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   OLG Düsseldorf, 20.06.2006 - I-24 U 20/06   

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https://dejure.org/2006,6153
OLG Düsseldorf, 20.06.2006 - I-24 U 20/06 (https://dejure.org/2006,6153)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20.06.2006 - I-24 U 20/06 (https://dejure.org/2006,6153)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20. Juni 2006 - I-24 U 20/06 (https://dejure.org/2006,6153)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Schadensersatz auf Grund der Unterlassung der Geltendmachung des Nachteilsanspruchs gegen den Insolvenzverwalter; Kündigung eines Arbeitnehmer im Rahmen einer Betriebsänderung; Beratung des Arbeitnehmers über den Nachteilsausgleichsanspruch durch die mit der ...

Kurzfassungen/Presse

  • doczz.com.br (Auszüge)

    Regress wegen unterlassener Geltendmachung eines Nachteilsausgleichsanspruches, Umfang der anwaltlichen Beratungspflicht

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 13.03.1997 - IX ZR 81/96

    Inhalt eines Anwaltsvertrages; Mitverschulden durch falsche Angaben gegenüber dem

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.06.2006 - 24 U 20/06
    Denn die mit dem Auftrag zur Erhebung der Kündigungsschutzklage begründete anwaltliche Beratungspflicht beschränkt sich nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH NJW 1983, 1665; vgl. auch BGH WM 1998, 2246; NJW 1997, 2168; Borgmann/Haug, Anwaltshaftung 4. Aufl. Rn. 84; Vollkommer/Heinemann, Anwaltshaftungsrecht, 2. Aufl., Rn. 775; Rinsche/Fahrendorf/Terbille, Die Haftung des Rechtsanwalts, 7. Aufl., Rn. 1247) nicht auf die beabsichtigte Klageerhebung.
  • BAG, 10.03.1988 - 8 AZR 420/85

    Hinweispflicht bei Auflösung des Arbeitsverhältnisses

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.06.2006 - 24 U 20/06
    Der Kläger hatte seinerseits aus dem Arbeitsverhältnis einen Anspruch gegen den Arbeitgeber, hier den Insolvenzverwalter, auf Auskunft über die Grundlagen der ihm mit der Auflösung des Arbeitsverhältnisses zustehenden Zahlungsansprüche (vgl. BAG BAGE 47, 169 und NJW 1989, 247 zur einvernehmlichen Aufhebung des Arbeitsverhältnisses).
  • BAG, 22.07.2003 - 1 AZR 541/02

    Interessenausgleich in der Insolvenz

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.06.2006 - 24 U 20/06
    Schon aus der Regelung des § 122 InsO ergibt sich, dass der Insolvenzverwalter einen Interessenausgleich versuchen muss (so ausdrücklich BAG AP Nr. 42 zu § 113 BetrVG = NJW 2004, 875).
  • BGH, 09.07.1998 - IX ZR 324/97

    Restitutionsansprüche auf der Grundlage von §§ 3 ff des Gesetzes zur Regelung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.06.2006 - 24 U 20/06
    Denn die mit dem Auftrag zur Erhebung der Kündigungsschutzklage begründete anwaltliche Beratungspflicht beschränkt sich nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH NJW 1983, 1665; vgl. auch BGH WM 1998, 2246; NJW 1997, 2168; Borgmann/Haug, Anwaltshaftung 4. Aufl. Rn. 84; Vollkommer/Heinemann, Anwaltshaftungsrecht, 2. Aufl., Rn. 775; Rinsche/Fahrendorf/Terbille, Die Haftung des Rechtsanwalts, 7. Aufl., Rn. 1247) nicht auf die beabsichtigte Klageerhebung.
  • BGH, 29.03.1983 - VI ZR 172/81

    Sorgfaltspflicht des Rechtsanwalts im Verfahren vor den Arbeitsgerichten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.06.2006 - 24 U 20/06
    Denn die mit dem Auftrag zur Erhebung der Kündigungsschutzklage begründete anwaltliche Beratungspflicht beschränkt sich nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH NJW 1983, 1665; vgl. auch BGH WM 1998, 2246; NJW 1997, 2168; Borgmann/Haug, Anwaltshaftung 4. Aufl. Rn. 84; Vollkommer/Heinemann, Anwaltshaftungsrecht, 2. Aufl., Rn. 775; Rinsche/Fahrendorf/Terbille, Die Haftung des Rechtsanwalts, 7. Aufl., Rn. 1247) nicht auf die beabsichtigte Klageerhebung.
  • BAG, 13.11.1984 - 3 AZR 255/84

    Hinweispflicht bei drohendem Versorgungsschaden

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.06.2006 - 24 U 20/06
    Der Kläger hatte seinerseits aus dem Arbeitsverhältnis einen Anspruch gegen den Arbeitgeber, hier den Insolvenzverwalter, auf Auskunft über die Grundlagen der ihm mit der Auflösung des Arbeitsverhältnisses zustehenden Zahlungsansprüche (vgl. BAG BAGE 47, 169 und NJW 1989, 247 zur einvernehmlichen Aufhebung des Arbeitsverhältnisses).
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