 2011, 701 - Okklusionsvorrichtung; 2012, 1124 - Polymerschaum). - BGH, 14.08.2012 - X ZR 3/10
UV-unempfindliche Druckplatte
Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.06.2013 - 2 U 112/11
Da die Reversibilität die Umkehrung des durch die Belichtung hervorgerufenen Löslichkeitsunterschieds betrifft, mithin die Geschwindigkeit, in der belichtete oder unbelichtete Bereiche einer Druckplatte in einem Entwickler aufgelöst werden (vgl. BGH vom 14.08.2012, X ZR 3/10 - Rn 17, vorgelegt als Anlage TW B 1), kann auch der Begriff der Löslichkeit in Absatz [0031] nur die Löslichkeitsgeschwindigkeit der wärmebehandelten und der nicht wärmebehandelten Druckplatten betreffen. - BGH, 10.06.2010 - Xa ZR 110/09
Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde bei Richtigkeit des Berufungsurteils …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.06.2013 - 2 U 112/11
Eine Verpflichtung, tatsächliche Umstände, die der Partei nicht bekannt sind, erst zu ermitteln, ist daraus grundsätzlich nicht abzuleiten; sie kann nur durch besondere Umstände begründet werden (BGH NJW-RR 2011, 211, 212). - BGH, 28.08.2012 - X ZR 99/11
Fahrzeugwechselstromgenerator
Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.06.2013 - 2 U 112/11
Wenn es einen sehr allgemein gehaltenen Vortrag der ersten Instanz konkretisiert und erstmals substanziiert, ist es neu, nicht aber dann, wenn ein bereits schlüssiges Vorbringen aus der ersten Instanz durch weitere Tatsachenbehauptungen zusätzlich konkretisiert, verdeutlicht oder erläutert wird (BGH NJW 2006, 152, 153 m.w.N.; GRUR 2012, 1236 - Fahrzeugwechselstromgenerator). - BGH, 14.06.1988 - X ZR 5/87
Schutz eines europäischen Patents betreffend eine Apparatur für …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.06.2013 - 2 U 112/11
Weichen diese vom allgemeinen (technischen) Sprachgebrauch ab, ist letztlich nur der aus der Patentschrift sich ergebende Begriffsinhalt maßgebend (BGH GRUR 1999, 909 - Spannschraube; GRUR 1988, 896 - Ionenanalyse; GRUR 1991, 447 - Autowaschvorrichtung; GRUR 2002, 515 - Schneidmesser I). - BGH, 27.05.1982 - I ZR 35/80
Würdigung des umstrittenenen Verhaltens in Fällen der Irreführung - Objektiv …
- OLG Düsseldorf, 30.10.2014 - 2 U 10/14
Ansprüche wegen Verletzung eines Patents für einen Drainagekanal-Abschnitt mit …
Zwar weist die Klägerin zu Recht darauf hin, dass auch eine Werbeaussage des vermeintlichen Verletzers ein Indiz für die Verwirklichung der patentgemäßen Lehre darstellen kann (vgl. Senat, Urt. v. 6. Juni 2013, Az.: I-2 U 112/11, Ziff. II. 2. a) dd)).